wer hatte nochmal nach zeiten gefragt? wir sind von 06.00 morgens umgebucht worden auf abends 1930 und vom rückflug abends 19 irgendwas auf 04.30 nachts. das sind schon sehr heftige umbuchungen. ich hab das reisebüro noch nicht erreicht, werds aber hier verkünden, was das ergebnis war
Flugzeitänderung vor der Reise
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geschrieben 1389784358000
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geschrieben 1389794251000
Pauschalreise und Reisevertragsrecht sind mir sehr wohl ein Begriff und ich weiß, dass das BGB in diesem Fall sehr wohl etwas hergibt. Aber du weißt das ja anscheinend besser...
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geschrieben 1389799159000
Dann zeig mir mal wo im § (Paragraph) 651 BGB die Flugzeitänderungen stehen und wo dort zu >gehen dem Reisenden fast 2 ganze Tage verloren für die erbezahlt hat< etwas steht.
Grade bei Letzterem frage ich mich doch, was er Dich bzw Euch (da gehört der Akkusativ hin) gelehrt hat. Bei Reisen werden die Nächte, die ein Zimmer zur Verfügung steht und nicht Tage bezahlt. Warum Du das nicht weißt, kann ich Dir nicht erklären....
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geschrieben 1389802492000
Zum Paragraphen habe ich bereits weiter oben schon etwas geschrieben. Da steht nichts zu Flugzeitenänderungen im Konkreten, sondern zu erheblichen Veränderungen der eigentlich gebuchten Reise...so viel zum Verständnis
Dass man die Nächte bezahlt ist mir vollkommen klar, dennoch ein Beispiel mit fiktiven Zahlen (!!!):
Kunde A fliegt um 6 uhr hin, um 20 uhr zurück - bezahlt 100 €/Nacht. Bei all ink kann er am Tag der Anreise noch Mittagessen, alle Snacks und Abendessen zu sich nehmen. Am Tag der Abreise kann er frühstücken, Mittagessen und evtl. noch Kaffee und Kuchen essen.
Kunde B fliegt um 20 Uhr hin, um 6 uhr zurück - bezahlt ebenfalls 100 €, da seine Flugzeiten ja geändert wurden... nun finde den Fehler
P.S.: Ich möchte damit nur helfen und daraufhin weisen, dass man sehr wohl Geld zurück bekommen kann. Da es hier ja aber viele besser wissen, werde ich mich nun dezent raus halten
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geschrieben 1389803721000
danke für euren inpu. nach einigem hin und her hier unsere lösung: wir haben kostenfrei storniert, flüge über condor direkt gebucht und hotel über tui. in summe noch nen tacken günstiger als die ursprunsgbuchung, obwohl wir nun vom 11-27.04 weg sind statt vom 12-26.4.
so hat das ganze ja vielleicht ein gutes, ich hoffe, condor bucht nicht auch um, bin da aber aus erfahrung optimistischer als bei airberlin und vermute, dass condor ja nicht auf andere airlines wie pegasus und so umbucht
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geschrieben 1389805322000
..ich möchte nicht übertriebene Hoffnungen wecken..aber erfahrungsgemäß gehört Condor zu den Fluggesellschaften die zum Glück recht selten ihre Flugzeiten ändern, insofern ist die Wahrscheinlichkeit daß alles so bleibt groß. Da Ihr ja direkt bei Condor gebucht habt seid ihr auch nicht einem eventuellen Änderungsvorbehalt im Rahmen einer Pauschalreise unterworfen..
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geschrieben 1389812249000
Annka, und wieder irrst Du!
>Kunde A fliegt um 6 uhr hin, um 20 uhr zurück - bezahlt 100 €/Nacht. Bei all ink kann er am Tag der Anreise noch Mittagessen, alle Snacks und Abendessen zu sich nehmen. Am Tag der Abreise kann erfrühstücken, Mittagessen und evtl. noch Kaffee und Kuchen essen.
