@'Darkoppa' sagte:
Wie kam eigentlich das Reiserecht zustanden?
Die Entwicklung des Reiserechts geht auf die 70er Jahre des letzten Jahrhunderts zurück. Aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen im BGB, sowie internationale Vereinbarungen und Abkommen ergab sich im Laufe der Jahre eine Rechtssprechung. So entstanden auch immer konkretere Reisebedingungen.
Als Ende der 80er Jahre die Entwicklung hin zur EU begann, mussten in den 90er Jahren Bestimmungen der EU in nationales Recht übernommen werden, beispieslweise die so genannten Informationspflichten oder die Insolvenz-Versicherung von Reiseveranstaltern.
Der Wettbewerb unter den Reiseveranstaltern trieb diese zu immer genauer werdenden Leistungsbeschreibung und natürlich auch Flugzeiten - wohl wissend, dass sie in der Realität von Verschiebungen betroffen sein werden: Slot-Änderungen, Umbestellung von Flugzeuggrößen, Wartungsarbeiten und und und...
Andererseits knausern die Kosumenten immer mehr mit ihrer (Frei-) Zeit. Hatte man früher einfach den ersten und letzten Tag sowieso schon als Reisetag gerechnet, gibt es heute manche, die:
09:00 Uhr Landung
10:00 Uhr Ankunft im Hotel
10:30 Uhr Ein Glas Sekt auf den Urlaub
11:00 Uhr erste Tennisstunde
usw.
kommen dann Änderungen bei den Flugzeiten, brechen - für manche - Welten zusammen und es wird untersucht, ob denn dies rechtlich in Ordnung sei.
Dann treten die Richter auf den Plan und entscheiden, nach verschiedenstens Gesichtspunkten. Nur - es gibt dafür keine total klare gesetzliche Vorgabe. Man konstruiert je nach Fall und Können des Anwalts durchaus plausible Begründungen: die halt der eine Richter aktzeptiert, der andere ablehnt.
Fakt wird bleiben, wenn jemand ein Fixgeschäft verspricht, dass dieses einklagbar ist - behält er sich Änderungen am Fixgeschäft aber wieder in seinen AGB vor, wird es von der Gesamtheit des Vertrages abhängen, ob dies zulässig ist oder nicht.
Gruß
Peter