• Gastroprofi
    Dabei seit: 1242086400000
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    geschrieben 1367173020000

    @ kourion - das is ja nich soviel 2 änderungen bei 14 urlauben - ich hatte schon 2 änderungen und fliege erst in 2 wochen :shock1:

  • kater.koss
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    geschrieben 1367174362000

     @ vs

    Der Zweck der AGB Vorschriften besteht darin, eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners durch Vereinbarungen, die vom dispositiven Recht zu seinen Ungunsten abweichen, zu verhindern.

    Die gesetzlichen Bestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil des Verbraucherschutzes:

    Deshalb gilt:

    Zweifel bei der Auslegung der AGB gehen zu Lasten des Verwenders ( 305c Absatz 2 BGB).

    AGB dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen (Inhaltskontrolle nach 307 bis 309 BGB

    Wir fühlen uns durch die einseitige Auslegung der ABG benachteiligt ,deshalb werden wir die AGB mit denen von uns gesammelten Daten anfechten .

    Das ist  unser gute Recht ... werte Dame.

    By the way..ich fliege seit 1973 PR wobei es  in den letzten ~ 5 Jahren bei 11 Flügen 7 mal zu einer Abflugzeitänderung kam.

    Bye Bye  Forum ~~~~

    Gefährlich in Halbkenntnissen ist, dass immer die falsche Hälfte geglaubt wird ! ~~~ suum cuique ~~~
  • HC-Mitglied81428
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    gesperrt
    geschrieben 1367174450000

    @VS

    verstehe ich ja alles. Aber hier muss sich trotzdem keiner rechtfertigen. Und das Lesen von AGB ist auch nicht uncool. Ich glaube auch, dass die meisten User dieses tun. Trotzdem haben sie das "Recht" sich über den Inhalt von AGB aufzuregen und sich hierüber im Forum zu äußern. Sie haben sogar das Recht hierüber Klage zu führen und wenn es sein muss auch bis zum BGH.

    Und warum sich bezüglich der anhängigen Klage der eine oder andere User in diesem Thread aufgeregt, kann ich -ehrlich gesagt- nicht nachvollziehen.  

    Daher ist es m.E. sogar sinnvoll diesen Thread unter Hinweis auf die bestehenden AGB zu schließen. Neue Erkenntnisse sind hier - bis zum Urteil des BGH- sicherlich nicht zu erwarten.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1367174807000

    @Domino

    Wahrscheinlich kommen mehrere Kritierien zum Tragen.

    Denn ich fliege heute eher keine Langstrecken, bin (Mittelstrecken) zwischen Mitte März und Ende Oktober unterwegs, davon 1x im Hochsommer... aber in der Tat nicht zu wirklichen Touristenhochburgen.

    Auch liegt meine präferierte Reisezeit ab ca. Mittag. Die wähle ich dann natürlich auch. ;)

    Aber nun kann man nicht immer wählen und so werde ich wohl in 8 Wochen schon um rund 6 Uhr losfliegen - und wo ich denn nix gegen eine Verschiebung auf später hätte. :D

    @kater koss

    Aber bitte berichte uns wenigstens - bevor du vllt. wirklich Abschied vom Forum nimmst - was die "Aktion" war und wie's ausging.

    Ich muss aber nicht danach in die Medien suchen, nicht wahr ?  ;)   :D

    @querenburg

    Nein, bitte nicht diese Threads schließen. Denn das würde das "Problem" nur in das Forum der RV verschieben, wo's schon heute immer wieder auf den Tisch kommt.

    Denn die Fragen bleiben ja, da das Thema für viele halt ganz neu ist.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1367175299000

    Wenn die Kunden die AGB angeblich lesen, warum schliessen sie dann bei unpassenden Klauseln und Regelungen dennoch Verträge und gehen anschliessend vor Gericht und behaupten, dies oder jenes nicht gewusst zu haben?  Oder warum findet hier das große Wehklagen statt, wenn der Flug verschoben wurde. Wenn ich doch angeblich weiß, was auf mich zukommt

     

    Manche dieser angeprangerten "Machenschaften" wären doch schon längst vom Markt verschwunden, wenn die Kunden die Geschäftsbedingungen wirklich gelesen hätten und sich daraufhin für einen anderen Anbieter oder einen andere Reiseform entschieden hätten, weil ihnen die Bedingungen nicht passen. Innerhalb einer einzigen Saison würden die Veranstalter nachforschen und sich nach den Wünschen des Kunden richten.

