• Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1404427380000

    Man  muss es halt einfach verstehen können und wollen...

    Aber das war ja schon vor dem "Superurteil" eher schwierig, sowohl fü die Verbraucher"schützer" als auch für die "mündigen" Konsumenten.

    Der Veranstalter darf nicht einfach nen anderen Flug auswählen als auf der Bestätigung steht.

    Aber wenn die Airline den Flug verschiebt oder streicht, dann ist das ein legitimer Grund, dass Du zu anderen Zeiten oder mit ner anderen Gesellschaft fliegst, weil der Veranstalter eben nicht die Geschäftspolitik der "zuliefernden" Airline beeinflussen kann.

  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1404427613000

    Mam62:

    Richtig.

    Aber der Flugtermin ist eben nicht einfach unverbindlich...und darum ging es.

    "...der andere sieht nur die Flugzeiten, die sich ausdrücklich als unverbindlich bezeichnen."

    Und ich hab nur dran erinnert, dass es nicht so ist.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1404428412000

    Der Flugtag war nie unverbindlich!

    Aber der Reisetag hat halt auch 24 Stunden. Und das haben ganz viele nicht mal im Ansatz kapiert.

  • Kourion
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    geschrieben 1404428714000

    @angste

    Und die Flugzeiten sind "voraussichtliche":

    "*** § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV

    Die Reisebestätigung muss…folgende Angaben enthalten

    Tag, voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr"

    Quelle (die bereits auf der Vorseite verlinkte Seite): bundesgerichtshof.de

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1404429078000

    Überflüssiges Zitat entfernt.

    @Mam62

    Aber es geht um die Uhrzeit, und da hat das BGH eben dieses "wir machen, was wir wollen" einkassiert. Jetzt muss ein sachlicher Grund für Änderungen vorliegen.

    Ist ja auch gar kein Problem....normalerweise. Auch nach dem Urteil werden vorraussichtliche Flugzeiten angegeben,  obwohl prophezeit wurde, dass das wegbleibt.

    Es bleiben Ausnahmen...und nicht jeden stört eine Flugzeitänderung, manchem kommt sie sogar recht. Aber es muß eben begründet werden, nicht nur mit "isso".

  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1404429366000

    @Kourion:

    Ich kann lesen.

    Auch:

    "Demgegenüber ermöglicht die beanstandete Klausel dem Reiseveranstalter, die Flugzeiten beliebig und unabhängig davon zu ändern, ob hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Dies ist dem Reisenden, der berechtigterweise Sicherheit in der zeitlichen Planung der Reise erwartet, auch bei Beachtung der berechtigten Interessen des Reiseveranstalters, die vorgesehenen Flugzeiten veränderten oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gegebenheiten anpassen zu können, nicht zuzumuten."

    Also immer noch nix mit "ausdrücklich unverbindlich".

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1404429647000

    Nö, aber deutlich "voraussichtliche Zeiten"...  - und keine "verbindlichen"

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1404429827000

    Vollkommen überflüssiges Zitat entfernt. Bitte unterlasse dieses sinnlose zitieren.

    Ich hab doch nicht behauptet, dass genau diese Zeiten verbindlich sind...ich hab was gegen die Aussage "ausdrücklich unverbindlich".

    ...und ich versteh nicht, warum diese falsche Aussage hier so verteidigt wird.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1404430653000

    @angste

    Synonyme für "unverbindlich": ohne Gewähr, ohne Verpflichtung

    Synonyme für "voraussichtlich": nach menschlichem Ermessen, schätzungsweise

    Was schrieb @de la Diva auf der Vorseite ?

    " "Voraussichtlich" ist natürlich ein besserer Begriff als "unverbindlich", bedeutet aber schlußendlich so ziemlich das Gleiche."

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1404430973000

    Kourion:

    Und der BGH schreibt, das der Reisende Planungssicherheit haben muss, deshalb Reisezeiten eben nicht (wie in den AGB steht) unverbindlich, ohne Gewähr, ohne Verpflichtung sein können.

    Nochmal:

    Dies ist dem Reisenden,

    der berechtigterweise Sicherheit in der zeitlichen Planung der Reise erwartet, auch bei Beachtung der berechtigten Interessen des Reiseveranstalters, die vorgesehenen Flugzeiten veränderten oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gegebenheiten anpassen zu können,

    nicht zuzumuten."

    Ich seh ja ein, dass sich seit einiger Zeit eine Gruppen gegenseitig sehr unterstützt..... aber gibts nicht irgendwie ne Grenze? BGH ist egal, wir sehen das anders, wenn einer von uns das sagt?

    Wenn man im Netz sucht, ist sich auch die juristische Fachwelt einig, dass es keinen Freibrief gibt für Reiseveranstalter mit "Unverbindlich".

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