@Mühlengeist
Nein, sie können nicht verbindlich zusagen, sie können sich aber im Rahmen dieser rechtlichen Bestimmung bewegen:
"Nach allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung sind "voraussichtliche" Flugzeiten zwar nicht unter allen Umständen exakt einzuhalten. Der Reisende darf aber berechtigterweise erwarten, dass die Reisezeiten nicht ohne sachlichen Grund geändert werden und dass der aus den vorläufigen Angaben ersichtliche Zeitrahmen nicht vollständig aufgegeben wird."
Diese sind von den meisten Veranstaltern schon nach der zweitinstanzlichen Entscheidung berücksichtigt worden, insofern wäre es einigermaßen überraschend, wenn du dem "ersten Angebot nach neuen Regeln" begegnet wärst?!
Zudem behalten sich - Gebetsmühle! - insbesondere die Charterairlines ihrerseits Änderungen vor - und diese würden dann auch einen sogenannten "sachlichen Grund" liefern, warum die Reisezeiten sich doch verändern.
Was allerdings "Gurkenzimmer" mit dem Sachverhalt zu tun haben erschließt sich mir nicht - immerhin geht es hier um die Flugzeiten und nicht etwa um die (wir haben zur Kenntnis genommen, dass du sie meidest!) Gurkenbuden!?
Wo genau besteht also die Verbindung zum Sachverhalt in der von dir nicht näher spezifizierten "Erfahrung"?
Ich glaub wirklich, dass hier inzwischen eine Wuschigkeit vorherrscht, die den Blick auf tatsächlich rechtmäßige Erwartungen als Ergebnis höchstricherlicher Entscheidung total verstellt ...