• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1376577530000

    Nein ,natürlich mußt Du nicht stornieren...

    ...dann allerdings akzeptieren, daß andersherum der RV die Reise nicht wie ursprünglich gebucht anbieten kann und er grundsätzlich andere Flugzeiten/Flughäfen anbieten kann und ein Ausgleich mit Erstattung der (differenten!) Fahrtkosten oder entsprechenden Zugtickets rechtlich abgegolten ist. Zu einer darüberhinaus gehenden Erstattung (Hotelkosten oder gar Schadenersatz) ist er nicht verpflichtet. Vielleicht ist auf (höflichem!) Wege etwas über Kulanz machbar - je nachdem wie ihr bisher in dieser Frage aufgetreten seid, ist hier aber bereits jegliches Porzellan zerschlagen!

    Meinungen(!) zur Rechtslage hast Du nun erhalten, es steht Dir natürlich frei, zusätzlich bei einem (Fach)Anwalt (für Reiserecht) nachzufragen! Ich wage die Prognose, daß sich in diesem Fall nichts ändern wird!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • ReinaDoreen
    Dabei seit: 1091491200000
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    geschrieben 1376578128000

    ich möchte mich da nicht mit dir streiten, aber es ist eindeutig festgelegt, das der Mehraufwand vom Veranstalter zu tragen ist.

    Zug zum Flug ist bei einer Pauschalreise mittlerweile immer mit dabei und hat nicht mit Abgeltung im Voraus zu tun.

    Grundsätzlich andere Flugzeiten und Flughäfen kann ein Veranstalter schon mal gar nicht anbieten. Dem ist rechtlich schon oft ein Riegel vorgeschoben worden. Der Tourist muss sich allerdings wehren. Und es gibt wahrscheinlich sehr viele, die dann denken ich muss das so akzepieren, oder einfach den Weg der Klage fürchten oder gar nicht wissen, welche Rechte sie wirklich haben. Auf solche Leute warten die Veranstalter nur.

    Hier in meinem Fall ist es eine Insolvenz der Fluggesellschaft und auch da ist die Rechtlage eindeutig festgelegt.

    Da ich eine Rechtschutz besitze, werde ich diese auch einsetzen, falls es nötig wird.

    reni

  • ReinaDoreen
    Dabei seit: 1091491200000
    Beiträge: 354
    geschrieben 1376578918000

    Ich hab noch mal eine Seite gefunden, wo man nachlesen kann welche Rechte man als Pauschaltourist  hat.

    www.spiegel.de/reise/aktuell/reiserecht-wenn-die-airline-pleite-geht-a-270025.html

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1376579012000

    @reni

    woher weißt du, dass es im näheren umkreis keine flüge mehr gibt?

    hat man dir das mitgeteilt, oder hast du selbst recherchiert?

    wenn ersteres der fall ist, dann würde ich an deiner stelle schauen, ob es im umkreis an dem tag noch flüge gibt und dem veranstalter den vorschlag machen, auf diese flüge umgebucht zu werden.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1376579162000

    Reni, stop, jetzt wird es "vogelwild"!

    Flugzeiten, Flugrouten sind im Rahmen von Pauschalreisen nach aktuellem Geschäfts- und Rechtsstand voraussichtlich und dürfen rechtlich abgesichert seitens des RV jederzeit und auch kurzfristig geändert werden.

    Im Falle anderer Flughäfen hast Du ein kostenloses Stornorecht - oder eben auf Erstattung von Mehrkosten. In Deinem Fall beschränken sich diese auf eventuelle Zugtickets oder aber die differenten(!) Fahrtkosten.

    Eine zusätzliche Erstattung von z.B. Übernachtungskosten wäre einer Kulanz zuzuschreiben, ein rechtlich untermauerter Anspruch darauf besteht nicht.

    Was hat "Zug zum Flug" mit Deiner Sache zu tun? Richtig, dies wäre (tatsächlich?) Bestandteil eurer ursprünglich gebuchten Reise gewesen - bei der Änderung der Reise steht euch wieder nur ein kostenloser Transport zu und dies entweder in Form von Bereitstellung entsprechender Zugtickets oder Übernahme der differenten Fahrtkosten (s.o.).

