• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1386883250000

    @Mühlengeist

    Ach ja? :frowning:

    Falls es darum gegangen sein sollte, bin ich der falsche Adressat.

    Natürlich ist der Flug zuweilen Bestandteil einer Pauschalreise, aber das erhellt nicht deine kalkulatorischen Attitüden.

    :shock1:

    @mkfpa

    "Der Reisende darf aber berechtigterweise erwarten, dass die Reisezeiten nicht ohne sachlichen Grund geändert werden und dass der aus den vorläufigen Angaben ersichtliche Zeitrahmen nicht vollständig aufgegeben wird."

    Unnu?

    Was ist ein sachlicher Grund? Ist das irgendwo festgeschrieben im Rahmen des Urteils?

    Wir haben jetzt so tapfer auf das Urteil gewartet, und das sollten wir vielleicht auch bezüglich seiner weiteren Auswirkungen tun ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1386883819000

    Also ich denke das ist schlichterdings durchaus realisierbar, denn das wird ja bisher auch bei Millionen von Pauschalreisen gemacht. ;)

    Woraus schliesst du dass ich Vorteile aus dem Urteil ableite? Ich habe doch in keinem Beitrag gesagt ob ich das Urteil gut oder schlecht finde.

    Mir geht es nur darum auf falsche Interpretationen und Widersprueche hinzuweisen.

    Z.B. ist fuer mich ein Widerspruch dass Flugzeitenaenderungen nur ganz selten vorkommen, die nun etwas erschwerten Bedingungen, diese zu aendern, aber deutliche Auswirkungen auf die Preise von Pauschalreisen haben werden.

    Wobei ich noch nicht mal werte welche der beiden Aussagen falsch ist.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1386884938000

    `@mkfpa

    Nein, es ist schlichterdings nicht realisierbar, falls die Pauschalreisebuchung soweit in der Zukunft liegt, dass auch das Orakel von Delphi noch keine Slots vorhersehen kann!?

    Ich hatte präzise nicht nach deiner Einschätzung (ob gut oder schlecht?!) gefragt, sondern nach den Vorteilen für die Pauschalurauber, welche du daraus ableitest.

    Das Motiv dich danach zu fragen ergibt sich aus deinen bisherigen Beiträgen zum Thema.

    Vermutlich erwartest du nicht, dass ich dir dich erkläre? ;) :frowning:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • maximoritz
    Dabei seit: 1162252800000
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    geschrieben 1386886851000

    @vonschmeling

     

    Wir haben jetzt so tapfer auf das Urteil gewartet, und das sollten wir vielleicht auch bezüglich seiner weiteren Auswirkungen tun ...

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Ich würde sage, dann halte dich doch dran, ich persönlich habe beim Lesen dieses treads den Eindruck, hier machen einige user die Pferde scheu, ohne die Auswirkungen des angef. aktuellen Urteils wirklich abschätzen zu können.

    Thomas

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1386890343000

    @vs

    Das etwas schlichterdings nicht realisierbar ist dass Jahr fuer  Jahr zig-millionenfach problemlos funktioniert ist fuer mich ein Widerspruch. ;)

    Und um solche Widersprueche geht es mir in meinen Beitraegen.

    Falls dabei der Eindruck entstanden ist dass ich Vorteile sehe dann liegt das wohl daran dass es, hier im Threaad, mehr Widersprueche Richtung Nachteil gibt und nicht an meiner Meinung zum Urteil.

    Denn, wie ich bereits geschrieben habe, ich nehme es zur Kenntniss, es hat aber keine Bedeutung oder Auswirkung auf meine Urlaubsbuchungen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1386927938000

    @mkfpa

    Verstanden! ;)

    Es ist aber an sich kein Widerspruch, und das miofache Gelingen zeigt immerhin das grundsätzliche Bestreben, welches den Veranstaltern ja gerne abgesprochen wird.

    Fast unmöglich ist jedoch die Angabe einer Garantiezeit, wenn Suhrbiers ihre Herbstferienreise für das kommende Jahr an Weihnachten buchen wollen - da sind nämlich einfach noch keine Slots festgelegt.

    Widersprüchlich hingegen ist m.E. die Haltung der Verbraucher:

    Einerseits wünscht man sich sehr langfristige Buchungszeiträume, andrerseits soll dann schon alles in trockenen Tüchern sein was die Flugzeiten anbelangt - und mehr kosten darf eine Garantie auch nicht?

    Da erwartet man die Quadatur des Kreises und kann das so nicht funktionieren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
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    geschrieben 1386934078000

    Deinen zweiten Absatz unterschreibe ich vollinhaltlich sofort.

    Zeitangaben für die Herbstferien sind, zumindest nach meiner Meinung, weiterhin möglich. Denn wenn sich der RV/Fluggesellschaft nachweislich um die, für die genannten Flugzeiten, Slots bemüht und diese aber nicht erteilt werden dann wäre dies für mich ein triftiger (plausibler) Grund für eine regressfreie Änderung der Flugzeiten durch den RV.

     

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1386937441000

    Ich nehme an, hochwertige Veranstalter werden so oder ähnlich verfahren, zumal Charterairlines - wie beispielsweise CONDOR - oft jahrelang ziemlich beständige Slots nutzen.

    Warten wir´s ab. Fakt ist jedoch, dass die Flexibilität eingeschränkt wird.

    Und Fakt ist auch, dass das Urteil im Blick auf die exkulpierende "Begründung" sehr wenig konkret ist. Was da dann schließlich als ausreichende Erklärung gilt, wird sich ebenfalls zeigen müssen.

    Letztlich wird der Verbraucher kaum Beweis führen können, wie intensiv die Bemühungen um die Einhaltung der Zeiten tatsächlich waren ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rhodos-Peter
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1386939163000

    @vonschmeling

    inzwischen glaube ich ernsthaft, Du kannst oder willst das BGH-Urteil einfach nicht verstehen und es macht auch wirklich wenig Sinn, Dir gebetsmühlenartig immer wieder die Fakten zu offerieren, doch ein letzter Versuch.

    z.B. meine "voraussichtlichen" Flugzeiten stehen in meinem Reisevertrag, es gibt zwei Flugnummern für den Hin u.-Rückflug, X3 xxxx, explizit für diese Flüge habe ich bei TUIfly das Zusatzgepäck gebucht und bestätigt bekommen, im Flugplan sind diese Flüge zu finden, ebenso auf der Homepage des Abflughafens, insofern stehen die Slots fest.

    Diese Flugzeiten dürfen nun nicht mehr nach "Gutsherrenmanier" geändert werden, es sei denn, dafür liegen trifftige Gründe (welche bleibt abzuwarten) vor, die im zweifelsfall ggf. auch mit rechtlichem Bestand, geprüft werden können.

    Das ist doch alles ganz einfach zu verstehen, doch was soll´s. Einen Nachteil für den Pauschalreisenden im Rahmen einer umfasssenden Urlaubsplanung kann ich beim besten Willen nicht erkennen, doch Deine Meinung bleibt Dir natürlich unbenommen...

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • vonschmeling
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    geschrieben 1386945324000

    @Rhodos-Peter

    Deine Sorge ist unbegründet.

    Wir reden hier ausnahmsweise mal nicht von dir und deinem Reisevertrag, deinen Slots etc., sondern von der Ebene Angebot.

    Falls du noch Defizite in der Interpretation hast, wirst du sicher wissen an wen du dich damit wenden kannst ...

    Ich für meinen Teil habe diese nicht und bedarf daher auch keinerlei "Bemühungen" in der Richtung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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