Wer die EU Verordnung- nicht Richtlinie -
richtig verstanden hat, weiß, dass bei Flugveränderungen alle Fluggäste, egal ob sie einen teuren Linienflug , ein Billigangebot oder eine Pauschalreise gebucht haben, durch diese VO den gleichen Schutz erhalten.
Das gilt bei Nichtbeförderung, Annulierung oder Verspätung.
Die VO regelt genau die Ansprüche des Fluggastes gegenüber der Fluggesellschaft bzw. gegenüber dem Reiseveranstalter.
So ist bei einer Verspätung ab 2 Stunden schon eine sog. Betreuungsleistung fällig, die im Regelfall auch meist gewährt wird.
Treten höhere Kosten auf, etwa bei Nichtbeförderung, Beförderung erst am nächsten Tag oder Annulierung des Fluges, versuchen viele Carrier bzw. Veranstalter, sich vor diesen Kosten zu "drücken" oder sie nur teilweise zu erbringen.
Also nochmals: Kommt ein Pauschalreisender, ein Billig- oder ein Linienflieger mit gültigen Papieren rechtzeitig zum Flughafen, dann steht jedem der gleiche Schutz zu, wenn der Flug sich verspätet, annuliert wird oder der Fluggast wegen Überbuchung nicht befördert wird.
Nur bei höherer Gewalt greift die Schutzverordnung der Eu nicht.
Das wollte ich vor allem nochmals den Profis sagen, die immer wieder behaupten, wie schutzlos Pauschalreisende sind.
Zu diesem Thema habe ich nun fertig.