So schlecht finde ich das Urteil nun auch nicht, mich wundert nur das nicht ein Zeitkorridor festgelegt wurde in dem sinne "die Flugzeiten sind verbindlich anzugeben, dabei ist eine Verschiebung +/- x Stunden möglich.
Die RV verlangten in der Vergangenheit von den Reisenden die höchstmögliche Flexibilität. Wir haben es ja dieses Jahr selbst erlebt - Flug wurde um 14 Stunden vorverlegt, sowohl bei Hin- und Rückflug. Das hieß Kniefall beim Chef wegen einem zusätzlichen ferientag; denn es gibt genau 14 Tage Urlaub im Sommer. Da aber vom "Heimatflughafen" am Samstag keine Flüge ins Zielland gingen, war Ausweichen angesagt, zumal die Baustelle quasi neben dem Flughafen lag. Und dann geht jeder venünftige Mensch davon aus das er , wenn er einen Flug um 22.00 Uhr angezeigt bekommt, bei Arbeitsschluß Freitags um 12.00 (die Kollegen müssen ja noch wieder in die Firma die 400 km fahren) ganz entspannt seinen Flieger erreicht. Wenn aber dann mit dem Erscheinen der Flugpläne und mit Nachfrage beim Flughafen(da Charterflug) sich herausstellt, das bereits bekannt ist das der flug 14 Stunden eher gehen soll, und der RV das bis auf 7 Tage vorm Abflug d.h. mit Zusendung der Unterlagen, auch auf Nachfrage hartnäckig bestritt, nenne ich das dreist.
Warum das jetzt teuerer werden soll erschließt sich mir nicht (und ich habe schon viele Preise kalkuliert ), das Flugzeug hat einen Kerosinverbrauch der annähernd bekannt ist, dieses Kerosin wird nicht erst am Tag wo es benötigt wird eingekauft, die Start- und Landegebühren der einzelnen Flughäfen und deren zeitliche Staffelung dürften auch bekannt sein, genauso wie die bevorzugten Flugzeiten (oder besser ausgedrückt die am stärksten frequentierten) der Urlauber. Und da ja so ziemlich alle Rv mit ihrer jahrelangen Erfahrrung werben sind das alles keine Unbekannten. Und wie wird im Forum immer wieder betont: FB-Rabtte und dgl. werden von den Hotels gewährt. Also kann ich den flugkostenanteil einer Pauschalreise seriös kalkulieren.
Und wenn ich das bereits in der Vergangenheit so gemacht habe als RV fehlt in meinen Augen die Grundlage für Preiserhöhungen auf Grund des Urteiles.