neben dem Urteil aus Celle gibt es auch eins vom AG Duisburg (Urteil vom 07.01.2013 3C 3175/12)
Flugzeitänderung vor der Reise
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geschrieben 1376581959000
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geschrieben 1376581959000
Ja, das meinte ich.
Im Falle der Rückfahrt mit dem Zug, der allerdings erst in den frühen Morgenstunden fährt (da anscheinend der letzte verpasst wird), ergibt eine Nacht im Hotel Sinn.
Aber doch nicht, wenn der eigene PKW am Flughafen steht...
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1376582136000
na es ist wohl schon ein Unterschied ob ich 5 Stunden Fahrzeit mit dem Auto um Mitternacht habe oder 2 Stunden.
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geschrieben 1376582444000
Ja natürlich macht das einen Unterschied - und auf genau den (die "3 Stunden" ) hast Du Anrecht auf Erstattung. Allerdings nicht auf "mehr"!
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1376582875000
Und auch hier wieder:
Ja Reni, es gibt die Urteile von Celle und Duisburg - und sogar noch einige mehr! Man sollte allerdings nicht "aufhören", wenn man von ihrer Existenz weiß, sondern auch ihre Bedeutung hinterfragen...und letztere bewegt sich solange nicht bestätigt irgendwo zwischen "null und nichts"!
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1376582929000
Mal kurz davon ab würde ich an deiner Stelle erst einmal abklären, ob die RSV überhaupt für diesen Fall die Anwaltskosten übernimmt, ReinaDoreen
Sonst hast du nachher ein Hotelzimmer für 100 Euronen erstritten und musst 120 Euro Anwaltskosten bezahlen.
2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera -
geschrieben 1376583072000
Alfred, darauf wurde sie schon hingewiesen - geantwortet hat sie auf diesen Hinweis allerdings nicht
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1376587671000
Wenn sie den Prozess gewinnt, würde doch die unterlegene Partei ihre Anwaltskosten übernehmen. Die RSV braucht man doch nur für den Fall, daß man verliert.
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geschrieben 1376587869000
...nur müßte sie ersteinmal gewinnen
Und ihre "Argumentation" (siehe z.B. der Hinweis auf die Urteile von Celle und Duisburg und die völlig verkehre Sicht auf die vermutete Höhe/Art ihrer Ansprüche) steht eher auf extrem schmalen Füßen!
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1376588172000
Mir ging es nur um das "Sonst hast du nachher ein Hotelzimmer für 100 Euronen erstritten und musst 120 Euro Anwaltskosten bezahlen". Das ist eben nicht richtig. Sonst würden ja Klagen wegen relativ kleiner Beträge keinen Sinn machen.