Pressestelle des BGH klick zur Urteilsverkündung vom heutigen Tag.
Flugzeitänderung vor der Reise
-
Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30979Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1386703723000
-
geschrieben 1386705320000
El Barto, Dein Standpunkt sei Dir gerne belassen. Dies gilt natürlich auch für jeden anderen Urlauber mit identischen Voraussetzungen oder "Schwerpunkten" - nur, denkst Du wirklich, daß dies auf die Mehrheit der Urlauber zutrifft? Glaubst Du wirklich, denen ist eine "gut zweistellige" Preissteigerung egal? Glaubst Du, denen ist es egal, wenn sie zukünftig "anstatt im Dezember erst im Mai" buchen können?
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1386705540000“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
-
geschrieben 1386706014000
Wie gesagt Armin, es mag Urlauber wie @El Barto geben, die die entstehenden Nachteile nicht betreffen bzw. diese ihnen egal sind - aber ich bleibe dabei, für die weitaus überwiegende Anzahl Urlauber ist dieses Urteil alles andere als ein Grund zu jubeln.
...aber warten wir mal ab, welche Vorteile z.B. @Rhodos-Peter sieht - und ob ihm der "Preis" dafür nicht vielleicht doch zu hoch ist!
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1386706543000
Ich finde das Urteil mehr als gut.
Da kann man es doch glatt mal wagen, wenn man zur arbeitenden Bevölkerung gehört kurzfristig spontan eine Reise zu buchen die beispielsweise am späten Freitagabend startet, bei einer Kurzreise ja oft anders nicht möglich.
Ist doch prima, wenn man sich dann auf die Flugzeiten verlassen kann.
LG Christina
Best familiy ever!!! Ein Hoch auf uuuuunnnnsss!!! -
geschrieben 1386706664000
..genau..ich denke jetzt mal weniger an mich, bei mir würde es nicht so ins Kontor schlagen..ich denke aber grad mal an den Familienvater mit 2 schulpflichtigen Kindern der sich vielleicht grad mal 2 Wochen Urlaub (z.B. 2 Wochen AI in der Hauptsaison in der Türkei für 3500€ ) leisten kann..was dann eine "zweistellige Preiserhöhung" ausmacht kann sich wohl jeder denken...
-
geschrieben 1386707657000
Das:
*** § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV Die Reisebestätigung muss…folgende Angaben enthalten:
Tag, voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr
Habt ihr aber schon gelesen?
Für mich genau wie erwartet - ein gepflegtes Fastnix an vielen Worten.
(Und gar nix im Blick auf die Causa Ramona ...)
Jau - schade!
Künftig wird - wie bereits prognostiziert - eben begründet, dass die notwendige Teilnehmerzahl für die exakte Durchführung der Reise nicht ausreichend war, und diese Passi der AGB sind leider noch nicht vor dem BGH angegriffen worden.
Big deal!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1386707939000
Deine Wochenendkurzreise kannst du dann perfekt pauschal buchen, wenn gar keine Flugzeiten mehr angegeben werden, oder die Reise halt jetzt nen Hunderter mehr kostet als vorher, wenn du verbindliche Flugzeiten bekommst.
So eine Kurzreise würde ich eh nur mit Flug und Hotel gesondert buchen, weil es hier eben auf die Flugzeiten ankommt.
Ich kann mich nur voll und ganz den Ausführungen von Holginho anschliessen.
Dieses Urteil ist alles andere als ein Segen für die Verbraucher.
-
geschrieben 1386707990000
StefanLupus:
Und wenn das so wäre, fände ich persönlich das fatal. Ich kenne viele, die dürfen nur 14 Tage am Stück Urlaub nehmen und dieser muss bereits im Januar eingetragen werden. Wer würde denn dann noch buchen und planen können? Oder er beschränkt sich auf 12 Tage, wobei er dann davon ausgehen muss, dass es ggf nur 10 Tage sind mit entsprechenden Abflugzeiten. Der Gedanke ist echt gruselig.
Aber genau das musste man doch eigentlich die letzten Jahr immer machen, weil man ja eben nie genau wusste wann es wirklich los geht und wann man zurück ist!!!
auch kann man doch hier nachlesen was für Nachteil viele....und gerade mit Kindern.... in Kauf nehmen mussten....das war hofft alles andere als Lustig und hat oft auch viel Geld gekostet.
Und in der Pressmitteilung steht...
*** § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV
Die Reisebestätigung muss…folgende Angaben enthalten
Tag, voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr
also nix mit gar keine Flugzeiten mehr.
Ich denke allerdings das sich erstmal gar nichts ändern wird und die weiter "lustig"
Flugzeiten ändern werden und nur denen die das nun wissen und sich auch wehren werden, entweder ein Stornoangebot machen oder einen Preisnachlass anbieten werden.
Den Grund für Preiserhöhungen wird man allerdings tatsächlich nun gerne "mitnehmen".
Aber sag mir mal bitte einer wieso es mit ein paar Euros mehr auf einmal dann möglich sein soll doch festere Flugzeiten anzugeben???!!!
Ich hätte die in den letzen Jahren dann oft gerne gezahlt, es wär mir viel Ärger und Stress erspart geblieben.
Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut; und wer Rechtschreibfehler findet kann sie sich in sein Sammelheftchen kleben