• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1404436134000

    @angste

    Ich sehe keine "sich unterstützenden Gruppen" oder "blinde Rechtfertigungen unrechter Methoden", lediglich unterschiedliche Auslegungen eines durchaus auslegungsfähigen Urteils.

    :shock1: :frowning:

    Mit fragmentierten Zitaten - das letzte ist übrigens überaus bizarr! - ist eine Annäherung an den Sachstand eher schwierig.

    Einerseits wurde geurteilt, dass der Reisende Planunssicherheit erwarten kann (was keinen Anspruch impliziert!), dagegen steht aber die rechtlich unbestrittene Entscheidungsfreiheit der Airlines, Änderungen aus "wichtigen Gründen" vorzunehmen.

    Im aktuellen Fall hat die Airline das Operating anscheinend gestrichen und der RV den Kunden auf ein anderes wenige Stunden später stattfindendes umgebucht.

    Das ist im Rahmen des BGH Urteils durchaus in Ordnung.

    Worauf willst du also hinaus und hast du mal nachgedacht, wie sich ggf. eine (berechtigte!) Einrede für den Pauschalreisenden auswirkt?

    Er kann stornieren - und dann im Kurzfristbereich einigermaßen hoffnungslos (je nach Reisezeitraum) nach erschwinglichen Alternativen suchen - zu vage "besseren Reisezeiten".

    Wer wird sich das antun?

    Man muss m.E. sehr spezifisch an die Einzelfälle herangehen.

    Kein Pauschalreisegast muss sich willkürlich von DE ab CGN auf HK ab HAM verschieben lassen, aber die Alternative bei einer Cancellation kann schwerlich moniert werden ohne die Maßnahme der Vertragskündigung.

    Wenn DE entscheidet, nur um 15:00 Uhr anstatt auch noch um 6:00 abzuheben ab XY fällt der Anspruch wiederum zurück und widerspricht das Angebot keineswegs der akuellen Rechtsauffassung.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1404443448000

    vonschmeling:

    Willst du jetzt auch erzählen, dass Flugzeiten grundsätzlich unverbindlich sind? Trotz BGH- Entscheid?

    Sorry, unfassbar ist, dass ich eimal erinnert habe, "Unverbindliche Flugzeiten" gibts nicht mehr.....und ein Shitstorm losgeht.

    Sorry, aber das ist zu albern, was hier abläuft.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1404456332000

    @angste

    Ein Shitstorm ?  :frowning: :?

    Hier wurde kontrovers diskutiert, höflich, ohne jegliche Aggressivität.

    Unter einem Shitstorm verstehe ich etwas anderes.   :?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • de la Diva
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    geschrieben 1404456514000

    @angste

    Das ist doch kein "shitstorm"!

    Auch da scheint es Unklarheit über die Begrifflichkeit zu geben.

    Der BGH hat entschieden, dass es einen sachlichen Grund geben muß für eine Flugzeitenänderung.

    Und das wird immer der Fall sein wenn es zu Änderungen kommt.

    Was auch der BGH nicht kann, ist, Gesetzlichkeiten zu ändern.

    Es gibt klare Unterschiede zwischen einem Charterflug und Linienflügen und das von vornherein.

    Auch wenn es in den letzten Jahren "verschwommener" geworden ist.

    Es ist durchaus möglich, dass es irgendwann keine Charterflüge mehr geben wird und dann nur noch Linienflüge stattfinden, die einem Flugplan folgen, die fliegen ob sie ausgelastet sind oder nicht....kostet dann eventuell von vornherein mehr.

    Auch Fluggesellschaften - egal ob Charter oder Linie - bringen kein Geld von zu Hause mit um fliegen zu dürfen.

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1404459390000

    Angste, warte doch einfach mal die nächste Klage ab, bei der sich jemand, dessen Flug aus sachlichen Gründen (die Du ja nicht gelten lassen willst) bis zum BGH durchklagt.

    Oder mach das selbst, wenn es auf Dich zutrifft.

    Scheinbar ist Dir und vielen anderen auf dem Urteil beharrenden nicht mal klar, auf was genau es sich bezieht und was "sachlicher Grund" heißt.

    Kannst Du denn erklären, wie ein Veranstalter eine Fluggesellschaft zwingen kann, wegen 10 Passagieren einen Flug bestehen zu lassen, auf dem üblicherweise 180 oder mehr Gäste Platz haben? Oder wie er den Flughafenbetreiber beeinflussen kann, der Slots ändert?

