Ja, ja.
Der Anwalt sagt meistens das ist nicht in Ordnung, weil er damit Geld verdient.
Dir steht ab Ankunft im Hotel (ca. 4 Uhr) das Zimmer zur Verfügung. Somit verbringst Du zumindest einen Teil der Nacht im Hotel.
Du hast nach den gängigen Standards Anspruch auf ein Zimmer in der Regel ab ca. 15 Uhr bis spätestens 12 Uhr am nächsten Tag, wenn Du nur 1 Nacht im Hotel bist. Dies würde Dir auch jeder Richter unter die Nase reiben und somit würdest Du bei einer Klage wie ein begossener Pudel da stehen.
Ob es sich lohnt bzw. ob ein Richter die Klage über vielleicht gerade mal 20 Euro pro Person und halben Tag anzustrengen sei mal dahin gestellt.
Mir persönlich wäre es egal. Meist gleicht es sich irgendwann aus. Bei dem einen Urlaub hat mal die Arschkarte gezogen und beim nächsten Urlaub ist man schon morgens um 8 Uhr im Hotel, darf evtl. noch kostenlos frühstücken obwohl man keinen Anspruch darauf hat und bekommt oftmals auch noch sofort sein Zimmer.
Was will man dann mehr. Der Ausgleich wäre dann wieder gegeben.
meint
holzwurm