Kunde B fliegt um 20 Uhr hin, um 6 uhr zurück - bezahlt ebenfalls 100 €, da seine Flugzeiten ja geändert wurden... nun finde den Fehler <
Der Fehler liegt auf Deiner Seite. Denn eine Hotelübernachtung mit den Leistungen geht üblicherweise vom Check-In um 14:00 / 15:00 bis zum Check-Out am nächsten Vormittag 10:00/ 12:00 je nach Hotel. Damit enden auch alle Leistungen. Es gibt Hotels, die kulant sind und den früh anreisenden bzw spät abreisenden Gästen schon/noch die Nutzung des AI-Angebots und der Hotelanlagen gestatten, es gibt aber auch Häuser, die mit dem Check-Out das AI Bändchen einziehen und dem Gast maximal gegen Entgelt noch etwas in der Lobby servieren.
Manche Veranstalter weisen in Bedingungen und Hotelbeschreibungen sogar explizit darauf hin, dass kein Anspruch auf Leistungen vor der offiziellen Check-In Zeit besteht und die Leistung mit dem Check-Out am Vormittag endet, auch wenn der Rückflug erst in der Nacht erfolgt.
Dein Fehler ist nun, bei den Lesern die ungerechtfertigte Erwartung zu erwecken, er hätte bereits seit 0:01 am Anreisetag Anspruch auf die Leistung, auch wenn seine erste Übernachtung erst vom Anreisetag bis zum ersten Urlaubstag geht. Und das als angehende Touristikerin.... Lies doch nochmal was zu Reisetagen und Urlaubstagen... Und auch nochmal zu Übernachtungen, Deine Ausführungen zeigen, dass Du das Prinzip noch nicht ganz verstanden hast....
Was eine nicht unwesentliche Änderung des Reisezuschnitts ist, ist im BGB nicht genau festgelegt, da muss man jeden Fall einzeln betrachten, bei einer zwei- oder dreitägigen Reise kann die Verschiebung eines Fluges um 5 oder 8 Stunden ganz anders gewertet werden als bei einem zwei- oder dreiwöchigen Urlaub.
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geschrieben 1389812996000
Mam62, deine letzte Ausführung ist eine konstruktive Kritik, die ich auch gerne annehme.
Ich kann zu den Inklusivleistungen nur aus eigener Erfahrung noch sagen, dass es mir noch nie passiert ist, dass ich das All ink Bändchen mit check out abgeben musste. Generell buche ich genau aus diesem Grund immer frühe Hinflüge und späte Rückflüge. So, konnte ich bisher bis Abreise immer noch alle Inklusivleistungen nutzen. Kenne auch aus dem Freundes- und Bekanntenkreis nichts anderes.
Und klar, hast du recht, dass je nach Reisedauer und Entfernung des Reiseziels eine Änderung der Flugzeit sich unterschiedlich auf die Reise auswirkt - sprich bei 2 Wochen ist das sicherlich nicht so erheblich wie bei 3 Tagen. Trotzdem lohnt es sich, ein Beschwerdebrief zu schreiben und eine Minderung einzufordern. Hatte in der Familie vor Jahren ein ähnlichen Fall (2 Wochen Türkei Urlaub, Flugzeitenänderung von morgens zu abends und beim Rückflug umgekehrt) und bekamen vom Reiseveranstalter einen Teil des Reisepreises zurück erstattet - ein Versuch ist es also allemal Wert
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geschrieben 1389816456000
Kulanz schafft aber auch nach jahrzehntelanger Übung kein Anrecht. Bisher halt einfach Glück gehabt. Bzw. einfach ausgenutzt, dass die Veranstalter sehr an Kundenbindung interessiert sind.
Und gerade mit Deinem Berufsziel solltest Du Dich hüten, hier eine falsche Anspruchshaltung und Reklamationsfreude zu erwecken, die bei eingen Margen in einem umkämpften Markt nur nach hinten losgehen kann.
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geschrieben 1389838633000
... und nicht aus Einzelerfahrungen - das gilt auch für eine überdurchschnittliche Anzahl von Reisen! - eine "Gesetzmäßigkeit" ableiten.
Insbesondere betrifft die wesentliche Änderung nicht unbedingt entgangene Leistungen (in deinem Beispiel AI), insofern hinkt dein Vergleich bezüglich des Beherbergungspreises.
Wesentlich in der Causa nexia ist die Änderung auf einen sehr frühen Rückflug, der ihre Nachtruhe erheblich beeinträchtigt und somit nach geltender Rechtsauffassung nicht zumutbar ist.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.