Hier das Celler Urteil:
lm Namen des Volkes
Urteil
Verkündet am Landgericht Hannover 7. Februar 2013
ln dem Rechtsstreit
Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucheıverbände
- Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., vertreten durch den Vorstand...
gegen
TUI Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer...
hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die mündliche Verhandlung vom 10. Januar 2013 .... für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hannovervom 13. März 2012 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Pauschalreiseverträge mit Verbrauchern einzubeziehen, sowie, sich auf solche Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger nach dem 1.April 1977 geschlossener Verträge zu berufen:
„Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen."
„Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich. "
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an den Geschäftsführern der Beklagten, angedroht....
Die Revision wird zugelassen.
Das vollständige Urteil nebst Begründung kann auf der Website des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (Verbraucherzentrale Bunderverband e.V.) als PDF-Datei heruntergeladen werden.