• Rhodos-Peter
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    geschrieben 1367698440000

    ... uuppps, ich dachte eigentlich, der Kindergarten "Große Gruppe" wäre am Wochenende geschlossen, nun ja

    meine Meinung ist zwar OT, doch das sind ja geduldeter Weise mindestens 50 Seiten dieses Threads auch, vielleicht schafft es die IT, speziell hier einen "repeat button" einzurichten, dass wäre eigentlich ganz hilfreich, wenn auch vor manche/n nicht von Interesse.

    Wie auch immer, zurück zum Thema:

    Mein Reiseveranstalter hat mir jetzt in knapp 6 Wochen auf der Rückreise von Hellas nach HAM einen unvorhergesehenen Zwischenstopp in CGN spendiert. Natürlich verschiebt sich dadurch die eigentlich geplante Ankunftszeit an der Waterkant.

    Meine Frage an die Altvorderen ist nun:

    Mit wieviel hunderten von Euronen kann ich jetzt als Entschädigung rechnen?

    Ich freue mich auf ganz viele Seiten hilfreiche Antworten,

    herzlichen Dank

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • bernhard707
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    geschrieben 1367698776000

    Dem füge ich doch glatt ein weiteres OT hinzu:

    Wieviele hundert Euronen Entschädigung hängt eben von der Ankunftszeit "auf der Reeperbahn nacht um halb eins" oder später ab.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • ENIGMA13
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    geschrieben 1367700667000

    Man solle es Ihm nachsehen!Reeperbahn ist weit weg und Er möchte nur weiter provozieren.Er ist nicht so unwissend. :p

  • vonschmeling
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    geschrieben 1367704998000

    Rhodos-Peter:

    ... uuppps, ich dachte eigentlich, der Kindergarten "Große Gruppe" wäre am Wochenende geschlossen, nun ja

    Bereitschaft? :frowning:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied81428
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    geschrieben 1367707135000

    ...na ja und einer muss ja auf @VS aufpassen...

  • ENIGMA13
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    geschrieben 1367707533000

    ...oder auf Dich :laughing:

  • mkfpa
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    geschrieben 1367708291000

    vonschmeling:

    @mfkpa

    Du kannst zurücktreten, wenn sich eine Zusage ändert.

    Die Flugzeiten sind aber keine solche ... ;)

    @vonschmeling

    Doch, im Angebot sind die Flugzeiten eine Zusage.

    Und die Flugzeiten dürfen sich erst nach Vertragsabschluss ändern und nicht schon vorher. ;)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1367708892000

    @mkfpa

    Der ewige Irrtum ...? :? :question:

    Die Flugzeiten sind als beispielhaft ausgewiesen und eben keine zugesagte Eigenschaft der Ausschreibung.

    Wo hakt es denn eigentlich? :shock1:

    Ei oder Henne?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
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    geschrieben 1367712027000

    Aus den ersten AGB's die ich mir gerade ergoogelt habe:

    Zitat:

    Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor.

    Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären.

    Zitat Ende

    Hallo! Die Flugzeiten zum Zeitpunkt der Anmeldung und die Flugzeiten zum Zeitpunkt der Bestätigung haben sich ja wohl geändert. Und das wurde vom Vertragspartner sogar schriftlich bestätigt. Ergo kein Vertrag!

    Ich kann aber gerne auch noch mehr Beispiele raus suchen dass Flugzeiten im Angebot nicht unverbindlich sind, sondern dass sie sich erst ab rechtsgültigen Vertrag ändern dürfen.

    PS: Und nein, Flugzeiten sind nicht Beispielhaft ausgewiesen sondern der RV hat nur die Möglichkeit diese, nach Vertragsabschluss, zu ändern.

  • bernhard707
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    geschrieben 1367716294000

    Du kannst noch googlen bis zum Abwinken, wähle irgendeine Pauschalreise aus der Buchungsmaske mit fiktiven Datum, gehe auf irgend ein "Angebot prüfen", bei Verfügbarkeit klicke auf "Infos zu den Flugzeiten" und kannst noch vor der Anmeldung gross und deutlich lesen: Ihre voraussichtlichen Flugdaten

    Klick!

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