Ick reg mir nich auf ...
... und stimme dir in weiten Teilen zu, @Minerva72.
Allerdings konnten Veranstalter bisher noch sehr kurzfristig die Auslastung ihrer Flugkontingente optimieren (Wirtschaftlichkeit), wovon insbesondere Budget-Anbieter auch Gebrauch gemacht haben.
Letzten Endes hatten alle bereits mit einer derartigen Entscheidung gerechnet und sich - soweit möglich - schon vor ihrer Verkündung angepasst.
Daher auch mein Hinweis, dass sich für den frohlockenden Verbraucher zunächst erstmal keine signifikanten Auswirkungen ergeben - weshalb hast du ja sehr anschaulich beschrieben.
Folglich erübrigen sich auch Screenshots und Aufrufe via PN, man wolle die Klauseln der AGB angreifen ...
Nach wie vor kann der RV nicht verpflichtet werden, im Angebot eine verbindliche Reisezeit für weit in der Zukunft liegende Operatings anzugeben, diese bleiben schlichterdings "beispielhaft".
Ebenso verhält es sich mit der Bestätigung.
Wie schon beim vorinstanzlichen Spruch erwähnt:
Die ABB der Fluggesellschaften führen weiterhin unangegriffen die Klausel, aus flugtechnischen Gründen (ein weites Feld ...) Änderung der Zeiten und des Routings vornehmen zu können, worauf sich der Veranstalter im Falle eines Falles berufen und damit sehr plausibel begründen kann, weshalb er leider doch eine Flugzeitenänderung bekannt geben muss.
Ich maße mir nicht an, ein Urteil des Obersten Gerichts als gut oder schlecht zu bewerten - man muss nur verstehen, welche Folgen sich daraus ergeben und welche eben nun mal nicht ...