warum eigentlich "vorgeblich verbraucherfreundlichen" Klage. Es ist schlichtweg eine "Klage" über die der BGH entscheiden wird. Zu den Effekten lohnt m.E. allensfalls ein Blick in die Glaskugel.
"Wer nicht lesen will muss fühlen" trifft einfach nicht zu. Aber letztlich bleibt dem Verbraucher (zunächst) auch dem Lesen der AGB nichts anderes übrig, als diese zu akzeptieren oder aber ggf. keine Flugpauschalreise zu buchen (deshalb machen wir auch vorzugsweise Camping ).