    Wenn Du hier eine RSV hast, ist das sicher "praktisch" für Dich - Du solltest aber nicht "blind" auf sie vertrauen, sondern vor Beschreitung eines eventuellen Rechtswegs dringendst vorher anfragen, ob sie Den Vorhaben auch unterstützt - dazu ist sie nämlich mitnichten verpflichet!

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  • ReinaDoreen
    Dabei seit: 1091491200000
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    geschrieben 1376580199000

    unser Reisebüro hat sofort in meinem Beisein den Veranstalter angerufen und wir haben dann gemeinsam geprüft ob außer Frankfurt ein anderer Flug an einem uns nähreren Flughafen möglich ist. Leider ist wirklich alles ausgebucht.

    Mir geht es um meinen Mehraufwand. Da ist die Differenz der Kosen die ich habe um nach Frankfurt zu fahren. Das Hotel, welches ich buchen muss, da die Flugzeit so ungünstig liegt um nachts noch zurückzufahren.

    Der Zug ist keine Alternative, da ich zurück 12 Stunden brauche.

    Das muss ich nicht akzeptieren.

    Und von sich aus hat der Veranstalter mit keiner Silbe erwähnt, das es mein gutes Recht ist, die Mehrkosten erstattet zu bekommen. Würde ich als Veranstalter ja auch nicht tun und auf die Naivität des Urlaubers hoffen

    Und die neueste Rechtssprechung weißt darauf hin, das Flugzeiten nicht so einfach geändert und hin und her geschoben werden können.

    reni

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1376580755000

    @ReinaDoreen

    "Und die neueste Rechtssprechung weißt darauf hin, das Flugzeiten nicht so einfach geändert und hin und her geschoben werden können."

    __________________________________

    Du bringst aber nun nicht das Urteil von Celle als Beispiel, nicht wahr ?  :?

    Oder welche "neueste Rechtsprechung" / ev. gar ein neues Gesetz (?) ist dir bekannt ?

    Das wäre dann wirklich mal eine interessante Neuigkeit.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1376580894000

    Öhm, welche (allgemeingültige!) Rechtssprechung sollte das sein welche darauf hinweißt, das Flugzeiten nicht so einfach geändert und hin und her geschoben werden können?

    Du meinst nicht zufällig dieses hier

    http://www.spiegel.de/reise/aktuell/tui-urteil-abflugzeiten-sind-fuer-reiseveranstalter-verbindlich-a-882902.html

    oder?

    Dann solltest Du wissen, das dies noch keine allgemeingültige Verbindlichkeit besitzt und die TUI (und andere) bereits Rechtsmittel dagegen eingelegt haben. Bis zur endgültigen Klärung bleibt alles beim alten!

    Und nochmal:

    Ja, Du hast ein Recht auf Erstattung von Mehrkosten - nur sind diese definiert und bestehen einzigst in den bereits mehrfach beschriebenen Punkten. Eine Hotelübernachtung ist übrigens eine situationsbedingte persönliche und individuelle Angelegenheit zur Annehmlichkeit und muß nicht(!) zwangsläufig(!) erstattet werden.

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  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1376581340000

    Versteh soundso die Sache mit der Hotelübernachtung nicht, die bei einer ev. Rückfahrt mit dem Zug nicht zur Sprache kommt...

    ... bei einer Rückfahrt mit dem eigenen PKW aber verlangt wird.  :?

    Aber OK... das hat nichts mit der Rechtslage zu tun, beinhaltet für mich allerdings eine "seltsame" Logik.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Holginho
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    geschrieben 1376581612000

    Eine Erstattung von Hotelkosten wäre bei der Option "Zug" sogar deutlich wahrscheinlicher. Wenn nämlich z.B. die bereits beschriebene Situation eintritt, daß z.B. aufgrund fehlender nächtlicher Verbindungen/Anschlußmöglichkeiten ein längerer Aufenthalt erzwungen ist...

    ...und gleichzeitig glaubhaft versichert wird, daß eine Fahrt per eigenem PKW oder Mietwagen nicht möglich ist!

    Wieder einmal ein typischer Fall von "Ich weiß alles besser - uuups, voll auf die Schnauze gefallen!"

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