• curiosus
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    geschrieben 1389216387000

    ...wie erwähnt wird es noch dauern, bis das Urteil umgesetzt werden kann.

    So wie bei Linienflügen können daher auch bei Pauschalflügen weiterhin Änderungen auftreten... ;)

  • Rhodos-Peter
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    geschrieben 1389218917000

    Rhodos-Peter:

    @Minerva72

    weise Worte, eigentlich müssten von allen Reiseveranstaltern hier bei HC und bei allen Reisevermittlern nach diesem BGH-Urteil umgehend die Pauschalreiseangebote dahingehend überarbeitet werden, dass keine unverbindlichen Flugzeiten mehr genannt werden, da sie seit gestern verbindlich sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden dürfen, so sehe ich das zumindest

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    ...tja, dass schrieb ich u.a. am 11.12.2013, nachzulesen auf Seite 190 dieses Threads und der Reisemarkt ist dieser Empfehlung gefolgt, das von mir mit Flugzeiten gebuchte Angebot ist hier derzeit nur noch ohne Flugzeiten zu buchen:

    Screenshot HolidayCheck 08.01.2014 / ca. 21:51Uhr

    das BGH-Urteil scheint doch für so manches Umdenken zu sorgen, gut so...

    Und ich habe meine Flugzeiten mit den Reiseunterlagen erhalten und solange nicht der Eyjafjallajökull wieder brodelt, freue ich mich (oder mein Rechtsbeistand) auf trifftige Gründe für deren Änderung

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1389220583000

    ...da man das "Beispiel" einerseits nicht kontrollieren kann und es weiterhin diverse Angebote mit den geplanten (unverbindlichen) Flugzeiten gibt, gehe ich nach wie vor von einem Umstellungszeitraum aus, innerhalb dessen die AGB und demzufolge auch die Angebotsdaten überarbeitet werden.

    P.S. "triftige Gründe" sind bekanntlich relativ... ;)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1389225133000

    Ich empfehle den Zweiflern noch einmal, den genauen Wortlaut des Urteils verständigend zu würdigen, dann müsste man es auch gem. dem Anlass "Verschiebung Abflug von 1h" nicht "infragestellen".

    Oder "voraussichtliche" Flugzeiten " bedeuten, dass der aus den voraussichtlichen Zeitangaben ersichtliche Rahmen nicht vollständig aufgegeben wird ..."

    Dies dürfte bei einer Abflugsänderung von einer Stunde wohl kaum verfehlt sein - was also "hinterfragst" du?

    :frowning:

    Für mich eine Frage der Angemessenheit - und diese ist gesetzlich in der VO(EG)261/04 schlüssig spezifiziert.

    Insofern ist die Frage nach der Erbringung des Urteils flüssiger als ... naja ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sunny1506
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    geschrieben 1389254750000

    Hallo ihr lieben, 

    Seht es mir bitte nach, falls es hier schon irgendwo steht. Bin auf der Arbeit und keine Zeit. ;)

    Habe wie gewohnt über HC meinen Urlaub diesmal Ögertours gebucht. Bei der Buchung stand dort Sunexpress und Direktflug. Lt. Buchungsinfos von HC werden die voraussichtlichen Flugzeiten mit der Buchungsbestätigung vom RV bekannt gegeben. Bestätigung von RV auch bereits erhalten, jedoch wird dort nur der Tag bekannt gegeben. Das alles sich noch ändern kann und alles nur voraussichtlich ist, ist klar.

    Ich würde aber trotzdem gerne wissen, bevor ich die Anzahlung tätige, ob ich zunächst mit diesen gebuchten Konditionen so eingebucht wurde. Die Mail an Ögertours bleibt unbeantwortet.

    Gruss die Sunny

    Wenn man etwas will, findet man einen Weg. Wenn man etwas nicht will, findet man einen Grund.
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1389255258000

    ...wohl eine Folge des jüngsten BGH-Urteils. Der Flugtag wird schriftlich fixiert und mehr nicht. ;)

  • Sunny1506
    Dabei seit: 1245542400000
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    geschrieben 1389257981000

    Dann ist die Aussage von HC nicht korrekt und sollte auch in den Buchungsinfos nicht mehr erfolgen. Ausserdem stellt sich das für mich dann so dar, dass es völlig egal ist, ob bei Buchung dort was voraussichtliches zu Fluginfos steht oder ob man bei einem RV bucht wo gar keine Infos diesbezüglich stehen. Oder?

    Beantwortet aber leider immer noch nicht, ob zunächst nach diesen Konditionen so eingebucht wurde. Solange dort nicht nur der Flugtag angeben wird, müsste nach meinem Verständnis die Buchung zunächst auch so erfolgen. Änderungsvorbehalt ist unbestritten. Ist ja auch möglich,  dass es zunächst alles so ist, das möchte ich aber auch in meinem geschlossenen Vertrag, sprich Reisebestätigung,  so schriftlich fixiert haben. Bekomme ich die Infos nur über Ögertours oder auch über HC?

    Gruss die Sunny

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  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1389258809000

    ...den Reisevertrag schließt Du bekanntlich mit dem RV ab, also Öger.

    Ausschlaggebend ist also die Buchungsbestätigung.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1389260405000

    Nochmal: Lest einfach das Urteil, es ist hier im Thread verlinkt.

    Die Darstellung in den Medien - insbesondere die hier zitierte der Verbraucherzentrale! - ist oft überaus ungenau und weckt falsche Vorstellungen bezüglich der Auswirkungen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sunny1506
    Dabei seit: 1245542400000
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    geschrieben 1389273172000

    Die zweite Mail hatte dann Erfolg und dass sogar innerhalb 2 Stunden. Die voraussichtlichen Flugzeiten wurden, wie gebucht,  auch jetzt schriftlich bestätigt. Natürlich unter Änderungsvobehalt. ;) . Soweit für mich nun auch so in Ordnung. 

    Denn der juristische Laie in mir sagt:

    Ist nur der Flugtag bei Buchung angeben,  muss ich mich halt überraschen lassen.

    Sind voraussichtliche Flugzeiten angegebenen,  haben diese voraussichtlichen Konditionen unter der der Vertrag geschlossen wurde, auch in meiner Reisebestätigung schriftlich festgehalten zu werden. Was sich im weiteren Verlauf entwickelt,  ist dann eine andere Geschichte. 

    Gruss die Sunny

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