• Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
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    geschrieben 1386774375000

    So schlecht finde ich das Urteil nun auch nicht, mich wundert nur das nicht ein Zeitkorridor festgelegt wurde in dem sinne "die Flugzeiten sind verbindlich anzugeben, dabei ist eine Verschiebung +/- x Stunden möglich.

    Die RV verlangten in der Vergangenheit von den Reisenden die höchstmögliche Flexibilität. Wir haben es ja dieses Jahr selbst erlebt - Flug wurde um 14 Stunden vorverlegt, sowohl bei Hin- und Rückflug. Das hieß Kniefall beim Chef wegen einem zusätzlichen ferientag; denn es gibt genau 14 Tage Urlaub im Sommer. Da aber vom "Heimatflughafen" am Samstag keine Flüge ins Zielland gingen, war Ausweichen angesagt, zumal die Baustelle quasi neben dem Flughafen lag. Und dann geht jeder venünftige Mensch davon aus das er , wenn er einen Flug um 22.00 Uhr angezeigt bekommt, bei Arbeitsschluß Freitags um 12.00 (die Kollegen müssen ja noch wieder in die Firma die 400 km fahren) ganz entspannt seinen Flieger erreicht. Wenn aber dann mit dem Erscheinen der Flugpläne und mit Nachfrage beim Flughafen(da Charterflug) sich herausstellt, das bereits bekannt ist das der flug 14 Stunden eher gehen soll, und der RV das bis auf 7 Tage vorm Abflug d.h. mit Zusendung der Unterlagen, auch auf Nachfrage hartnäckig bestritt, nenne ich das dreist.

    Warum das jetzt teuerer werden soll erschließt sich mir nicht (und ich habe schon viele Preise kalkuliert ;) ), das Flugzeug hat einen Kerosinverbrauch der annähernd bekannt ist, dieses Kerosin wird nicht erst am Tag wo es benötigt wird eingekauft, die Start- und Landegebühren der einzelnen Flughäfen und deren zeitliche Staffelung dürften auch bekannt sein, genauso wie die bevorzugten Flugzeiten (oder besser ausgedrückt die am stärksten frequentierten) der Urlauber. Und da ja so ziemlich alle Rv mit ihrer jahrelangen Erfahrrung werben sind das alles keine Unbekannten. Und wie wird im Forum immer wieder betont: FB-Rabtte und dgl. werden von den Hotels gewährt. Also kann ich den flugkostenanteil einer Pauschalreise seriös kalkulieren.

    Und wenn ich das bereits in der Vergangenheit so gemacht habe als RV fehlt in meinen Augen die Grundlage für Preiserhöhungen auf Grund des Urteiles.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1386774934000

    ...da fehlen Dir aber noch so einige Kalkulationsfaktoren ;)

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1386775053000

    @Mühlengeist

    Eine Begründung für eine Preiserhöhung ist hier nachzulesen   2. Posting auf der verlinkten Seite - von @Ahotep (21.02 Uhr).

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Rhodos-Peter
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1386775238000

    @Holginho, mir sicherlich auch, ist aber auch egal.

    Zumindest habe ich soeben einen screenshot von meiner Reise und denn angegebenen Flugzeiten von TUIfly gemacht, so hübsch mit Datum und Uhrzeit, so dass im Zweifelsfalle nachgewiesen werden kann, dass auch noch nach dem gestrigen BGH-Urteil meine Reise mit den Flugzeiten so angeboten wurde, schaun wir mal, was wird...

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
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    geschrieben 1386776125000

    @holginho: ich weiss - aber soll ich hier noch u.a. alle Gemeinkostenschlüssel anführen - dann wird es ja total OT. Aber im Prinzip sind die doch auch alle den RV bekannt und werden jetzt auch schon einkalkuliert. :kuesse:

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1386776154000

    Mühlengeist, die (Dir ... und vielleicht auch einigen anderen) fehlenden "Zeitkorridore" wurden im übrigen größtenteils durch die Art der Klageführung seitens der Kläger "verhindert". Man wollte eine "grundsätzliche" Entscheidung - und hat sie bekommen!

    Wobei, soviel hat sich nicht wirklich geändert ;)   - jedenfalls nicht zum Guten für den Verbraucher.

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  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
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    geschrieben 1386776461000

    Wie so oft: alles oder nichts ;) , ist aber genauso Quatsch wie die bisherige absolute Unverbindlichkeit.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1386776976000

    Genau ist aber eines(!) der "Probleme" (auf die Kalkulation bezogen): Den RV sind selbstverständlich alle Faktoren bekannt, nicht aber zwangsläufig zu jedem Zeitpunkt die Kostenhöhe...und somit ist eine Folge die, das dann nun mit dem höchstmöglich zu erwartenden Wert kalkuliert wird - sehr einfach ausgedrückt!

    Ein weiterer Knackpunkt ist die planerische Ungewissheit - der "werte BGH-Richter" hat in seiner Weisheit nämlich z.B. nicht erklärt, wie RV zukünftig Flugzeiten garantieren soll, welche seitens der Airlines noch gar nicht gesichert feststehen.

    Das gesamte Thema ist sehr komplex und läßt sich leider oftmals nur in Teilbereichen (er)klären.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1386778388000

    Rhodos-Peter:

    Zumindest habe ich soeben einen screenshot von meiner Reise und denn angegebenen Flugzeiten von TUIfly gemacht, so hübsch mit Datum und Uhrzeit, so dass im Zweifelsfalle nachgewiesen werden kann, dass auch noch nachdem gestrigen BGH-Urteil meine Reise mit den Flugzeiten so angeboten wurde ...

    Und wozu soll das deiner Ansicht nach dienen?  :frowning:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Minerva72
    Dabei seit: 1240012800000
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    geschrieben 1386781716000

    Hallo,

    ich finde das Urteil gut und verstehe eure Aufregung nicht.

    Natürlich muss ein RV wirtschaftlich arbeiten und Gewinn machen. Aus diesem Grund konnte er bisher keine verbindlichen Flugzeiten im Voraus benennen. Darum haben sie bisher in ihren Reiseangeboten irgendwelche Zeiten genannt, die entweder vollkommen bedeutungslos waren oder solche, von den sie - abgeleitet aus dem bisherigen Buchungsverhalten ihrer Zielgruppe – hoffen konnten, dass sie den Verkauf der Reise fördern würden.

    Auch in Zukunft werden die RV keine verbindlichen Flugzeiten benennen können. Mit dem neuen Urteil müssten sie jedoch nun, solange die Flugzeiten nicht feststehen, folgendes angeben.

    Abflug: 25.79 Ankunft: 31:82 Die verbindlichen Flugzeiten erhalten Sie dann und dann mitgeteilt.

    Eine Reise mit dieser Angabe könnte zum Preis von xxx € schon 12 Monate im Voraus angeboten und sogar bestätigt werden.

    Sobald die Flugzeiten endgültig feststehen, könnte der RV die gleiche Reise dann mit festen Flugzeiten zu einem Preis von xxx+yyy € anbieten.

    Somit würde sich für die RV überhaupt nichts ändern, und der Verbraucher kann entsprechend seinen Präferenzen wählen, ob er das frühzeitige, günstige Angebot mit den unbekannten Flugzeiten oder das spätere, teurere Angebot mit festen Zeiten wählen möchte. Aus meiner Sicht ist damit allen geholfen und insbesondere für die weniger erfahrenen Reisebucher mehr Transparenz geschaffen.

    VG

    Minerva

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