Direktflüge können um einen Zwischenstop "bereichert" werden, auch nach aktueller Gesetzeslage.
Ich nehme mal an, dass sich am Flughafen in Friedrichshafen durchaus Deutsch sprechende Menschen befanden, bei denen man sich ggf. erkundigen konnte?
Wenn insgesamt eine Verspätung von mehr als 3h entstanden war, hättest du im Rahmen der Fluggastrechte Ansprüche an die Airline geltend machen können.
Übrigens sind solche "Auenlandairports" wie FMO besonders "anfällig" für geänderte Routings, anders sind sie kaum wirtschaftlich zu bedienen.
Aufenthalte von 1-2h sind bei Aufnahmestops durchaus üblich, alternativ kannst du beispielsweise ab FRA buchen - da kannst du ziemlich sicher sein, dass der Flug wie geplant durchgeführt wird - ohne Dolmuseffekt! - musst aber eben eine wesentlich weitere An- und Abfahrt hinnehmen.
Sofern bei eurer neuen Buchung der Hinflug um 9:50 Uhr tatsächlich gestrichen wurde (von der Airline), kann Öger da auch nichts dran machen und hast du auch keine Ansprüche. Es ist - auch unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung - immer recht vage, eine Pauschalreise mit Flug aufgrund der voraussichtlichen Flugzeiten auszuwählen. Etwas mehr Sicherheit hat man bei einer Flugbuchung im EPV der Airline oder Buchung einzelner Module.
Du könntest dich allerdings erkundigen, ob Öger wegen der doch erheblichen Abweichung der Hinreisezeit einer kostenfreien Stornierung zustimmt. Voraussetzung wäre natürlich, dass du ein Angebot mit "besseren" (voraussichtlichen ...) Flugzeiten findest?
Es wäre interessant zu erfahren, welche Airline für den Hinflug vorgesehen war und ob der nicht verfügbare Flug zeitig aus dem System verschwindet bei Öger.