• mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1367720070000

    Kein Thema, ja Flugdaten sind voraussichtlich und können sich ändern.

    Ich habe auch keine Probleme mit voraussichtlichen Flugdaten sondern berufe mich auf das BGB dass mir erlaubt, wenn ich gewusst hätte das es zum Buchungszeitpunkt den Flug schon nicht mehr gab, den Vertrag wegen Irrtums anzufechten.

    Nochmal, es geht um den ganz besonderen Fall dass der Flug schon vor der Buchung nicht mehr verfügbar war.

  • HC-Mitglied81428
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    geschrieben 1367736708000

    Hier das Celler Urteil: 

    lm Namen des Volkes

     

    Urteil

    Verkündet am Landgericht Hannover 7. Februar 2013

     

    ln dem Rechtsstreit

     

    Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucheıverbände

    - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., vertreten durch den Vorstand...

     

    gegen

    TUI Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer...

     hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die mündliche Verhandlung vom 10. Januar 2013 .... für Recht erkannt:

     

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hannovervom 13. März 2012 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

    Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Pauschalreiseverträge mit Verbrauchern einzubeziehen, sowie, sich auf solche Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger nach dem 1.April 1977 geschlossener Verträge zu berufen:

      

    „Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen."

    „Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich. "

     Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an den Geschäftsführern der Beklagten, angedroht....

    Die Revision wird zugelassen.

     

    Das vollständige Urteil nebst Begründung kann auf der Website des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (Verbraucherzentrale Bunderverband e.V.) als PDF-Datei heruntergeladen werden.

  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
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    Verwarnt
    geschrieben 1367738065000

    @querenburg

    Und täglich grüßt das Murmeltier?  :?

    Und wenn man mal so zurückblättert bis S. 83 - was bringt dieser Beitrag nun Neues für den interessierten Leser? Oder soll Dein Beitrag der Beginn einer Endlosschleife sein?  :?

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • Flora_59
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    geschrieben 1367738237000

    Tja, @querenburg, und was soll nun der Veranstalter oder das Reisebüro machen, wenn die Airline die Flugzeit ändert? Sich `nen Flug stricken, oder was?

    Ich denke, die logische Folge ist, dass künftig keine Flugzeiten mehr angeben werden. Damit wäre der Veranstalter auf der sicheren Seite.

  • HC-Mitglied81428
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    geschrieben 1367739525000

    @Flora59

    ....aber genau das machen die RV doch bereits seit langer Zeit vor dem Celler-Urteil, denn sie stricken sich "voraussichtlichen" Flugzeiten. Dann bei Reisebuchung lieber keine vorausichtlichen und damit jederzeit veränderbare -also gestrickten- Flugzeiten. Was nützlich sind dem Reisenden Abflugzeiten, die jederzeit vom RV verändert werden können? 

    @Malini

    ...es bringt den interessierten Leser das komplette Urteil nebst Begründung.

    @All

    Kann die Meinungen zu diesem Thema eigentlich nicht nebeneinander stehen lassen?

  • Sodamin
    Dabei seit: 1218585600000
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    geschrieben 1367740564000

    Lange Diskussion Kurzer Sinn: Wann ich abreise ist doch egal. Ob in der Frühe oder am Abend, wichtig ist doch nur das ich auch zu meinem Urlaub komme!!!!Da muss ich mich eben auf das Reisebüro verlassen und diese wiederum auf die Fluglinien.Wenn das nicht immer passen sollte, was solls.Es ist ja mein Urlaub. Was ich später abfliege, kann ich dann länger bleiben.Das ist so und das wird immer so sein.

    mfg

    Bin für alles offen!!!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1367744632000

    Das Urteil ist bereits auf Seite 98 im Beitrag von @Bulgarienfan verlinkt.

    Hier klicken, wer keine Lust hat zu suchen.

    Ein "triftiger Grund" ist - wie @Flora schon schrieb - beispielsweise die Flugzeitenänderung der Airline, die sich diese in ihren ABB vorbehält.

    Zum ungefähr 742 866sten Mal: Dieser Passus wurden bislang nicht angegriffen.

    Ja, @Malini, wir sind schon mittendrin in der Endlosschleife ... :?

    @querenburg

    Doch, man kann der Meinung sein, das sei eine tolle und verbraucherfreundliche Entscheidung, deren Auswirkungen @Sokrates hier ja schon beschrieben hat.

    Nur zu ... ;)

    @mkfpa

    Ich bestelle gem. Angebot einen roten 5er Golf. Die Bestätigung lautet aber auf einen weißen, da der rote während der Bestellung ausgegangen ist.

    Irrtum - kein Vertrag.

    Ich bestelle gem. Angebot einen 5er Golf und hoffe, es wird ein roter. Leider bestätigt man mir einen weißen, da der rote während der Bestellung ausgegangen ist.

    Kein Irrtum - Vertrag.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Flora_59
    Dabei seit: 1328659200000
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    geschrieben 1367745254000

    @Querenburg: "...es bringt den interessierten Leser das komplette Urteil nebst Begründung."

    Was nützt das, wenn - wie hier vielfach bewiesen - er es nicht richtig interpretieren kann?

    Die meisten lesen doch nur daraus, was ihrer Wunschvorstellung entspricht.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1367745803000

    @Flora schreibt

    "Ich denke, die logische Folge ist, dass künftig keine Flugzeiten mehr angeben werden."

    ... wobei das letzte Beispiel zu dieser Reakion der RV am 28.4. von @Sokrates kam:

    @'Sokrates' sagte:

    Außerdem wird sich das mit den voraussichtlichen Flugzeiten in Zukunft erledigen, ich habe bereits für meinen Frühjahrsaufenthalt in Side eine Reisebestätigung der Firma Fefa-Reisen vom 22.10.12, in der nur die Flugstrecken, die Flugtage sowie die Airline bestätigt sind.

    Weitere Beispiele für die "neue Art" der Ausschreibungen sind im RV-Forum zu finden...

    Mein persönliches Fazit / meine Meinung dazu:

    Sollte es in Zukunft derart gehandhabt werden (keine Angaben zu den Flugzeiten), so erschließt sich mir nicht, was der  Verbraucher an Positivem hinzugewonnen hat.

    @Malini

    Ja, das ist die Endlosschleife. Und es wird sie wohl bis zum engültigen Urteil geben. :?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
    Beiträge: 1810
    geschrieben 1367746166000

    Wenn es so kommen wird, dass die Flugzeiten mit dem Eintreffen der Reiseunterlagen(i.d.R. ja 14 Tage vor Reisebeginn) mitgeteilt werden, wird irgendein Lehrer kommen, der klagt, weil dadurch seine Zugfahrt zum Flug (der in seinem Falle nicht inkludiert war) nun teurer geworden ist, als wenn er ihn 90 Tage vorher hätte buchen können.... :laughing:

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
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