• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1387818677000

    @maximoritz

    Jetzt aber mal gemach ... :shock1:

    Zuerst schätze ich es nicht besonders, überaus beherzte Auslegungen meiner Beiträge zu lesen. Was ich sagen will und meine steht hier klar und deutlich nachzulesen - auch wenn manche scheinbar gelegentlich ein Wort googlen müssen ...

    Dann geht es hier um zwei Entscheidungen, die im Ergebnis keine großen Gemeinsamkeiten haben, das habe ich ausführlich erklärt.

    Überdies braucht man nicht "abzuwarten" (bezüglich des BGH Urteils)

    a) sind die Schritte schon mit der Entscheidung des OLG Celle eingeleitet worden,

    b) gibt es kaum einen Branchenvertreter, der nicht schon ziemlich deutlich aufgezeigt hat, welche Folgen die Veranstalter aus der leicht veränderten Gesetzeslage resultieren werden lassen - das ist also wahrlich nicht "Rate mal mit Rosenthal", und wurde nicht nur von mir sehr häufig wiederholt.

    Zu schlechter Letzt allerdings bleibt hier ein harter Kern derer bestehen, die glauben mit dem Spruch der Kammer seien ihre Flugzeiten auf ewig und unverrückbar in Marmor gemeißelt und stoisch jeden Hinweis (es waren etliche!) zu irrtümlichen Schlüssen (auch derer gab es zahlreiche!) ignorieren.

    Übrigens - ich bin überhaupt nicht betroffen, da ich keine Pauschalreisen buche; wieso sollte ich mich also entblöden, eine höchstrichterliche Entscheidung zu werten?

    Das tu ich - selbst als Betroffener! - schlimmstenfalls im engsten Kreis meiner Lieben und nicht vor einem Mio-Publikum in einem Reiseforum!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1387826747000

    steviederdreher:

    Endlich haben wir ein Urteil,wo sich jeder drauf verlassen kann.Wir haben alleine auf dieser Seite über 193 Seiten wo Betroffene geschrieben haben......................

    _________________________________________________________________________

    nur mal so, um das in relation zu setzen:

    193 seiten seit bestehen des threads. und dieser hier besteht seit juli 2006,also nunmehr 7,5 jahren.

    und nicht jeder beitrag hier handelt von einem betroffenen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • maximoritz
    Dabei seit: 1162252800000
    Beiträge: 261
    geschrieben 1387833305000

    @vs,

    sorry vonschmeling, aber das lese ich nun mal für mich raus aus deinen statements, ich kann doch nichts dafür.

    @all,

     jetzt gehe ich in den Feiertagsmodus und wünsche allen Holidaycheckern ein frohes und friedliches Weihnachtsfest im Kreise ihrer Lieben :D

    Thomas

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1387844659000

    @maximoritz

    ... du magst nichts dafür können wollen, aber ich hab was dagegen.

    Unterlasse bitte diese völlig spekulativen Auslegungen - Danke!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1387850341000

    Ich habe mal eine Verstaendnissfrage, denn ich dachte das BGH Urteil ist endgueltig und waere rechtsgueltig.

    Aber ich koennte, fuer z.B. September 2014, immer noch Pauschalreisen mit unverbindlichen Flugzeiten buchen. Ich dachte diese Klausel ist in den AGB's nicht mehr erlaubt.

    Oder stehe ich hier voellig neben den Schuhen und peil hier gar nichts mehr :frowning:

    Und um Missverstaendnisse zu vermeiden, mir ist durchaus bewusst das sich auch zukuenftig Flugzeiten aendern koennen. Ist mir allerdings Saussage da ich, so wie VS, keine Pauschalreisen buche.

    Und wie andere auch schon gepostet haben habe ich mir auch noch keine abschliessende Meinung gebildet ob das Urteil, fuer die Verbraucher, gut oder schlecht ist.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1387881521000

    @mkfpa

    Das versuche ich seit Celle zu erklären ... ;)

    Der BGH hat geurteilt:

    Eine Bestätigung muss (u.a.) die "voraussichtlichen Flugzeiten" erhalten.

    Nicht mehr gestattet ist der Passus in den AGB mit einem pauschalen Vorbehalt zur Änderung der Verkehrszeiten, der Airline, des Routings.

    Alles andere ist die hier kolportierte Auslegung von Pauschalreisebuchern, die sich auch nach der gefühlt 174sten Wiederholung nicht umstimmen lassen.

    Eigentlich ist das ganz logisch, denn wie soll man einen Veranstalter rechtsverbindlich festnageln, wenn die Fluggesellschaften sich ihrerseits vorbehalten, aus "flugbetrieblichen Gründen" die Verkehrszeiten zu ändern?

    Allerdings hab ich für meinen Teil die Mission aufgegeben ... :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rhodos-Peter
    Dabei seit: 1163635200000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1387885372000

    ... es wäre Dir ehrlich zu wünschen, dass Du Deine Missionierung tatsächlich aufgibst. Wieviele Liter Kaffee, wertvolle Zeit, rotgeäderte Augen, etc. hat das alles gekostet, nur um ein paar Unbelehrbare zu belehren und trotz allem finde ich das BGH-Urteil immer noch prima.

    Die vielbeschworenen Szenarien mit Preiserhöhungen, usw. sind bis jetzt noch nicht eingetreten und sollte irgendwann bei einer Pauschalreise nur noch der An-u.Abreisetag stehen, dann ist es auch in Ordnung.

    Immer noch besser als mit Hinflugzeiten morgens gegen 10Uhr zum Airport gelockt zu werden, um dann 2 Wochen vorher zu erfahren: "Tja Herr Rhodos, das Teil fliegt leider erst um 23.59Uhr und zurück geht es auch schon um 00.01Uhr, statt wie versprochen, ähmmm, unverbindlich zugesagt, gegen Mittag"

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1387891784000

    @Rhodos-Peter

    Es sind diese Kommentare, die die Endlosschleife verursachen ... :?

    Weder wurde gefragt, noch hab ich mich je dazu geäußert, wo das Urteil auf der Primaskala zu sehen ist.

    Überdies hab ich auf die konkrete Frage von mkfpa geantwortert - was dieser vermutlich zu schätzen weiß. Dein Wohlwollen ist insofern ganz und gar entbehrlich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Pauschal2013
    Dabei seit: 1383955200000
    Beiträge: 33
    geschrieben 1387892805000

    Hallo,

    laut Gerichtsurteil muss auch bei einer Pauschalreise eine Flugzeitänderung begründet werden. Dies geschieht bei vielen Veranstaltern allerdings nicht. Dies legt den Verdacht der Willkür nahe.

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1387898385000

    ...statt überflüssiger Kommentierungen wäre ein inhaltlicher Beitrag wesentlich gehaltvoller und im Sinne des Austausches zum Thema!

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Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!