• HC-Mitglied81428
    Dabei seit: 1231804800000
    Beiträge: 1254
    gesperrt
    geschrieben 1367171443000

    @vs

    warum eigentlich "vorgeblich verbraucherfreundlichen" Klage. Es ist schlichtweg eine "Klage" über die der BGH entscheiden wird. Zu den Effekten lohnt m.E. allensfalls ein Blick in die Glaskugel. 

    "Wer nicht lesen will muss fühlen" trifft einfach nicht zu. Aber letztlich bleibt dem Verbraucher (zunächst) auch dem Lesen der AGB nichts anderes übrig, als diese zu akzeptieren oder aber ggf. keine Flugpauschalreise zu buchen (deshalb machen wir auch vorzugsweise Camping ;) ).

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1367171513000

    @querenburger

    Die Gebrauchsanleitung meiner elektrischen Zahnbürste ist auch nicht "gesetzlich verankert", trotzdem mache ich mir die Mühe sie zu lesen.

    ;)

    Die AGB sind anfechtbar, aber Vertragsbestandteil.

    Wie @ENIGMA13 schon ganz richtig postete - würden sie gelesen und idealerweise ggf. bezüglich ihres Inhaltes hinterfragt, müsste es keine 2 Threads mit zwohunderleibzigtausend Klicks zum Thema geben ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Gastroprofi
    Dabei seit: 1242086400000
    Beiträge: 78
    geschrieben 1367171873000

    @kourion . evtl. weil es die meisten nicht interressiert und mal hier und da 1 stunde nicht ins gewicht fällt. Mich stört so eine Änderung nicht besonders und mir macht es auch nichts aus mal 2 oder 5 Stunden am Flughafen zu sitzen - ich bin dann im Urlaub und konnte bisher aus allen änderungen etwas positivies mitnehmen. Und man muss halt mittlerweile immer mit kleinen oder etwas größeren änderungen rechnen .

    Der Mensch ist ein gewohnheitstier :p   Und mal was anderes - wann seid Ihr das letzte mal mit nem ICE von Marburg nach Amsterdam gefahren ??  danach seid ihr froh wenn euer Flieger überhaupt abhebt :kuesse:

  • HC-Mitglied81428
    Dabei seit: 1231804800000
    Beiträge: 1254
    gesperrt
    geschrieben 1367171911000

    @VS

    was hat jetzt deine elektrische Zahnbürsten nebst Gebrauchsanleitung mit meiner Antwort zum Beitrag von @Abholl zu tun? Bist du etwas verwirrt? ;)

  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
    Beiträge: 2736
    geschrieben 1367172079000

    @Kourion

    Deine Frage ist durchaus berechtigt. Ich denke, dass Nahziele bei denen es täglich zig Flugverbindungen gibt natürlich eher betroffen sind als Fernziele. Ebenso wird zu Ferienzeiten wo es zu den typischen Urlaubshochburgen auch Charterflüge gibt eher mal zu Flugverschiebungen kommen.

    Wir sind z.B. ausserhalb der Ferienzeiten und auch meist auf Langstrecke unterwegs und hatten noch nie Flugzeitänderungen im Rahmen von Pauschalreisen.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 1161
    geschrieben 1367172085000

    Querenburg,

    warum glaubst Du, der Blick des Verbrauchers sei geschärft?

    Allein dieser Thread beweist, dass er es eben nicht ist. Ganz im Gegenteil, immer mehr Bürger verlassen sich darauf, dass ein Unternehmen dieses oder jenes nicht dürfe. Ja es werden sogar deutliche Hinweise überlesen, und weil man schon mal was von unlauterer Werbung gehört hat, meint man, dass  man geschützt sei.

    Wie bereits jetzt, nicht zuletzt durch die Jubelpressemitteilungen der Verbraucherzentralen über den Sieg über die Reiseveranstalter, viele Verbraucher der Meinung sind, es sei bereits "Gesetz" dass der Flug stattfinden muss, wie im Angebot erwähnt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1367172187000

    kater.koss:

    Wir haben einen anderen Weg gefunden um einen Nachweis im Bezug auf eine "Willkürlichkeit" wer auf welchen Flug gebucht wird , zu führen . Diesen Weg werde ich selbstverständlich hier nicht publik machen.

    Auch wenn du´s partout nicht begreifen willst:

    Du musst für nichts einen Nachweis führen, da sich dein Vertragspartner im Rahmen geltenden Rechts bewegt was die sogenannte Willkür seiner Entscheidung wer wann womit einschließt.

    Du kannst also gerne - und auch mit streng geheimen Methoden! - nachweisen "bis dass der Arzt kommt" - nur wird daraus dadurch aus Recht kein Unrecht!

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28984
    geschrieben 1367172387000

    @Gastroprofi

    Nein, ich glaube nicht, dass es viele nicht interessiert.

    Ich hab's bereits geschrieben und schreibe es auch gern erneut und zwar benenne ich den Zeitraum - wie du - von 7 Jahren:

    7 Jahre - 14 Reisen - bei 2 Reisen Flugzeitänderungen - darunter

    a) RV löst Vertrag mit der Airline, also neue Airline, neue Zeiten

    b) 2012 werden Flüge nach Griechenland zusammengestrichen aus Mangel an Klientel,

        mehrmalige Änderungen von Nov. 11 bis Juli 12.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HC-Mitglied81428
    Dabei seit: 1231804800000
    Beiträge: 1254
    gesperrt
    geschrieben 1367172638000

    @Abholl

    warum ich "glaube", habe ich hinreichend dargelegt. Dieser Thread "beweist" zunächst einmal nichts. Es zeigt lediglich zwei Lager.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1367172960000

    @querenburg

    Nein, ich bin nicht verwirrt - wenigstens nicht mehr als gewöhnlich ... ;)

    Hier geht es maßgeblich um die Kenntnisnahme getroffener Vereinbarungen, nicht um deren ggf. anfechtbare Substanz.

    Worauf ich abheben will:

    Des Pudels Kern aller Beschwerden ist die falsche Erwartung bezüglich der Rahmenbedingungen des Reisevertrages. Sofern ein Verbraucher seine Erwartungen justiert, wird er keinen Anlass zur Beschwerde mehr haben.

    Das Lesen einer Gebrauchsanleitung ist in vielen Bereichen alltäglich, hier muss man sich offenbar dafür rechtfertigen, das Augenmerk darauf anzumahnen?!

    AGB sind nichts anderes als der Leitfaden zum Gebrauch eines Pauschalurlaubs, irgendwie ist es wohl aber leider uncool sie zu "benutzen" ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!