@'querenburg44801:' sagte:
Dem Verbraucher bleibt in der Tat nur die Hoffnung, dass der BGH dem "Treiben" der Reiseveranstalter bald ein Ende bereitet...
Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht, sämtliche Beiträge seit diesem Satz hier zu lesen. Gegenseitige Anfeindungen erlebe ich leider oft genug, und möchte zumindest zuhause am PC diesbezüglich meine Ruhe haben. Daher beschränke ich mich jetzt auf diese eine Aussage von Seite 122, die ich so nicht stehen lassen möchte.
Was genau soll es dem Verbraucher denn bitte bringen, dass der BGH vielleicht dem "Treiben" der Reiseveranstalter ein baldiges Ende setzt? Was haben denn bitte die Reiseveranstalter mit Flugzeitenänderungen zu tun???
Grundsätzlich gilt, dass ein Veranstalter ein Veranstalter ist und keine Airline!
Wenn ich mit z.B. beim REWE einen Müllermilch-Joghurt kaufe, und dieser ist schimmlig (trotz des MHD), dann kann ich doch auch nicht dem REWE einen Vorwurf machen, sondern allenfalls dem Hersteller! Dass ich den Joghurt zu 99%iger Wahrscheinlichkeit gegen Vorlage des Kassenzettels gegen einen frischen eintauschen kann, ist dann die Kulanz des Händlers, der seinerseits an den Hersteller herantreten wird.
Und nach eben diesem Prinzip funktioniert das auch in der Reisebranche! Ich bin aber bereits froh, dass hier nicht auf dem Reisevermittler rumgehackt wird.
Ein Veranstalter stellt aus den Angeboten verschiedener Leistungsträger (Airline, Hotel, ...) ein Pauschalangebot zusammen und hofft, dass diese Angebote entsprechend Bestand haben werden. Sollte sich eine Airline dann aber erdreisten, die Flugzeiten zu verschieben (aus welchem Grund auch immer!), dann kann der Veranstalter dafür aber bitte nicht verantwortlich gemacht werden. Sondern hier gilt die Kritik der Fluggesellschaft!
Es kommen bei solch einer Aktion grundsätzlich verschiedene Verträge zusammen. Die Frage ist dann, gegen welchen der Verträge in einem solchen Fall vorgegangen werden kann. Aus meiner Sicht (sorry, meine Ausbildung ist 20 Jahre her, vielleicht hat sich seitdem etwas geändert) können hierbei lediglich die Verträge zwischen Airline und Veranstalter sowie zwischen Airline und Reisendem in den Fokus genommen werden. Die Verträge zwischen Veranstalter und Reisebüro bzw. zwischen Veranstalter und Reisenden sind m.E. jeweils korrekt erfüllt worden.
Von daher sollte man bitte Abstand davon nehmen, die Schuld beim Veranstalter suchen zu wollen! Fakt ist doch, dass insbesondere in der heutigen Zeit der Spruch "Geiz ist geil" mehr und mehr an Bedeutung gewinnt. Die Touristen wollen immer mehr Leistung für immer weniger Geld erhalten. Ergo sind die Veranstalter förmlich gezwungen, auf entsprechend billige (jawohl! billig und nicht preiswert!) Flüge zurückzugreifen, um überhaupt wettbewerbsfähig zu bleiben. Meiner Meinung nach ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann klare Low-Cost-Carrier wie Ryanair oder EasyJet mit in den Veranstalterkatalog wandern.
Fakt ist doch auch, dass es nicht umsonst drei verschiedene Stufen bei möglichen Schadensersatzansprüchen gibt. Neben die besagten:
- Linienfluggesellschaften (z.B. Lufthansa, KLM, Air France, Srilankan, ...)
- Charterfluggesellschaften (z.B. Condor, TUIFly, ...)
- Low Cost Carrier (Ryanair, EasyJet, ...)
Während bei Linienfluggesellschaften bereits bei geringfügigen Flugzeitenänderungen Ersatzansprüche geltend gemacht werden können, muss der Passagier bei Charterflügen bereits sehr viel mehr in Kauf nehmen. Und bei Low Cost ist dies dann noch ein ein Vielfaches schlimmer!
Von daher kann ich abschließend nur einen Tipp geben:
Kauft euch bitte keinen Hyundai und erwartet dafür die Qualität eines Mercedes' oder Porsches!