Ich habe in einem ähnlichen Fall den RV direkt kontaktiert und ein Alternativvorschlag gemacht, auf den er RV auch eingegangen ist.
Flugzeitänderung vor der Reise
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geschrieben 13916839400002015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
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geschrieben 1391957294000
Hallo!
Vor 2 Wochen habe ich nur einen Flug gebucht, der morgens um halb 10 gehen sollte. Es war keine Pauschalreise. Gestern bekam ich die Mail, dass der Flug erst abends um 20 Uhr gehen soll. Ich habe den erste Flug nur gebucht, weil er eben vormittags schon nach D zurückging. Ansonsten hätte ich einen Rückflug am Vortag gewählt. So habe ich also eine Nacht mehr im Hotel gebucht.
TuiFly teilte mir nun mit, dass ich den Flug kostenlos umbuchen könnte (der Flug wird von TuiFly durchgeführt). Alternative wäre ein Flug am Vortag am späten Abend (ca. 23 Uhr). Demnach benötige ich aber die letzte Nacht im Hotel nicht.
Wie schaut es damit rechtlich aus?
Würde mich über Meinungen freuen!
Danke im Voraus!
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geschrieben 1391968244000
Rechtlich wirst du die gebuchte letzte Nacht im Hotel, bzw. die Stornokosten dafür bezahlen müssen.
TUIfly hat mit deiner separaten Hotelbuchung nichts zu tun.
Life is too short to limit your vision ... indeed -
geschrieben 1391972004000
Die einfachste Methode ist die Stornoanfrage für die letzte Nacht im Hotel, entweder direkt oder dort, wo du es ggf. gebucht hast.
Anspruch auf Erstattung seitens der Airline hast du - wie bernhard707 schon schrieb - nicht.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1392032454000
Okay, das mit dem Hotel dachte ich mir schon. Dann werde ich die letzte Nacht dann wohl nutzen, um bis spät abends im Zimmer zu bleiben. Hat auch was für sich
Ich habe auf der TuiFly Seite gesehen, dass eben am Vortag Spätabends ein Flug geht. Allerdings wird dieser von Air Berlin durchgeführt. Bucht mich Tui dann trotzdem kostenfrei auf diesen Flug um? Der ursprüngliche Flug wäre eigentlich von Tui selbst durchgeführt worden, der am Vortag von Air Berlin...
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geschrieben 1392036398000
Es ist wiklich eine Frechheit was Reisegesellschaften sich erlauben und das bei solch hohen Preisen .
Wir haben eine Pauschalreise in den Osterferien mit unseren Enkelkinder gebucht Türkei Direktflug (schwer zu bekommen )Abflug 10:20 jetzt Bestädigung Abflug 18:40 und man kann nichts dagegen tun .Unverschämt das wir keine Rechte haben .
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geschrieben 1392039794000
Das sehe ich genauso. Man wird nicht wie ein Kunde, sondern wie Stueckgut behandelt . Mit dem Manager, der sich den Swissairflug nach Zürich bucht, um dort um 1400 Uhr zusein, machen sie das nicht. Aber ihr wollt ja nur in Urlaub....cs
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geschrieben 1392039830000
die Tuifly-Umbuchung betreffend hatte ich in der Vergangenheit (vor 1-2 Jahren) bei Tuifly sehr gute Erfahrungen bezüglich der Umbuchung bei Flugzeitänderungen größer als 4 Stunden gemacht, allerdings wurde kostenlos nur innerhalb von X3-Operatings umgebucht, es war aber sogar der Wechsel des Abflughafens (hier CGN statt DUS) möglich. Auf AB-Operatings war eine kostenlose Umbuchung jedoch nicht möglich. Am besten diesbezüglich Tuifly telefonisch kontaktieren.
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geschrieben 1392040689000
Carsten, mann kann auch mit Swissair in den Urlaub fliegen. Kostet aber der Flug evtl mehr als der ganze Urlaub mit dem Charterflieger.
Der Unterschied Linienflug - Charterflug dürfte ja bekannt sein, nicht nur preislich...
Und es gibt in keinem Land der Welt eine Verpflichtung einen Flug zu buchen um in den Urlaub zu kommen. Und auch für die Gesellschaften keine, möglichst nur den Preis für die Busfahrkarte zum Hauptbahnhof dafür zu nehmen. Wer Peanuts zahlt, kann halt auch nur Peanuts anschaffen....
Wenn man mehr Platz möchte, kann man den bekommen. Nur gibts das halt nicht umsonst, wie meist im Leben. Du glaubst ja auch nicht dran ne 15 Zimmer Villa mit 8000 m² Garten zum Preis eines möblierten Zimmers in nenm unsanierten Altbau mitten in der Pampa zu bekommen.
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geschrieben 1392047826000
Chance verpasst. Leider ist der RV BIGXTRA nicht auf meine Forderungen eingegangen.
Hier die Antwort mit dem Verweis zur Klage:
wir kommen zurück auf Ihr weiteres Schreiben vom 02.02.2014 zur oben genannten Angelegenheit.
Wir bedauern ausdrücklich, dass es uns in dieser Angelegenheit nicht zu gelingen scheint, eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung zu finden.
So Leid uns dies tut, haben wir keine Möglichkeit, uns Ihrer Forderung anzuschließen. Wir sind der Meinung, dass wir unsere Rechtsauffassung in unseren Schreiben gut dargelegt haben und unser Angebot von einer Entschädigung in Höhe von EUR 50,00 angemessen ist.
In Anbetracht dieser Tatsache können wir einer höheren Erstattung nicht entsprechen. Weitere Forderungen müssten Sie - so Leid es uns tut - mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen.
Fazit: BIGXTRA Nein Danke!!