• mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1389739340000

    Wo findet man den Flug nicht mehr? Beim Veranstalter oder auf der Air Berlin Seite?

    Schau doch mal in den Air Berlin Flugplan und versuche den von dir gewuenschten Flug direk bei Air Berlin zu buchen.

  • nexia
    Dabei seit: 1156377600000
    Beiträge: 55
    geschrieben 1389739819000

    auf der airberlin homepage werden beide flüge als nicht mehr buchbar angezeigt

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1389743347000

    @nexia

    Sofern du keine exakten Flugdaten beisteuern magst kann man dir schwerlich mit spezifischen Recherchemethoden helfen ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Annka91
    Dabei seit: 1120262400000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1389747031000

    Paragraph 651a 5 besagt, dass der Reiseveranstalter eine wesentliche Reiseleistung unverzüglich dem Reisenden weiter zu geben hat. Des Weiteren steht geschrieben, dass im Falle einer erheblichen (!) Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, der Reisende vom Vertrag zurück treten kann. 

    Alternativ - so hat es mir mein Professor (Hauptberuflich Rechtsanwalt) gelehrt, kann auch eine Minderung des Reisepreises eingefordert werden. 

    Klar, stellt sich nun die Frage, wann spricht man von einer erheblichen FLugzeitenänderung? Ich würde behaupten, wenn man eine Pauschalreise mit Hinflug morgens und Rückflug abends gebucht hat und dann aber eine Änderung für einen HInflug abends und Rückflug morgens mitgeteilt bekommt, ist das doch eine erhebliche Änderung - immerhin gehen dem Reisenden fast 2 ganze Tage verloren für die er bezahlt hat.

    kiotari:

    "Entsprechende Paragraphen hierzu sind im BGB zu finden."

    Dann nenne mal die Paragraphen !

    (Bitte keine Urteile)

    LG

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1389747925000

    Über die aktuelle Rechtsprechung, die VO(EG)261/04 und die betreffenden Artikel des §651 BGB ist hier nun schon weidlich beigetragen worden - insofern ist dein Statement weder grundsätzlich verkehrt, noch sehr überraschend im Blick auf seinen Inhalt.

    Jedenfalls jedoch ist die Aussage "Flugzeitenregelungen entnehmen Sie bitte dem BGB" leider kompletter Mumpitz ...

    (und zwar sowas von ... :? :question: )

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Annka91
    Dabei seit: 1120262400000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1389748323000

    Überflüssiges Zitat entfernt.

    So hatte ich das meines Erachtens auch nicht ausgedrückt ;-)

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1389769945000

    ...nicht? :frowning:

    Das klingt hier allerdings anders:

    @'Annka91' sagte:

    (...) Entsprechende Paragraphen hierzu sind im BGB zu finden.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1389771908000

    Ich finds ja sehr interessant, was ein Rechtsanwalt-Professor so lehrt. Und dass er Touristikstudenten nichts von Pauschalreise und Reisevertragsrecht erzählt.

    Ich bin auch erstaunt, dass Studenten heutzutage wohl nicht mehr sinnentnehmend lesen können müssen, sonst wäre doch aufgefallen, das die Fluggastrechte mit diesem Fall nichts zu tun haben und das BGB auch nicht wirklich was hergibt....

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • Sunny1506
    Dabei seit: 1245542400000
    Beiträge: 372
    geschrieben 1389773199000

    nexia:

    tja finden tut man den flug nicht mehr, meine eltern haben über einen anderen veranstalter mit 2 kindern gebucht auf denselben flug und bisher keine umbuchungsinfo. sie haben 2 monate später als wir gebucht

    weißt du, ob ich kostenfrei stornieren kann bei solchen flugumbuchungen? hab nämlich jetzt bei hc alternative gefunden mit getrennter flugbuchung condor und reiseveranstalter hotel einzeln und damit würde ich finanziell sogar besser fahren bei wesentlich besseren flügen

     

    Wobei zu bedenken ist.....auch bei bei getrennter Flug/Hotelbuchung keine 100% Sicherheit hinsichtich der Flugzeiten besteht. Aktuell mal wieder selbst erlebt.... bereits vor einem haben Jahr gebucht.....jetzt änderte sich gut 7 Wochen vorher erst der Rückflug , am Wochende Nachricht über Änderung Hinflug. Und zwischendurch auch noch das Hotel aufgrund Bautätigkeit in der Umgebung und der damit in Verbindung stehende Transfer geändert. Sicherlich hätte man nun den Flug kostenlos stornieren können. ....aber was bringt es denn? Erstens hat man bereits andere Sachen wie Hotel und Transfer bzw. Mietwagen ect. gebucht und zweitens braucht man nunmal einen Flug

    Gruss die Sunny

    Wenn man etwas will, findet man einen Weg. Wenn man etwas nicht will, findet man einen Grund.
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