Pauschal2013:
Hallo,
laut Gerichtsurteil muss auch bei einer Pauschalreise eine Flugzeitänderung begründet werden. Dies geschieht bei vielen Veranstaltern allerdings nicht. Dies legt den Verdacht der Willkür nahe.
Das Urteil ist im Dezember 2013 ergangen und rechtskräftig geworden.
Davor war eine Erklärung bezüglich nachträglicher Änderungen der Verkehrszeiten nicht ausdrücklich vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Ganz generell sollte man mit Vorhaltungen wie "Willkür" sehr zurückhaltend umgehen im Web, wenn sich nämlich jemand dadurch verunglimpft fühlt kann das empfindlich teuer werden ...
Übrigens war es auch bislang schon so, dass Änderungen über einen bestimmten Rahmen hinaus als unzumutbar betrachtet werden - beispielsweise wenn sich die Ankunftszeit am Zielort in die frühen Morgenstunden des nächsten Tages erstreckt.
Der Vertragsnehmer hat (und hatte schon immer) dann das Recht zur einseitigen Kündigung (Anspruch auf Erstattung der gesamten Reisekosten) oder zu einer Minderung des Reisepreises um 30-50% eines Tagessatzes, falls er die Reise antritt.
Weiterreichende Optionen sind auch im Rahmen der neuen Rechtsauffassung nicht vorgesehen, sofern der Veranstalter nachweisen kann, dass die Änderung nicht in seinem Einwirkungsbereich liegt.
Auslastungskriterien (also wirtschaftliche Erwägungen) seinerseits gelten (und galten noch nie) nicht als exkulpierend.
Nach aktueller Gesetzeslage allerdings könnte der RV für Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Hierzu müsste jedoch die Unzumutbarkeit für den Reisenden unstreitig sein und ebenfalls die Verantwortlichkeit des Veranstalters - was (mutmaßlich!?) einmal in einer Mio Pauschalreisen bisher gegeben war - Tendenz fallend.
Wohl wahr ... die schiere "Seitenzahl" eines seit über sieben Jahre bestehenden Threads bildet tatwahrhaftig keinerlei Potenzial einer Problematik ab.
Allein 2011 wurden in Deutschland ca. 50 Mio Pauschalreisen gebucht, anteilig ca. 20 Mio mit dem Beförderungsmittel Flugzeug!
Insofern ist das Aufkommen an Beschwerden hier tatsächlich denkbar gering!