• vonschmeling
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    geschrieben 1387936190000

    Pauschal2013:

    Hallo,

    laut Gerichtsurteil muss auch bei einer Pauschalreise eine Flugzeitänderung begründet werden. Dies geschieht bei vielen Veranstaltern allerdings nicht. Dies legt den Verdacht der Willkür nahe.

    Das Urteil ist im Dezember 2013 ergangen und rechtskräftig geworden.

    Davor war eine Erklärung bezüglich nachträglicher Änderungen der Verkehrszeiten nicht ausdrücklich vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

    Ganz generell sollte man mit Vorhaltungen wie "Willkür" sehr zurückhaltend umgehen im Web, wenn sich nämlich jemand dadurch verunglimpft fühlt kann das empfindlich teuer werden ...

    :?

    Übrigens war es auch bislang schon so, dass Änderungen über einen bestimmten Rahmen hinaus als unzumutbar betrachtet werden - beispielsweise wenn sich die Ankunftszeit am Zielort in die frühen Morgenstunden des nächsten Tages erstreckt.

    Der Vertragsnehmer hat (und hatte schon immer) dann das Recht zur einseitigen Kündigung (Anspruch auf Erstattung der gesamten Reisekosten) oder zu einer Minderung des Reisepreises um 30-50% eines Tagessatzes, falls er die Reise antritt.

    Weiterreichende Optionen sind auch im Rahmen der neuen Rechtsauffassung nicht vorgesehen, sofern der Veranstalter nachweisen kann, dass die Änderung nicht in seinem Einwirkungsbereich liegt.

    Auslastungskriterien (also wirtschaftliche Erwägungen) seinerseits gelten (und galten noch nie) nicht als exkulpierend.

    Nach aktueller Gesetzeslage allerdings könnte der RV für Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Hierzu müsste jedoch die Unzumutbarkeit für den Reisenden unstreitig sein und ebenfalls die Verantwortlichkeit des Veranstalters - was (mutmaßlich!?) einmal in einer Mio Pauschalreisen bisher gegeben war - Tendenz fallend.

    @Lexilexi

    Wohl wahr ... die schiere "Seitenzahl" eines  seit über sieben Jahre bestehenden Threads bildet tatwahrhaftig keinerlei Potenzial einer Problematik ab. 

    Allein 2011 wurden in Deutschland ca. 50 Mio Pauschalreisen gebucht, anteilig ca. 20 Mio mit dem Beförderungsmittel Flugzeug!

    Insofern ist das Aufkommen an Beschwerden hier tatsächlich denkbar gering!

    ;)

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1387965583000

    Google doch mal ... :p

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1387971148000

    Ach ja? Schade ...

    Meine Quelle ist eine Erhebung zu wirtschaftlichen Faktoren des Tourismus des DRV, welche mir vorliegt.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1387994285000

    Genau nicht - sonst hättest du die Zahlen ja. ;)

    Die betreffende Erhebung ist nicht öffentlich im Netz zu finden.

    Allerdings denke ich, dass diese unsere "Unterhaltung" mit dem Thema dieses Thread absolut nichts zu tun hat und damit auf dieser Ebene auch beendet sein sollte.

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  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1387996341000

    Naja, 71,94 sind deutlich mehr als 40 ;)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1387996364000

    @mabysc

    Sorry - Überschneidung ... :?

    Ich bleibe jedoch bei meiner Haltung bezüglich des allgemeinen Interesses zum Thema.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1388050384000

    Machen wir´s doch anschaulich für die offenbar zahlreichen stillen Mitleser ...

    mabycs bezieht sich m.E. auf diese Zahlen zum Reisemarkt, die auch ohne direkten Bezug zum Thema Flugzeitenänderung ganz interessant sein dürften.

    Daraus lassen sich ca. 20 Mio Flugpauschalreisen in den Jahren 2011 und 12 errechnen - was an Relation zum Beschwerdeaufkommen nichts ändert.

    Berücksichtigt man, dass viele ihr Problem mit etlichen Beiträgen vorstellen und besprechen wird schon klar, dass das "gefühlt" ein größeres ist als tatsächlich.

    Darauf wollte ich hinaus ... ;)

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  • curiosus
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    geschrieben 1388052914000

    Führt euren Disput per PN, denn hier geht es nicht um die Anzahl/Anteil von Pauschalreisen o.ä., sondern bekanntermaßen um Flugzeitänderungen!

    Die nächsten OTs werden wir kommentarlos löschen und ggf. weitere Schritte unternehmen.

  • carofeli
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    geschrieben 1388151087000

    passt hoffentlich zum Thema...

    Flugzeiten: OLG urteilt zugunsten von Schauinsland

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu festen Flugzeiten im Charter-Geschäft hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun zum gleichen Thema geurteilt. Während der höher geordnete Bundesgerichtshof gegen TUI entschied, gab das OLG in zweiter Instanz dem Veranstalter Recht. In diesem Fall ging es um Schauinsland.

    Laut OLG-Urteil darf ein Reiseveranstalter demnach Verträge mit Reisenden auch dann ohne Angabe von Flugzeiten abschließen, wenn zwar An- und Abreisetag feststehen, die Flugzeiten zum Zeitpunkt der Buchung aber weder dem Veranstalter noch der Fluggesellschaft bekannt sind. Soweit Reisenden dies von Anfang an bewusst sei, stünden frühzeitigen Vertragsabschlüssen auch ohne Angabe von Flugzeiten keine gesetzlichen Hindernisse im Wege, heißt es in der Urteilsbegründung.

    ....

    Quelle: touristik aktuell

    Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine Voreingenommenheit.
  • Rhodos-Peter
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    geschrieben 1388163400000

    @carofeli

    in dem von Dir genannten Artikel heißt es weiter:

    "Ähnlich wie bei den so genannten "Fortuna-Reisen", bei denen die namentliche Nennung des genauen Hotels bei der Buchung auch zunächst offen bleibt, stünde dem Reiseveranstalter hier in zulässiger Art und Weise ein Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich der Flugzeiten zu."

    Wenn bei der Buchung keine Flugzeiten genannt werden, nur die An-u. Abreisetage, entstehen auch keinerlei Ansprüche, so sehe ich das. Somit steht dieses Urteil nicht im Widerspruch zu dem BGH-Urteil zu den Flugzeiten.

    Vielleicht wird dies die Zukunft (oder ein Teil davon) bei der Pauschalreise. Der Reisemarkt wird es richten. Bietet dann z.B. Veranstalter XYZ eine Pauschalreise ohne Flugzeiten an und Veranstalter ABC die gleiche Reise mit Flugzeiten, dann kann der Kunde entscheiden, mit wem man reisen möchte, entweder mit der "Katze im Sack" oder einer gewissen Planbarkeit des gesamten Reiseverlaufes (mit eventueller Vorabendanreise zum Flughafen, sehr später Ankunft, etc. )

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
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