• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1388166215000

    ... abgesehen davon, dass ich dieses Urteil bereits auf Seite 192 verlinkt hatte ...

    Die Entscheidung des OLG Düsseldorf widerspricht in keinster Weise der des BGH; geht es bei der Klage doch um einen anderen Ansatz - nämlich die Möglichkeit, überhaupt einen wirksamen Vertrag  schließen zu können zu einem Zeitpunkt, zu welchem die Verkehrszeiten weder dem Veranstalter noch dem Luftverkehrsführer bekannt sind.

    Das sind zwei ziemlich verschiedene Sachverhalte und die Pressemitteilung hier ist sehr oberflächlich m.E. ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1388169543000

    Rhodos-Peter:

    Vielleicht wird dies die Zukunft (oder ein Teil davon) bei der Pauschalreise. Der Reisemarkt wird es richten. Bietet dann z.B. Veranstalter XYZ eine Pauschalreise ohne Flugzeiten an und Veranstalter ABC die gleiche Reise mit Flugzeiten, dann kann der Kunde entscheiden, mit wem man reisen möchte, entweder mit der "Katze im Sack" oder einer gewissen Planbarkeit des gesamten Reiseverlaufes (mit eventueller Vorabendanreise zum Flughafen, sehr später Ankunft, etc. )

    So ist das - nur nicht in der Zukunft sondern bereits aktuell - hier im Thread wurden schon einige Beispiele genannt.

    ;)

    Voraussetzung: Der Kunde muss schon beim Buchungsvorgang darüber informiert werden, dass der Vertrag hinsichtlich der Flugzeiten zu einem späteren Zeitpunkt spezifiert wird.

    (Analog zu Fortunareisen, bei welchen man ggf. erst am Zielort das Hotel erfährt.)

    Wie gesagt - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist zugelassen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1388170564000

    Falls der Abflug ab TXL, SFX oder in naher Ferne ab BER ist und ich frühestmöglich eine sms erhalte, ist es mir fast egal.

    :laughing:

    dto.

    Mir reichts, ich geh schaukeln ...!

     

    Öpisch

    ;)

    Ich weiß:

    Noli turbare circulos meos

     

    Das Schwert sauste nieder.

    .

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Meik.Senne
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    Beiträge: 26
    geschrieben 1389203827000

    Und was hat das BGH-Urteil gebracht?

    Meine Reise vor 9 Tagen am 31.12. gebucht. In 3 Tagen geht es los. Heute kam eine Mitteilung, dass der Hinflug um 1 Stunde nach hinten verschoben wurde. Ja, die Verschiebung ist kein Weltuntergang. Ich frage mich aber, was das ,,tolle" Gerichtsurteil gebracht haben soll, wenn selbst ,,Last Minute"-Buchungen noch 3 Tage vor Abflug geändert werden. :)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1389210275000

    Jedenfalls hat es erbracht, dass Flugzeiten nicht mehr beliebig geändert werden können und sich die Änderungen in einem gewissen Rahmen bewegen müssen.

    Ich nehme an, eine Stunde wird mehrheitlich (von Verbrauchern und auch von Rechts wegen!) als innerhalb dieses gewissen Rahmens betrachtet ...!?

    :shock1:

    Übrigens kann sich deine Flugzeit auch noch direkt bei Abreise um 179min verschieben - und zwar ohne jeden Anspruch auf "Entschädigung" ...

    Überzogene Erwartungen sind hier ja schon weidlich diskutiert worden - deine bildet genau eine solche ab.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Meik.Senne
    Dabei seit: 1451779200000
    Beiträge: 26
    geschrieben 1389211649000

    Dein Leseverständnis scheint nicht das beste zu sein. Ich habe mich nicht über die Verschiebung ,,kein Weltuntergang" beschwert, sondern das Gerichtsurteil hinterfragt. Nichts für ungut.

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1389213712000

    Und genau auf diese Hinterfragung hat dir VS eine Antwort gegeben.

    Das Urteil verbietet Flugzeitenverschiebung nicht, sondern schraenkt nur die Gruende, unter denen sie weiterhin erlaubt sind, etwas ein. ;)

  • Meik.Senne
    Dabei seit: 1451779200000
    Beiträge: 26
    geschrieben 1389215271000

    Ein konkreter Grund wurde mir auch auf Nachfrage nicht genannt. Damit stelle ich fest, dass folgender Ausschnitt

    ,,Die Änderung einer Flugzeit sei gemäß Richterspruch nur zulässig, wenn ein sachlicher Grund wie etwa politische Unruhen oder eine Naturkatastrophe vorliege. Dies sei etwa im April 2010 der Fall gewesen, als der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull den gesamten Flugverkehr lahm legte. Das Reiseunternehmen solle sich seiner vertraglichen Verpflichtung nicht entziehen dürfen. Denn der Kunde erwarte schließlich zu Recht Sicherheit bei der Planung seiner Reise."

    aus dem Arikel auf http://www.verbraucherschutzverein.org/sonstiges/609-reiseveranstalter-muss-sich-an-flugzeiten-halten.html bezüglich des Gerichtsurteils anscheinend für den Popo ist. Klarheit und Rechtssicherheit sieht anders aus. :-)

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1389215686000

    ...alles schön und gut, aber das Urteil muß auch erst einmal zeitgerecht umgesetzt werden können.

    Ein wenig Geduld ist daher schon angezeigt, bis darauf von allen Veranstaltern und Airline reagiert werden kann. Vor allem in Hinblick darauf, daß die Planungen eine längere Vorlaufzeit haben.

    In einem halben Jahr wird man so langsam eventuell die ersten Auswirkungen registrieren dürfen... ;)

  • Meik.Senne
    Dabei seit: 1451779200000
    Beiträge: 26
    geschrieben 1389215939000

    Meine Reiselust hat sich dadurch auch in keinster Weise geschmälert. Ich wollte nur das Gerichtsurteil hinterfragen, wenn selbst sehr kurzfristig gebuchte Reisen noch Flugzeitänderungen bekommen. Ich klinke mich dann wieder aus. :-)

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