Ich möchte ja auch berichten wie es denn nun gelaufen ist, wir haben die Reise storniert und haben am nächsten Tag umgehend die Stornobestätigung bekommen, wir bekommen den komplett gezahlten Reisepreis ohne Abzug zurück, dies haben wir bereits schriftlich, vielen Dank nochmal für die schnelle kompetente Hilfe hier!!!
Flugzeitänderung vor der Reise
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geschrieben 1405099280000
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geschrieben 1406322425000
Urlauber,
im Januar habe ich bei Ögertours eine Pauschalreise für den August gebucht.
Abflugzeit: 11:00 Uhr
FreebirdAirlines.
Im April erhielt ich von Neckermann die Info:
nicht mehr Freebird sondern Condor.
Gestern erhielt ich die Reiseunterlagen von Neckermann
Abflugzeit: 14:10 Uhr
Für mich absolut inakzeptabel.
Hätte ich später fliegen wollen, hätte ich so gebucht. Reise wäre dann günstiger gewesen.
Für mich nehme ich die Urteile des EuGH und des BGH in Anspruch.
Wer ist konkret für mich zuständig um eine Abhilfefrist zu setzen?
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geschrieben 1406330253000
Du bist zuständig für die Einrede - wer denn sonst?
Beschwerde zu führen ist bei Öger.
Stell dich schon mal drauf ein, dass die Verschiebung um 3h10min (dazu noch mitten am Tage?!) nicht als "inakzeptabel" betrachtet wird und du bestenfalls eine einseitige Kündigung angeboten bekommst. Das reicht noch nicht einmal zur Begründung einer Reisepreisminderung ...
Bist du übrigens sicher, die aktuelle Rechtslage korrekt zu beurteilen?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1406367421000
Guten Morgen,
du etwa?
Da ich nicht weiß, wie man hier Zitate einfügt, mache ich es einfach mal so:
"...BGH urteilt zugunsten von Pauschalurlaubern. Künftig müssen die einmal angegebenen Flugzeiten grundsätzlich eingehalten werden..."
"...Die Zeiten, dass Pauschalreisende noch kurz vor Reiseantritt geänderte Flugzeiten mitgeteilt bekommen, sind vorbei..."
"...Angegriffen wurde auch die Regelung, wonach die Informationen über Flugzeiten durch die Reisebüros „unverbindlich sind..."
"...Berechtigterweise erwarte ein Reisender aber Planungssicherheit..."
"...Pauschalbucher sollten die eigenmächtige Änderung der Flugzeiten seitens des Veranstalters nicht hinnehmen. Am besten gingen sie auf den Veranstalter zu, wenn sich die Reisepläne zu ihrem Nachteil änderten – etwa wenn sie statt wie geplant um 10 Uhr morgens erst abends nach Mallorca fliegen sollten und so einen halben Tag verlören. Dann habe der Veranstalter die Wahl: Entweder finde der Flug doch zur geplanten Zeit statt oder man buche selbst einen Flug. Beharrt der Veranstalter auf der Verschiebung, sollte der Kunde seine Drohung wahr machen und dem Unternehmen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Unter Berufung auf das BGH-Urteil..."
Vom Morgens, Mittags, Abends oder Nachts steht erstmal nichts...
Des Weiteren habe ich auch nicht gefragt, wer für eine Einrede verantwortlich ist.
Ich hatte bereits bei Öger angefragt. Dort wurde ich an Neckermann verwiesen. Von dort wieder nach Öger.
Aber wenigestens ist das jetzt geklärt.
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geschrieben 1406368915000
Bitte lies das Urteil in seiner Gänze ( hier zu finden ) Es geht darin um zwei Klauseln in den AGB des Veranstalters.
Weiterhin beachte bitte das Ende:
"*** § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV
Die Reisebestätigung muss… folgende Angaben enthalten
Tag, voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr"
Quelle: bundesgerichtshof.de
P.S.: Und ja, du kannst erwarten, dass @vs die Rechtslage korrekt beurteilen kann.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1406369686000
Ich habe eben mit dem Reiseveranstalter gesprochen und ihm mit den Urteil konfrontiert auch in Bezug auf die Sachlichkeit.
Eine nette Dame konnte / wollte mir nicht weiterhelfen.
Also lies ich mich vermitteln.
Ergebnis:
Die Reise wird komplett um einen Tag nach vorne verlegt, Flugzeiten passen auch.
Vielen Dank.
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geschrieben 1406370431000
mb1978:
Ich habe eben mit dem Reiseveranstalter gesprochen und ihm mit den Urteil konfrontiert ...
... hat sicherlich großen Eindruck hinterlassen!
Ich find´s immer witzig, wenn oberflächliche Pressemitteilungen als "BGH Entscheidung" verargumentiert werden und als "emphatische Wirkung" gesetzt.
Ja, ich bin mir ziemlich sicher was die Auslegung des Urteils anbetrifft, und falls man das für sich nicht in Anspruch nehmen kann, macht man sich mit einer solchen Argumentation bestenfalls lächerlich.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1406370599000
Das kann man mal dahin gestellt sein lassen.
Fakt bleibt, ich komme auf meine Zeiten und Tage....
also einfach mal Klappe aufmachen
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geschrieben 1406371154000
@mb1978: Schön, dass es noch zu deiner Zufriedenheit ausgegangen ist. Allerdings solltest Du dir keine Illusionen machen und glauben, dass Du im Recht warst. Du hast Glück gehabt, dass der Veranstalter noch verfügbare Flüge anbieten konnte einen Tag vorher und dazu noch so kulant war, Dich kostenlos umzubuchen.
Denn: Flugzeiten dürfen zwar nicht mehr nach Belieben geändert werden, wenn jedoch plausible Gründe vorliegen und die neuen Zeiten bzw. der Unterschied für den Kunden annehmbar ist, dann schon. Und das wäre bei dir der Fall gewesen, auch wenn es in deinen Augen inakzeptabel war - objektiv gesehen war es das nicht.
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geschrieben 1406375673000
Richtig ist sicher: Nachfragen schadet nix, allerdings bedarf es keiner schwerer Waffen bzw. eifrigen Blindkompetenzens mit § oder Urteilen. Ohne hätte die jetzt erzielte Lösung ebenfalls herbeigeführt werden können.
Wenn man sich nicht sicher ist bezüglich seiner tatsächlichen rechtlichen Ansprüche erreicht man mit solch schwungvollem Ausholen in die Thematik eher das Gegenteil einer Bereitschaft zur kulanten Regelung.
Warum man übrigens wegen einer 3 stündigen Verlegung des Hinfluges nicht "auf seine Tage" zu "kommen" glaubt ist wohl schwerlich nachzuvollziehen ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.