• holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1215385477000

    Doch, ich kenne die Richtlinie.

    Trotzdem gilt das erst für eine Zeitverschiebung wenn sich die ursprünglich im Ticket genannte Abflugzeit auch tatsächlich verschiebt.

    Meist verschiebt sie sich erst am Flughafen und ist in 95 Prozent der Fälle noch unterhalb der Erstattungsgrenze.

    Bei mir hatten sich die Flüge bisher immer um maximal 30 Minuten verschoben. Ein Anspruch besteht aber erst ab 4 Stunden.

    Alles davor ist bei Pauschalreisen immer unverbindlich.

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1215441531000

    auch wenn ihr hier und in ähnlichen Threads gebetsmühlenhaft unisono immer das Gleiche sagt, wird es dadurch nicht besser und richtiger.

    Hi hema, schön, dass du ja nicht gebetsmühlenhaft immer wieder das Gleiche vorbringst ;)

    Leider bist es aber offensichtlich du, der die EU-Verordnung nicht wirklich verstanden hat. Ansprüche wegen Flugzeitverschiebungen bzw. -verspätungen kann es auch nach der VO nur geben, wenn es eine verbindlich garantierte Flugzeit überhaupt gibt. Denn nur wenn es eine verbindliche Zeit gibt, kann sich diese überhaupt verschieben. Genau das ist bei Pauschalreise nicht der Fall. So ist es nunmal, übrigens auch in der Rechtsprechung. Da kannst du gerne gebetsmühlenhaft gegenanreden, aber das ist nunmal Fakt.

    Die VO kann erst greifen, wenn eine spezifische Flugzeit bindent bestätigt ist - und dann natürlich auch bei Pauschalreisen.

  • hema2812
    Dabei seit: 1200614400000
    Beiträge: 864
    geschrieben 1215442940000

    Wer die EU Verordnung- nicht Richtlinie -

    richtig verstanden hat, weiß, dass bei Flugveränderungen alle Fluggäste, egal ob sie einen teuren Linienflug , ein Billigangebot oder eine Pauschalreise gebucht haben, durch diese VO den gleichen Schutz erhalten.

    Das gilt bei Nichtbeförderung, Annulierung oder Verspätung.

    Die VO regelt genau die Ansprüche des Fluggastes gegenüber der Fluggesellschaft bzw. gegenüber dem Reiseveranstalter.

    So ist bei einer Verspätung ab 2 Stunden schon eine sog. Betreuungsleistung fällig, die im Regelfall auch meist gewährt wird.

    Treten höhere Kosten auf, etwa bei Nichtbeförderung, Beförderung erst am nächsten Tag oder Annulierung des Fluges, versuchen viele Carrier bzw. Veranstalter, sich vor diesen Kosten zu "drücken" oder sie nur teilweise zu erbringen.

    Also nochmals: Kommt ein Pauschalreisender, ein Billig- oder ein Linienflieger mit gültigen Papieren rechtzeitig zum Flughafen, dann steht jedem der gleiche Schutz zu, wenn der Flug sich verspätet, annuliert wird oder der Fluggast wegen Überbuchung nicht befördert wird.

    Nur bei höherer Gewalt greift die Schutzverordnung der Eu nicht.

    Das wollte ich vor allem nochmals den Profis sagen, die immer wieder behaupten, wie schutzlos Pauschalreisende sind.

    Zu diesem Thema habe ich nun fertig.

  • Blumentiger
    Dabei seit: 1213920000000
    Beiträge: 131
    geschrieben 1215443245000

    ...Du hast Recht, sofern eben im Pauschalreisevetrag nicht etwas anderes vereinbart wird. Und punkto Flugzeiten wird halt beim Abschluss einer Pauschalreise etwas anderes vereinbart, nämlich dass die Flugzeiten unverbindlich sind!!!!

    Heinz ********************************* Ich mache keinen Urlaub, sondern Ferien
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1215443305000

    @hema2812 sagte:

    Also nochmals: Kommt ein Pauschalreisender, ein Billig- oder ein Linienflieger mit gültigen Papieren rechtzeitig zum Flughafen, dann steht jedem der gleiche Schutz zu, wenn der Flug sich verspätet, annuliert wird oder der Fluggast wegen Überbuchung nicht befördert wird.

    Das wissen die Profis hier sicher auch.

    Was sich die Profis aber auch fragen ist, was diese mit der hier angegebenen Flugzeitenänderung zu tun haben soll?

    Denn hierbei geht es um eine vorab mitgeteilte Flugzeitenänderung. Nicht um eine Flugverschiebung, aus welchen Gründen auch immer.

    Gruß

    Berthold

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1215444187000

    Zitate hema:

    Du solltest die besagte Richtlinie einmal genauer lesen.

    Wer die EU Verordnung- nicht Richtlinie -

    Also, zunächst einmal, wenn du hier Leute wegen einzelner Begriffe korrigierst, dann halte dich bitte auch selbst an die korrekten Begriffe.

    In der Sache hast du es leider immer noch nicht verstanden. Es kann nur eine Flugzeitenänderung geben, wenn es überhaupt eine bestätigte Flugzeit gibt. Sobald diese bestätigte, garantierte Flugzeit vorliegt, greift die Verordnung natürlich auf für Pauschaltouristen. Eine vorab mitgeteilte Flugzeitverschiebung einer vorab unverbindlich mitgeteilten Flugzeit ist eben keine Flugzeitenänderung.

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
    Beiträge: 2713
    geschrieben 1215444253000

    Ja, wenn jemand zu einem Thema googlet, von dem er statt Ahnung nur Ahnungen hat, kommt es mitunter zu erstaunlichen Ergebnissen.

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
    Beiträge: 10933
    gesperrt
    geschrieben 1215444361000

    man kann aber auch in einer verschiebung eine änderung erkennen :laughing: :rofl: :rofl: spaß beiseite, soedergren, du hast recht

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1215444404000

    @hema2812 sagte:

    Wer die EU Verordnung- nicht Richtlinie -

    richtig verstanden hat....

    Ob das Ding nun Richtlinie oder Verordnung heißt ist schließlich völlig wurst. Beide sind für die EU-Mitgliedsländer oder Airlines oder sonstigen Betroffenen bindend, denn die EU darf keine Gesetze erlassen, weil die EU kein eigener Staat ist.

    Und nochmal:

    Die Verordnung greift nur wenn die Flugzeit verbindlich bestätigt war.

    Bei Pauschalreisen kommen die "verbindlichen" Flugzeiten erst mit dem Ticket ca. 10 Tage vor Abflug. Alles was davor an Flugzeitenänderungen passieren können sind und bleiben unverbindlich.

    LG

    holzwurm.

  • Oberförster150
    Dabei seit: 1086048000000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1215513907000

    He Leute, ihr diskutiert hier an meiner Frage völlig vorbei!

    Hab ich nun einen Anspruch auf eine Ermäßigung des Reisepreises, weil wir statt am 12.7. erst am 13.7. im Hotel ankommen und damit praktisch und unwiderlegbar eine Übernachtung weniger haben als gebucht????

    Ich dachte, ich bin hier von Profis umgeben? ;)

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