• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1386786947000

    Ick reg mir nich auf ... ;)

    ... und stimme dir in weiten Teilen zu, @Minerva72.

    Allerdings konnten Veranstalter bisher noch sehr kurzfristig die Auslastung ihrer Flugkontingente optimieren (Wirtschaftlichkeit), wovon insbesondere Budget-Anbieter auch Gebrauch gemacht haben.

    Letzten Endes hatten alle bereits mit einer derartigen Entscheidung gerechnet und sich - soweit möglich - schon vor ihrer Verkündung angepasst.

    Daher auch mein Hinweis, dass sich für den frohlockenden Verbraucher zunächst erstmal keine signifikanten Auswirkungen ergeben - weshalb hast du ja sehr anschaulich beschrieben.

    Folglich erübrigen sich auch Screenshots und Aufrufe via PN, man wolle die Klauseln der AGB angreifen ...

    :shock1:

    Nach wie vor kann der RV nicht verpflichtet werden, im Angebot eine verbindliche Reisezeit für weit in der Zukunft liegende Operatings anzugeben, diese bleiben schlichterdings "beispielhaft".

    Ebenso verhält es sich mit der Bestätigung.

    Wie schon beim vorinstanzlichen Spruch erwähnt:

    Die ABB der Fluggesellschaften führen weiterhin unangegriffen die Klausel, aus flugtechnischen Gründen (ein weites Feld ...) Änderung der Zeiten und des Routings vornehmen zu können, worauf sich der Veranstalter im Falle eines Falles berufen und damit sehr plausibel begründen kann, weshalb er leider doch eine Flugzeitenänderung bekannt geben muss.

    Ich maße mir nicht an, ein Urteil des Obersten Gerichts als gut oder schlecht zu bewerten - man muss nur verstehen, welche Folgen sich daraus ergeben und welche eben nun mal nicht ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rhodos-Peter
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    Verwarnt
    geschrieben 1386787462000

    @Minerva72

    weise Worte, eigentlich müssten von allen Reiseveranstaltern hier bei HC und bei allen Reisevermittlern nach diesem BGH-Urteil umgehend die Pauschalreiseangebote dahingehend überarbeitet werden, dass keine unverbindlichen Flugzeiten mehr genannt werden, da sie seit gestern verbindlich sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden dürfen, so sehe ich das zumindest

    @vonschmeling

    sagen wir mal einfach "just for fun". Fakt ist, dass ich meine Reise mit den Flugzeiten kurz vor dem BGH-Urteil gebucht habe, Fakt ist aber auch, dass nach dem BGH-Urteil die gleiche Reise immer noch mit den gleichen Flugzeiten angeboten wird. Inwieweit mein screenshoot bei einer eventuellen Klage bei Flugzeitenänderung hilfreich ist, wird mir ggf. mein Anwalt verraten, bis dahin, wie gesagt...

    ;) ;) ;) ...und ich will dann ggf. VIP-Limoservice, Kostenerstattung für die 5*-Suite am Airpot, lecker Schnittchen mit Kaviar, nicht irgend so´n Zeug, sondern Beluga und darauf ein Wachtelei, Dom Périgon zum runterspülen und selbstverständlich gehen die drei Birkin-Bags von Frau Rhodos dann als Handgepäck durch, logisch... ;) ;) ;)

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1386788183000

    Leider hast du scheinbar nicht verstanden, Rhodos-Peter ... auch nicht, was Minerva72 schreibt:

    Die Reisezeiten in den Angeboten müssen keinesfalls verbindlich sein (in Folge des Urteils); das ist in etwa das, was ich seit dem erstinstanzlichen Urteil zur Sache erkläre.

    Die Veranstalter müssen zumeist gar nichts anpassen, da sie bereits nach der zweiten Entscheidung überwiegend umgesetzt haben, was von ihnen erwartet wird.

    Das bedeutet ergo, dass dein Screenshot für dich vielleicht einen gewissen Erinnerungswert hat, rechtlich aber keinerlei Auswirkung, wenn schließlich in deiner Bestätigung andere Zeiten angebeben werden als sie zur Buchung als voraussichtliche angegeben waren.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1386791188000

    Allmächtiger ... :? :question:

    Hier geht es imho darum Verständnis zu schaffen, in welcher Weise sich das Urteil auf die Verbraucher auswirkt - und zwar zuerst einmal direkt.

    Dabei ist die Annahme, die Angebote müssten bereits mit verbindlichen Flugzeiten ausgestaltet sein nun mal total irrtümlich - und was dann schließlich ein Anwalt zum Screenshot sagt ist soweit in etwa die Bockwurst, die in China platzt.