    Das Urteil des BGH betrifft nömlich die Fluggesellschaften NICHT. Die können immer noch ihre Angebote frei planen bzw. eben nicht mehr anbieten.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1404468753000

    Ich will überhaupt nichts "erzählen", sondern den Blick schärfen auf die Endlichkeit der höchstrichterlichen Entscheidung.

    Ob man die Reisezeiten nun "unverbindlich" oder "voraussichtlich" nennt, macht für mich in der Sache keinen Unterschied. Fakt ist: Sie bleiben in einem gewissen Rahmen veränderbar - mit rechtlicher Konformität - und die Alternativen für Betroffene sind selbst außerhalb dieses Rahmens ziemlich "unkomfortabel".

    Wenn man 3 Wochen vor Urlaubsantritt - womöglich noch zur Hauptreisezeit! - von einer Reisezeitänderung erfährt und sich zur Kündigung entschließt, muss man damit rechnen nichts Adäquates zu finden und wird womöglich der Urlaub ins Wasser fallen.

    Ich frage mich, was an solchen Hinweisen das Prädikat "shitstorm" rechtfertigen soll - ausgenommen man leidet an Verfolgungswahn.

    Imho nützt es auch nicht viel, wiederholt den Wortlaut der Entscheidung zu zitieren - die Argumentation bezüglich der Grenzen ihrer Durchsetzbarkeit ist wesentlich ergiebiger.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Eifel-Yeti
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    geschrieben 1404935450000

    Hallo Zusammen,

    wir haben folgendes Problem:

    Wir haben 11.06.2014 eine Pauschalreise mit dem Reiseanbieter Ferien.de nach Bulgarien / Goldstrand gebucht.

    Wir haben bewußt darauf geachtet das Start- und Zielfughafen Köln sind ohne Zwischenstopps, da einer von uns schwerbehindert ist (mit amtl. Ausweis) und eine längere Anreise aufgrund dieser nicht möglich ist.

    Heute (09.07.2014) bekamen wir denn vom Veranstalter die Änderung das der Flug nun ab Düsseldorf geht, was für uns leider aufgrund der obigen Beschreibung nicht möglich ist.

    Welche Handhabe würdet Ihr empfehlen?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1404936336000

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, Eifel-Yeti! ;)

    Ich gehe davon aus, dass euer gebuchter Flug von der Airline nicht durchgeführt wird und es auch keine Alternative ab Köln im Portfolio des Veranstalters gibt. Daher ist wohl die Maßnahme "Buchungsstelle anrufen, Sachverhalt schildern -> Abhilfe verlangen" nicht sonderlich zielführend. Trotzdem kannst du ja mal die Operatings ab Köln checken und - sofern es welche gibt - den Vorschlag unterbreiten, euch entsprechend umzubuchen.

    Die zweite Möglichkeit ist leider nur die Kündigung des Reisevertrages. In diesem Fall wären allerdings alle bereits geleisteten Zahlungen zu erstatten, da eine Änderung des Start- und/oder Zielflughafens der Reise nicht akzeptiert werden müssen und zur einseitigen Kündigung berechtigen.

    "Länger" dauert die Reise von DUS nicht,  und ggf. können zusätzliche Kosten für die Anfahrt zum Ausweichairport gefordert werden - wenn auch nur in einem gewissen Rahmen. Das würde ich mal abwägen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Eifel-Yeti
    Dabei seit: 1402272000000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1404937488000

    Vielen Dank für die schnelle Hilfe, Richtig ist das der Flug von Düsseldorf nicht wesentlich länger ist und zu verkraften währe, aber unsere Anreise zum Flughafen nach Düsseldorf ist mit einer erheblich höheren Reisezeit versehen, aus der Eifel.

    Ich hoffe noch auf ergänzende Anworten!!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1404938297000

    Zwischen den Flughäfen CGN und DUS liegen etwa 63 Straßenkilometer, die Flugzeit von CGN/DUS nach BOJ ist absolut identisch - von einer "wesentlichen Änderung" der Bedingungen kann demnach an sich nicht die Rede sein.

    Wie dem auch sei - optiert ist einerseits der Vorschlag von Alternativen beim Vertragsgeber oder - trotz räumlicher Nähe! - eine einseitige Kündigung.

    Ich fürchte, dass deine Hoffnung auf signifikante Ergänzungen vergeblich ist ... :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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