Danke, das ist ja ein wirklich pobater Input!
Ein Aufschlag für eine bestimmte Airline/ Reisezeit muss explizit ausgewiesen sein um ihr Verlässlichkeit zuzumuten. Was du jedoch beschreibst sind m.E. zwei verschiedene Reisen - beide mit voraussichtlichen Reiszeiten und zu verschiedenen Grundpreisen.
Hat man euch im Reisebüro gesagt "Herr Mehmet, nehmen Sie doch diese Reise, da haben Sie die besseren Zeiten!" wäre das durchaus ein Kritikpunkt (wobei ich das Prädikat "Abzocke" sehr bewusst vermeide!).
Falls es so nicht war, handelte es sich tatwahrhaftig um zwei alternative Angebote, innerhalb derer ihr aus freien Stücken das teurere ausgesucht habt und irrtümlich dachtet, die Reisezeiten wären zwingend "besser" (3:00 Uhr?? Madonna ... man hängt klebrig und unausgeschlafen im Hotel, kann das Zimmer womöglich vereinbarungsgemäß erst um 14:00 beanspruchen und spricht dann von "einem gewonnenen Urlaubstag"??).
Wie dem auch sei - mein Rat wäre die höfliche Bitte an Öger zu richten, ob man wegen der geänderten Reisezeiten evtl. einen halben Tagessatz der Reise erstattet.
Entweder machen sie es oder sie machen es nicht - aber auch im letzteren Fall sind sie deshalb nicht "unkulant".
Nicht nur sind die Reisezeiten beileibe nicht "zementiert", es kann sogar passieren, dass CONDOR einen anderen Carrier mit der Durchführung eures Fluges beauftragt, und innerhalb eines Direktfluges darf sich auch das Routing noch ändern.
Das betrifft zwar nur einen kleinen Teil der Flüge, ist aber im Rahmen der ABB kein "Hintertürchen", sondern rechtskonforme Praxis.
Allerdings hast du - wie schon von la Diva beschrieben - mehr Möglichkeiten zur Einrede als bei der Buchung über einen Veranstalter, sei es nun pauschal oder Nur-Flug.