... abgesehen davon, dass ich dieses Urteil bereits auf Seite 192 verlinkt hatte ...
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf widerspricht in keinster Weise der des BGH; geht es bei der Klage doch um einen anderen Ansatz - nämlich die Möglichkeit, überhaupt einen wirksamen Vertrag schließen zu können zu einem Zeitpunkt, zu welchem die Verkehrszeiten weder dem Veranstalter noch dem Luftverkehrsführer bekannt sind.
Das sind zwei ziemlich verschiedene Sachverhalte und die Pressemitteilung hier ist sehr oberflächlich m.E. ...