• mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1387019922000

    @Rhodos-Peter

    Es geht nicht darum was in den Reisevertraegen (Buchungsbestaetigungen) steht sondern was zukuenftig in den Katalogen stehen wird.

    Wobei dies fuer Flugesellschaften wie z.B., die von dir genannte, X3 noch relativ einfach ist da diese mit, zumindest teilweise, festen oder fast festen Slots arbeiten.

    Spannend wird es allerdings bei den "Bedarfs"Charter Gesellschaften.

    @VS

    Zum Thema Vorteil ist mir doch noch einer eingefallen.

    Betrifft zwar nicht mich, aber ich denke die Anwaelte fuer Reiserecht sehen einen riesen Vorteil in dem Urteil und waelzen schon mal die Porsche und Ferrari Prospekte. :laughing:

  • vonschmeling
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    geschrieben 1387026164000

    @mkfpa

    Ja, das könnte zutreffen - Streitwerte um die €100 lassen schon mal träumen ... ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1387032438000

    Ok fuer einen Weissach Spyder koennte es eng werden, aber fuer einen Boxster sollte es, selbst bei Streitwerten von Euro 100.- , locker reichen. :laughing:

  • Mühlengeist
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    geschrieben 1387042620000

    Mir ist gestern das 1. Angebot nach neuem Recht unter die Augen gekommen - fragt mich aber nicht mehr bei welchem Hotel: - ich suche gerade mal wieder querbeet durch (fast) alle Länder. Anbieter war auf jedenfall ITS, Reisezeitrraum September/Oktober 2014. 1. Angebot: Bestpreis mit unverbindlichen Flugzeiten. Da ich Bestpreiszimmer sowieso nie buche (ich brauche keine Gurkenzimmer), auf bessere leistungen geklickt - kam die Anzeige beim normalen DZ "Für dieses Angebot gelten andere Flugzeiten" mit konkret benannten Flugzeiten (das zum Thema die RV können doch jetzt noch keine Flugzeiten benennen). Preisunterschied war zum Bestpreiszimmer für 14 Tage und 2 Personen insgesamt 40,00 € - das dürfte aber auch der Unterschied zuwischen Gurken- und Normalzimmern sein.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1387048354000

    @Mühlengeist

    Nein, sie können nicht verbindlich zusagen, sie können sich aber im Rahmen dieser rechtlichen Bestimmung bewegen:

    "Nach allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung sind "voraussichtliche" Flugzeiten zwar nicht unter allen Umständen exakt einzuhalten. Der Reisende darf aber berechtigterweise erwarten, dass die Reisezeiten nicht ohne sachlichen Grund geändert werden und dass der aus den vorläufigen Angaben ersichtliche Zeitrahmen nicht vollständig aufgegeben wird."

    Diese sind von den meisten Veranstaltern schon nach der zweitinstanzlichen Entscheidung berücksichtigt worden, insofern wäre es einigermaßen überraschend, wenn du dem "ersten Angebot nach neuen Regeln" begegnet wärst?!

    Zudem behalten sich - Gebetsmühle! - insbesondere die Charterairlines ihrerseits Änderungen vor - und diese würden dann auch einen sogenannten "sachlichen Grund" liefern, warum die Reisezeiten sich doch verändern.

    Was allerdings "Gurkenzimmer" mit dem Sachverhalt zu tun haben erschließt sich mir nicht - immerhin geht es hier um die Flugzeiten und nicht etwa um die (wir haben zur Kenntnis genommen, dass du sie meidest!) Gurkenbuden!?

    Wo genau besteht also die Verbindung zum Sachverhalt in der von dir nicht näher spezifizierten "Erfahrung"?

    :frowning:

    Ich glaub wirklich, dass hier inzwischen eine Wuschigkeit vorherrscht, die den Blick auf tatsächlich rechtmäßige Erwartungen als Ergebnis höchstricherlicher Entscheidung total verstellt ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • rumsstein
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    geschrieben 1387054104000

    @Mühlengeist, Nur nebenbei,best price oder low-cost sind keineswegs immer "Gurkenzimmer" oder umgebaute Besenkammern, das ist schlicht und ergreifend falsch. In den meisten Hotels sind diese Zimmer von der Einrichtung und der Größe her identisch mit den Standardzimmern und liegen auch nicht immer im Küchenmief oder direkt neben dem knarrenden Lift. Wenn es Abweichungen gibt, zum Beispiel kein Balkon, muss das expressis verbis in der Hotelbeschreibung angegeben werden. Oft sind das bestimmte Zimmerkontingente, die die Reiseveranstalter aufkaufen und zum Schnäppchenpreis abgeben. Ich weiß, das gehört eigentlich nicht zum Thema hier, aber ich wollte eine solche irreführende Falschdarstellung nicht so stehen lassen.

    Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben. (Alexander Freiherr von Humboldt)
  • Mühlengeist
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    geschrieben 1387106073000

    @VS: der Zusammenhang besteht darin das ich nur bei Bestpreiszimmern keine Flugzeit angezeigt bekommen, bei den anderen Zimmern schon. Und genau das habe ich geschrieben, und genau darauf führe ich nur den Preisunterschied zurück. Langsam habe ich den eindruck hier wird einem jedes Wort rumgedreht, was nicht der Mainstream einiger entspricht. Werdet glücklich mit eurer Meinung, ich bleib bei meiner

    @rumstein:

    aber bei Bestpreiszimmern kann ich keine Wünsche wie "kein Erdgeschoss " angeben, ich muss nehmen was ich kriege - also sind das für mich Gurkenzimmer :kuesse:

  • rumsstein
    Dabei seit: 1375574400000
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    geschrieben 1387108242000

    "Für mich" klingt schon besser. ;)   Da kannst Du Deine offensichtliche Neigung zu Rundumschlagverurteilungen auch mit weitaus weniger Gewissensbissen voll ausleben :laughing:

    Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben. (Alexander Freiherr von Humboldt)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1387618792000

    Hier (Az.:I-7 271/12) noch ein interessantes Urteil des OLG Düsseldorf zum Sachverhalt.

    Es erging bereits am 22.11.13 und ist noch nicht rechtskräftig, die Revision ist zugelassen. Den Erfolg einer solchen halte ich allerdings nach Darlegungsart für sehr unwahrscheinlich ...

    Wird kaum einen wundern, dass es hierzu keine forenweiten Jubelarien gab, allerdings ist in dieser Entscheidung eben der oft geschilderte Sachverhalt berücksichtig, der Vertragsabschlüsse zu einem Zeitpunkt betrifft, an dem die Verkehrszeiten weder dem Veranstalter noch dem Luftfrachtführer bekannt sind.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • steviederdreher
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    geschrieben 1387793394000

    Endlich haben wir ein Urteil,wo sich jeder drauf verlassen kann.Wir haben alleine auf dieser Seite über 193 Seiten wo Betroffene geschrieben haben.Leider wird auch dieses Urteil von manchen Negativ bewertet/beschrieben.Es wird wirklich anstrengend.

    Ich persönlich finde dieses Urteil wichtig und richtig.Verträge sind dafür da,dass beide Seiten sich daran halten.Den der Kunde kauft eine Leistung,das Unternehmen gibt die Leistung,so wie es im Vertrag steht.Ohne wenn oder aber.Toll!!!

    Stephan

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