     

    Es bleiben nur zwei Möglichkeiten. 1. Es ist dem Großteil der Kunden egal, dann sollen diejenigen, die es anders haben wollen eben anders buchen. 2. Viele Kunden, namentlich die, die sich hinterher beschweren, haben eben die Bedingungen nicht gelesen und auch nicht verstanden, evtl nicht verstehen können weil sie sich nicht informiert haben. Wer aber Verträge schliesst, ohne die Rechte und Pflichten daraus erkennen zu können, ist, rechtlich gesehen, eigentlich nicht geschäftsfähig.....

  • vonschmeling
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    geschrieben 1367175935000

    @querenburg

    Mir hat man neulich bedeutet, die Entscheidung über ein Schloss würden die Admins sehr gerne ohne fremde Unterstützung treffen - das solltest du vielleicht auch beherzigen?

    ;)

    Ich mutmaße lieber nicht wie hoch der Anteil in Kenntnis der AGB gebuchter Pauschalreisen ist - empirisch ist weder das Beschwerdeaufkommen noch die Klicks auf die betreffenden Threads, trotzdem irgendwie beunruhigend.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied81428
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    geschrieben 1367176413000

    @Abholl

    weil dem Verbraucher trotz Lesen der AGB mangels Alternativen keine Wahlmöglichkeit bleibt. Entweder er akzeptiert oder er bleibt zu Hause. Ist doch eigentlich ganz einfach, gelle?

    Aber dein letzter Satz ist schon ganz schöner Tobak. Menschen über 75 gehören auch entmündigt und sollten mit 80 freiwillig zugunsten der Gesellschaft aus dem Leben scheiden... Oder wie habe ich das zu verstehen?

  • HC-Mitglied81428
    Dabei seit: 1231804800000
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    gesperrt
    geschrieben 1367176761000

    @vs

    ich hatte geschrieben "m.E."

    Wie die Admins darüber denken, ist eine ganz andere Sache. Ich glaube auch nicht, dass sie sich von meiner Auffassung leiten lassen. Insofern muss ich diesbezüglich nichts beherzigen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1367177110000

    @querenburg

    Entschuldige mal ...?

    Der "harte Tobak" entsteht erst in deiner sehr waghalsigen Interpretation von abholls Beitrag!

    :shock1:

    Wer einen Vertrag schließt, muss sich über dessen Bedingungen informieren - und zwar sobald er im Alter ist, welches zum Zustandekommen eines Vertrages berechtigt und nicht etwa bezüglich eines Verfallsdatums nach hinten ...

    :frowning:

    Außerdem ist diese eigentümliche Hypothese komplett off topic ... :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • abholl
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    geschrieben 1367177133000

    Menschen über 75 gehören auch entmündigt und sollten mit 80 freiwillig zugunsten der Gesellschaft aus dem Leben scheiden..

    Wo habe ich das geschrieben ? Was soll die Unterstellung? Musst Du jetzt jemanden mit anderer Meinung so diffamieren weil Dir sonst kein Argument mehr einfällt?

    Doch ich habe die Wahl, ich kann ein Hotel als Baustein kaufen und einen Flug im Einzelplatzverkauf, kein Problem. Ich kann auch dem Vertragspartner vor Vertragsschluss sagen, dass ich seine Bedingungen inakzeptabel finde und so nicht gewillt bin abzuschliessen. Wenn es so viele Verbraucher gibt, die sich übervorteilt fühlen und das äussern, dann wäre das Thema schnell vom Tisch.

    Es wird in Deutschland niemand gezwungen, einen Vertrag zu schliessen und eine Urlaubsreise nur als Pauschalreise zu buchen. Es ist auch keine  Pflicht, Urlaub zu machen und dafür eine Pauschalreise mit Flug zu buchen. In der Marktwirtschaft regelt das die Nachfrage. Nicht das Gesetz oder die Rechtsprechung. Überregulierung hat noch keine Wirtschaft zum blühen gebracht und noch keinem Verbraucher bessere Produkte und langfristig angemessene Preise beschert.

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