Der Veranstalter beruft sich ausdrücklich auf die Airline und deren "Kulanz", von ihm kommt also offenbar gar nichts. Die Airline wiederum hat nichts mit "Tagessätzen" am Hut, die wird ggf. für eine Verspätung in Anspruch genommen im Rahmen der Fluggastrechteverordnung.
Zudem ist es nicht richtig, dass die Beförderungsleistung aus reiserechtlicher Sicht "vollständig erbracht" wurde; die Verbringung an einen anderen als den gebuchten Flughafen ist schon mehrfach als "Streichung" beurteilt worden und entsprechend entschädigt. Daran ändert auch ein organisierter Bustransfer nichts. Du hast eine Flugreise gebucht, kein Bustour.
Ich hab allerdings die Eckdaten deiner Causa nicht mehr vollständig auf dem Schirm, vielleicht kannst du nochmal nachhelfen?
Jedenfalls bedeutet die Erklärung des RV, dass er seinerseits keinerlei Entschädigungsleistung erbringt, sondern nur das weiterreicht, was die Fluggesellschaft gnädigerweise zu bezahlen gedenkt.