• vonschmeling
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    geschrieben 1391342445000

    Der Veranstalter beruft sich ausdrücklich auf die Airline und deren "Kulanz", von ihm kommt also offenbar gar nichts. Die Airline wiederum hat nichts mit "Tagessätzen" am Hut, die wird ggf. für eine Verspätung in Anspruch genommen im Rahmen der Fluggastrechteverordnung.

    Zudem ist es nicht richtig, dass die Beförderungsleistung aus reiserechtlicher Sicht "vollständig erbracht" wurde; die Verbringung an einen anderen als den gebuchten Flughafen ist schon mehrfach als "Streichung" beurteilt worden und entsprechend entschädigt. Daran ändert auch ein organisierter Bustransfer nichts. Du hast eine Flugreise gebucht, kein Bustour.

    Ich hab allerdings die Eckdaten deiner Causa nicht mehr vollständig auf dem Schirm, vielleicht kannst du nochmal nachhelfen?

    Jedenfalls bedeutet die Erklärung des RV, dass er seinerseits keinerlei Entschädigungsleistung erbringt, sondern nur das weiterreicht, was die Fluggesellschaft gnädigerweise zu bezahlen gedenkt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Pauschal2013
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    geschrieben 1391351430000

    hier die Eckdaten:

    einen Tag vor Abreise per Fax unter der Hoteltür erhielten wir folgende Information:

    Flugzeitänderung:

    Alt: 08.11.2013 TWI  AYT-PAD  16:00-19:00

    Neu: 08.11.2013 OHY  AYT-HAJ 10:00-12:45

    mit einem Bedauern und der Info, dass in Hannover ein Bustransfer nach Paderborn stattfindet.

    Eine Begründung geht aus dem Schreiben nicht hervor.

  • Twin55
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    geschrieben 1391362247000

    Hallo,

    ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem helfen.

    ich habe vor 2 1/2 Wochen einen Pauschalurlaub in die Türkei gebucht. Obwohl aus S.-H. kommend, fliegen wir ab Hannover, da hier für unseren Urlaub Linienflieger von der Lufthansa eingesetzt werden und die (voraussichtlichen) Flugzeiten für uns besser waren. Die angegebenen Flugzeiten waren:

    12.10.14 ab Hannover 12.50 Uhr an München 14.00 Uhr

                   ab München 14.45 Uhr an Izmir 18.15 Uhr

    Nun wurde, ohne uns zu informieren, laut ViewTrip die Flugzeit folgendermaßen geändert:

    12.10.14 ab Hannover 17.05 Uhr an München 18.15 Uhr

                   ab München 21.55 Uhr an Izmir am Folgetag 13.10 14 um 01.30 Uhr

    Da der Transfer nach Kusadasi ca. 70 KM lang ist und das Hotel eins der letzten auf der Route ist, rechne ich nicht mit Schlaf vor 04.30 Uhr.

    Diese Änderung ist, wenn man mit Kinder reist, nur schwer zu ertragen. Muss ich das so hinnehmen?

    Für die Rückreise am 25.10.14 müssen wir das Hotel voraussichtlich um 4.30 Uhr verlassen, aber das wussten wir ja vorher.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1391363206000

    Okay - bin wieder im Bilde. Der Plan war die Minderung von mindestens 50% eines Tagessatzes durch den Veranstalter. Begründung: Abreise im Hotel am frühen Vormittag, anstatt wie geplant erst nach dem Mittagessen.

    Wie gesagt - nach meinem Verständnis wird auf deinen Wunsch überhaupt nicht eingegangen. Vielmehr beruft sich der RV auf eine "tadellos erbrachte Leistung" und betont, es bestehe kein Minderungsanspruch an die Airline - den du ja gar nicht hattest?! Außerdem erwähnt er explizit deren Entschluss zu einer Kulanzerstattung.

    Die Frage ist nun: Hast du unmissverständlich deinen Wunsch nach einer Minderung wegen der nicht genutzten Hotelleistungen formuliert? Falls ja, scheint der Veranstalter das geflissentlich überlesen zu haben, denn er erwähnt ja nur den geänderten Zielflughafen und nicht die Änderung der Abflugzeit um immerhin 6h.

    Oder er hat ganz einfach nicht verstanden, was du begehrst? Dieses Problem entsteht häufig, wenn man an sich nicht relevante Details in der Reklamation erwähnt.

    In deinem Fall ist irrelevant: der Flug nach HAJ anstatt PAD, denn dahingehend hat der RV nichts falsch gemacht und die Leistung tatsächlich erbracht (auch mit dem Bus). Relevant wäre der Alternativflughafen nur, wenn sich durch den Bustransfer nach PAD noch eine mehr als 3stündige Verspätung der Ankunft ergeben hätte.

    Dein Aufenthalt im Hotel hingegen wurde durch die Vorverlegung der Rückflugzeit um mehr als 6h verkürzt und daraus beanspruchst du eine Minderung - und zwar vom Veranstalter und nicht etwa von der Airline. Das ganze Gefasel über die Rückflugbedingungen - abgesehen von der Vorverlegung - spielt also für dein Anliegen überhaupt keine Rolle. Auf den eigentlichen Beschwerdegrund - nämlich Aufbruch um 6 Uhr in der Früh anstatt eines chilligen Abschiedstages wird überhaupt nicht eingegangen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Pauschal2013
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    geschrieben 1391366033000

    Ok. Ich könnte nochmals meine Argumente bem RV konkretsieren. Aber hätte ich realistische Chancen auf Erfolg?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1391368030000

    Ich war ja von Beginn an nicht sehr optimistisch gestimmt bezüglich deines Ansinnens, aber jetzt würde ich es an deiner Stelle doch genau wissen wollen ...!

    Ich sehe den tatsächlichen Grund deiner Beschwerde nicht berücksichtigt und fühle mich quasi "fremdgewurmt".

    Nun kann ich schlecht beurteilen ob es sich um einen Irrtum in der Auslegung deiner Beschwerde handelte oder doch um eine bewusste Verkennung des Anspruches - ich würde jedenfalls nachfassen.

    Gebe dem Veranstalter eindeutig zu erkennen, dass du ihn in der Pflicht siehst, und nicht etwa die Airline, da dir und deiner Familie durch die Änderung der Rückreisezeit wertvolle Erholung genommen und deine Nachtruhe erheblich beeinträchtig wurde durch die unerwartete Pflicht, die Koffer schon morgens um ca. 6 (?)Uhr bereitzuhalten.

    Beziffere gleichzeitig einen halben Tagessatz der gesamten Reisekosten als Mindestanspruch.

    Falls du den Veranstalter hier noch nicht namentlich genannt hast, kannst du das jederzeit nachholen - es ist legitim.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • der-Rainer
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    geschrieben 1391369257000

    2 mal 35,00 EUR gleich 70,00 EUR.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1391370234000

    :frowning: :frowning: :frowning:

    Worauf bezieht sich denn bitte dein Beitrag?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • der-Rainer
    Dabei seit: 1278720000000
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    geschrieben 1391371137000

    Augen auf vom 31.01.2014 15.10 Uhr.

  • Pauschal2013
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    geschrieben 1391371487000

    Ich habe nun auf die Stellungnahme des RV geantwortet, und mich der Argumentation von "vonSchmeling" bedient und einen Tagessatz vom Gesamtreisepreis zurück gefordert. Da bereits 50 Euro von der Fluggesellschaft kulanterweise zurückgezahlt wurde, habe ich diese natürlich gegen gerechnet. Ich bin mal gespannt, wie dieser nun reagiert.

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