• Annka91
    Dabei seit: 1120262400000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1389583816000

    Da ich im Rahmen meines Touristik Studiums auch eine Reisrechtsvorlesung besuche, kann ich sagen, dass man solch krasse Flugzeitenänderungen nicht hinnehmen muss und dagegen auch rechtlich vorgehen kann. Dies geht natürlich nur, wenn es sich um für den Reisenden unzumutbare Flugzeiten handelt. Das ist wohl der Fall, wenn sich der Abflug von spät abends auf morgens ändert. Entsprechende Paragraphen hierzu sind im BGB zu finden.

  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
    Beiträge: 1960
    geschrieben 1389611307000

    "Entsprechende Paragraphen hierzu sind im BGB zu finden."

    Dann nenne mal die Paragraphen !

    (Bitte keine Urteile)

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1389616496000

    Selbstverständlich gibt es im BGB keine Hinweise auf Flugzeiten.

    Die letzte hier reklamierte Abweichung betrug eine Stunde - von krass kann da wohl keine Rede sein ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • nexia
    Dabei seit: 1156377600000
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    geschrieben 1389728160000

    tja da dachte ich, mit dermzitierten urteil würde alles besser-nun habe ich trotz vorausbuchung im oktober für ostern mit für uns super flugzeiten 06 uhr hin und 19.55 zurück soeben einen anruf des reisebüros erhalten, der veranstalter teilt mit, dass ab überbucht habe und nun habe ich den hinflug sunexpress um 19 uhr irgendetwas gewonnen und den rückflug mit pegasus um 04.30 morgens...als entschädigung bieten sie uns 50 eurp pro person. (soviel kostet die vermutlich allein schon der flug weniger)

    alternativ flüge mit condor jeweils nachmittags aber statt düsseldorf köln....

    beide alternativen finde ich schei....

    dennoch möchten wir gerne unseren urlaub machen-tja was nun. ... ich habe keine ahnung.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1389730959000

    dennoch möchten wir gerne unseren Urlaub machen-tja was nun.

    Mein erster Vorschlag: Was machen? Euren Urlaub! ;)

    Davon abgesehen evtl. zusätzlich einen Tagessatz (Minderung) nachverhandeln mit dem Argument, dass ein Abflug um 4:30 Uhr die Nachtruhe unstreitig erheblich beeinträchtigt.

    Oder einseitig kündigen mit Hinweis auf erhebliche Änderungen und es erneut versuchen ... (anderswo und mit denselben Risiken!)

    Sehr viel mehr Optionen sehe ich nicht, immerhin wurde die Änderung "zeitig" bekanntgegeben und offenbar begründet ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • nexia
    Dabei seit: 1156377600000
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    geschrieben 1389731593000

    tja so wird es wohl laufen, mich ärgerts ziemlich, denn damals hatten wir uns für diese schönen flugzeiten entschieden und dafür einige hunderter mehr bezahlt als für dieselben sch...zeiten, die sie uns nun aufdrücken

    ehtlich gesagt finde ich eine üebrbuchung aber eigentlich keinen wichtigen grund, das sind doch die üblichen spielchen.

    aber ich werd mir den urlaub nicht verderben lassen, auch wenn ich aktuell sauer bin

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1389732830000

    @nexia

    Ihr habt zum Zeitpunkt der Buchung eine bestimmte Reise gewählt, die womöglich einige Euronen kostspieliger war als eine andere. Ihr habt euch auf Grund der "voraussichtlicher" Flugzeiten für eben dieses Angebot entschieden - obgleich die beschissenen ebenfalls "voraussichtliche" waren.

    :?

    Du kannst alternativ auch auf die Einhaltung des vertraglich vereinbarten Rahmens bestehen und bessere Angebote verlangen - einen Versuch ist es wert.

    Natürlich ist eine "Überbuchung" - insbesondere aus der Sicht einer Betroffenen! - kein "wichtiger Grund" sondern vielmehr eine ziemliche Panne ...

    Ist das Argument denn plausibel oder gibt es noch reihenweise Angebote im EPV der Airline zum Termin?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • nexia
    Dabei seit: 1156377600000
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    geschrieben 1389733718000

    tja finden tut man den flug nicht mehr, meine eltern haben über einen anderen veranstalter mit 2 kindern gebucht auf denselben flug und bisher keine umbuchungsinfo. sie haben 2 monate später als wir gebucht

    weißt du, ob ich kostenfrei stornieren kann bei solchen flugumbuchungen? hab nämlich jetzt bei hc alternative gefunden mit getrennter flugbuchung condor und reiseveranstalter hotel einzeln und damit würde ich finanziell sogar besser fahren bei wesentlich besseren flügen

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1389735039000

    @nexia

    Ich weiß es nicht, würde es aber für wahrscheinlich halten.

    Schreibe umgehend an den Vertragsgeber, dass du mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden bist, da sie den Zuschnitt deiner Reise erheblich beeinträchtigen und du daher kündigen willst.

    Bitte um Info bezüglich der Modalitäten.

    Hast du schon Zahlungen getätigt? Diese gälte es ggf. zu sichern ...

    Grundsätzlich ergeben sich deine Rechte und Pflichten aus den AGB (ABB) des Vertragspartners - dazu kann man nicht obligatorisch Stellung nehmen!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • nexia
    Dabei seit: 1156377600000
    Beiträge: 55
    geschrieben 1389737286000

    danke! ja, 25%. ich werde morgen nochmal mit dem reisebüro telefonieren. die müßten es ja wissen

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