• HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1404250443000

    Loddarline, was ist denn im Reisebüro rausgekommen?

  • odin69
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    geschrieben 1404404898000

    kurze info nachdem wir nun wieder daheim sind.

    nach einer beschwerde vom reisebüro und einer mail mit drohung von rechtlichen schritten wurde unser rückflug aus "kulanz" auf einen abendflug mit einer anderen fluggesellschaft umgebucht.

  • angste
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    geschrieben 1404408312000

    "...der andere sieht nur die Flugzeiten, die sich ausdrücklich als unverbindlich bezeichnen...."

    Nur mal zur Erinnerung:

    Das war mal.

    Diese Klausel in den AGBs ist unzulässig.

  • curiosus
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    geschrieben 1404418085000

    ...bitte das Urteil genau lesen... ;)

  • Kourion
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    geschrieben 1404419565000

    Und hier ist es ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1404420054000

    curiosus:

    ...bitte das Urteil genau lesen... ;)

    Hab ich.

    Ausdrücklich "unverbindlich" ist nicht.

    "Die angegriffenen Klauseln unterliegen der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1* BGB. Sie benachteiligen den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind gemäß § 308 Nr. 4** und § 307 Abs. 1 Satz 1* BGB unwirksam."

     

    BGH

  • de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
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    geschrieben 1404421660000

    @angste

    bitte nicht nur Satzteile lesen sondern auch den Rest.Da steht nämlich noch dazu:

    "Die erste Klausel modifiziert das Hauptleistungsversprechen des Reisevertrags nicht nur dann, wenn feste Flugzeiten vereinbart wurden, sondern auch dann, wenn im Vertrag nur vorläufige Flugzeiten genannt sind. Nach allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung sind "voraussichtliche" Flugzeiten zwar nicht unter allen Umständen exakt einzuhalten. Der Reisende darf aber berechtigterweise erwarten, dass die Reisezeiten nicht ohne sachlichen Grund geändert werden und dass der aus den vorläufigen Angaben ersichtliche Zeitrahmen nicht vollständig aufgegeben wird."

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1404422363000

    @ de la Diva:

    Was willst jetzt damit sagen: das es damit doch ausdrücklich unverbindlich ist?

    Ich les daraus nur, das zwar geändert werden kann, aber nur mit sachlichem Grund und in zumutbarem Rahmen.

  • de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
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    geschrieben 1404423007000

    @angste

    "Voraussichtlich" ist natürlich ein besserer Begriff als "unverbindlich", bedeutet aber schlußendlich so ziemlich das Gleiche.

    Natürlich sollte es IMMER einen sachlichen Grund geben oder glaubt man tatsächlich, dass die RV aus Spass oder aber in betrügerischer Absicht, Flugzeiten ändern?

    Es ist ausreichend wenn die Charterfluggesellschaft wegen zu geringer Auslastung den Flug streicht (lt. Gesetzgeber darf sie das), schon muss der Rv 'ne andere suchen  und die muss nicht zwingend die gleichen Flugzeiten bekommen oder das gleiche Routing und der gleiche Flugzeugtyp sein.....

    Und genau so etwas ist ein sachlicher Grund.

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1404424889000

    @de la Diva:

    Klar doch, der BGH hat sich mit Rabulistik beschäftigt. Wollte nur andere Ausdrücke in den AGB.

    Vergiss es.

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