Nein ,natürlich mußt Du nicht stornieren...
...dann allerdings akzeptieren, daß andersherum der RV die Reise nicht wie ursprünglich gebucht anbieten kann und er grundsätzlich andere Flugzeiten/Flughäfen anbieten kann und ein Ausgleich mit Erstattung der (differenten!) Fahrtkosten oder entsprechenden Zugtickets rechtlich abgegolten ist. Zu einer darüberhinaus gehenden Erstattung (Hotelkosten oder gar Schadenersatz) ist er nicht verpflichtet. Vielleicht ist auf (höflichem!) Wege etwas über Kulanz machbar - je nachdem wie ihr bisher in dieser Frage aufgetreten seid, ist hier aber bereits jegliches Porzellan zerschlagen!
Meinungen(!) zur Rechtslage hast Du nun erhalten, es steht Dir natürlich frei, zusätzlich bei einem (Fach)Anwalt (für Reiserecht) nachzufragen! Ich wage die Prognose, daß sich in diesem Fall nichts ändern wird!