    Man kann auch nicht einfach mal klagen - maßgeblich ist die Gewährung des Rechtschutzes, also die Zulässigkeit der Klage.

    Was mich stört sind irrtümlich interpretierte Ansprüche und damit wuschig gemachte Betroffene!

    :(

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Alexa84
    Dabei seit: 1188172800000
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    geschrieben 1386831388000

    Hallo, dieses Urteil betrifft aber nicht bereits gebuchte Angebote, oder? Also da kann jetz nicht nachträglich eine Preiserhöhung kommen?

    Wir haben einen "recht günstigen" Nonstopflug früh um acht hin und gegen um 14 Uhr zurück gebucht. Auf Flugverschiebungen sind wir an sich schon eingestellt, hoffen aber, dass beim Hin nicht erst gegen 22 Uhr und beim Rück schon um 2 Uhr frühs geflogen wird - Als Flug mit Zwischenlandung *dreimalaufHolzgeklopft*

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1386841161000

    Nein, keine Angst...dieses Urteil hat keine preislichen Auswirkungen auf Deine Reise!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1386874960000

    @Mühlengeist

    Es ist ja amüsant, deine kalkulatorische Annäherung an die Preisbildung von Flugreisen zu lesen - wie aber erklärst du dir die Tatsache, dass man für ein und denselben Flug zig verschiedene Preise finden kann? Und zwar bei vollkommen identischen Rahmenbedingungen ...

    Wie schon etliche Male erwähnt ist die optimale Auslastung der Flugkontingente ein ganz maßgebliches Tool der RV um wirtschaftlich zu arbeiten.

    Jede Einschränkung seiner Nutzung wird preisliche Auswirkungen haben, was m.E. auch nicht so ganz schwer zu verstehen ist.

    Zudem müssen fest gebuchte Flüge sofort bezahlt werden und nicht erst bei Inanspruchnahme. Was das beispielsweise für Ägyptenflüge während der Eskalation bedeutete kann man sich unschwer vorstellen.

    Auch bei kleineren Schwankungen der Nachfrage kann man nicht mehr so flexibel reagieren, es bedarf keiner großen Krise um das spürbar werden zu lassen.

    Ich ganz wichtiger Aspekt ist daher die Option, die Änderung pausibel zu begründen.

    Für mich stellt sich übrigens die Frage: Wie reagieren Pauschalreisende, wenn sie jetzt nach dem Spruch der Kammer von einer Änderung unterrichtet werden? Ich nehme an, die Option zu stornieren werden wohl die wenigsten nutzen?

    Also erstattet man vermutlich im Rahmen einer Reisepreisminderung - etwa einen halben Tagessatz, wenn sich die Reise verkürzt - oder auch, wenn sie sich gar verlängert (vorgezogener Hin- und späterer Heimflug)?

    Der Grundgedanke - eine bessere Planungssicherheit für die Reisenden - ist ja nobel, allein finde ich das alles so ein wenig wirklichkeitsfern ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
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    geschrieben 1386880744000

    Sorry, aber eine plausible Begruendung reicht fuer eine Aenderung nicht aus. Denn plausibel ist auch die Begruendung ich will den Gewinn maximieren.

    Die Aenderung muss vielmehr einen triftigen und ueberpruefbaren Grund haben. Zusaetzlich muss dieser, wie schon bisher, zumutbar sein.

    Und es war ebenfalls schon bisher so dass die Angabe der Reisezeit Bestandteil des Vertrages sein muss. Also nichts von wegen dann werden eben keine Abflugzeiten mehr angegeben.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1386882100000

    @mkfpa

    Du hast scheinbar wenig Vertrauen in den Ideenreichtum - vermutlich wird kein Veranstalter mit "sorry, ich muss watt verdienen!" begründen ...

    :shock1:

    Wiederum: Im Vertrag muss die Reisezeit "verbindlich" angegeben werden - aber nicht im Angebot. Das ist schlichterdings nicht realisierbar - zigmal erläutert!? - und auch nicht so beurteilt.

    Lass mich doch bitte mal wissen, welche präzisen Vorteile du aus der Entscheidung ableitest.

    Danke!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mühlengeist
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    geschrieben 1386882192000

    @VS: amüsant ist eher deine Verteidigung der Fluggesellschaften und der RV; denn der Flug war schon immer Bestandteil einer Pauschalreise, aber eben wie gesagt nur ein Teil.

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