• HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1410444132000

    Abgesehen davon, daß Burton für diesen Fall natürlich Recht hat, sehe ich den Fall im Allgemeinen eher so wie mkfpa.

    Ich habe das BGH-Urteil so verstanden, daß angegebene, voraussichtliche Flugzeiten nur dann noch geändert werden dürfen, wenn wichtige Gründe(Flugstreichungen, technische Probleme etc.) vorliegen und nicht, damit die Veranstalter ihre Kontingente so gut wie möglich auslasten können. Die relativ promblemlose Rücknahme der Änderung durch den Veranstalter in diesem Fall, könnte ein Indiz dafür sein, daß er es ähnlich sieht und lieber beim nächsten Urlauber probiert ;)

  • bglana
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    geschrieben 1410444380000

    Mam62:

    Du warst Doch die Entrüstete, die Schimpftiraden auf Veranstalter und User losgelassen hat....

    Für ein Friede-Freude-Eierkuchen-Forum wo alle in das Na-ist-doch-wahr einstimmen, bist Du hier halt falsch.

    Würde ja auch keinem weiterhelfen, wenn flasche Auffassungen noch fröhlich bestärkt werden, oder?

    Pauschalreise hat halt Vor- und Nachteile... Und nicht nur Rechte und Ansprüche. Wird leider sehr oft vergessen bzw nicht erkannt und die Überbringer der schlechten Nachricht sind dann schuld, nicht diejenigen, die nicht willens oder in der Lage waren, sich umfassend zu informieren.

    Also Schimpftiraden habe ich nicht losgelassen das möchte ich mal klar stellen weder auf den Veranstalter oder die User.

    Hab ich den überhaupt Rechte sei es als Fluggast oder Hotelgast? Zahlen ja, aber die Regeln stellen wir auf.

    Und ein Friede-Freude-Eierkuchen Forum habe ich mir auch nicht gesucht. Bin kein "Pauschal-Reisender" weil ich nicht mit der Meute reisen will. Aber leider sind viele Reisen in Europa halt nun Pauschal Angebote. Vorteil die fliegen direkt in die Feriendestinationen ohne Umsteigen als Linienflüge.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1410444884000

    Das kannst du alles auch einzeln buchen, ohne Umsteigen, es sei denn Du fliegst von einem winzigen Provinzairport. Das kostet Zeit und möglicherweise auch mal etwas mehr Geld. Und den Anspruch auf manche Entschädigungen bzw auf Betreuung bei unvorhergesehenen Dingen wie z.B. Vulkanasche oder ähnlichem.

    Oder Du versuchst, einem Veranstalter ein Angebot für ne Buchung zu Deinen Bedingungen zu machen. Das dürfte aber etwas mehr kosten als die Reise von der Stange...

    Wenn Du einen Vertrag unterschreibst gelten nun mal die AGB die zugrundeliegen, wenn Du die nicht kennst, ist das Dein Problem, da kannst Du niemanden verantwortlich machen.

    Selbstverständlich hast Du Rechte, aber eben auch Pflichten. Unter anderem die, das Kleingedruckte zu lesen bevor Du nen Vertrag unterschreibst. Komischerweise wird immer aufs Recht gepocht, das man durch Bezahlung meint, erworben zu haben, aber die Rechte des anderen Vertragspartners werden ganz flott vergessen.

  • Holginho
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    geschrieben 1410445027000

    @Namensvetter:

    ...und wie sieht das Ganze in der Realität aus? ;)

    Die Airlines haben das Urteil zur Kenntnis genommen und "reagiert". Glaub' mir, die waren schon lange vor dem Urteil auf diverse Dinge vorbereitet. Wirklich geändert hat dieses Urteil (trotz unzähliger, teils reichlich "blauäugiger" Jubelarien) "wenig bis nichts".

    @bglana:

    Selbstverständlich haben "wir, als Flug-/Hotelgast (wobei auch hier diverses völlig unterschiedlich zu bewerten ist) Rechte...man sollte sie aber kennen und(!) verstehen(!)- und möglichst auch realistisch angehen!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • krabel
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    geschrieben 1410445269000

    Ich sehe es genauso wie doc3366 und mkfp. Und ich kann auch nicht sehen, dass blana hier irgendjemanden beschimpft hat, wie hier unterstellt wurde.

    Sie bekam ja die Änderung auch erst, nachdem Sie die Flugunterlagen schon ausgehändigt bekommen hat. Ich habe jetzt auch jede Menge im Netz über dieses Urteil gelesen. Hier ging bis jetzt auch niemand von Euch auf den Einwand von mkfp betreffend "wichtige Gründe" für eine Änderung ein. Und wie doc3366 schon angemerkt hat, ohne Gründe hätte der Veranstalter sicher nicht reagiert und die Änderung vorgenommen.

    Dir bglana wünsche ich einen schönen Urlaub.

  • bglana
    Dabei seit: 1191283200000
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    geschrieben 1410445305000

    Mam62:

    Das kannst du alles auch einzeln buchen, ohne Umsteigen, es sei denn Du fliegst von einem winzigen Provinzairport. Das kostet Zeit und möglicherweise auch mal etwas mehr Geld. Und den Anspruch auf manche Entschädigungen bzw auf Betreuung bei unvorhergesehenen Dingen wie z.B. Vulkanasche oder ähnlichem.

    Oder Du versuchst, einem Veranstalter ein Angebot für ne Buchung zu Deinen Bedingungen zu machen. Das dürfte aber etwas mehr kosten als die Reise von der Stange...

    Wenn Du einen Vertrag unterschreibst gelten nun mal die AGB die zugrundeliegen, wenn Du die nicht kennst, ist das Dein Problem, da kannst Du niemanden verantwortlich machen.

    Bitte um Direktflug Vorschlag Basel-Antalya oder Zürich-Antalya.

    Gebucht habe ich direkt Basel-Antalya und Antalya-Zürich, dies beides mal mit SunExpress. Steht auch so auf der Reservation bzw. den Unterlagen die ich erhalten habe. Aber es steht auch noch Pauschalreise auf der Rechnung also sind wir Pauschalbucher. Musste aber für diesen Flugwunsch ja was extra bezahlen. War mir wurscht und nun werde ich kurzfristig vom Veranstalter auf eine andere Fluggesellschaft mit ergo anderen Zeiten umgebucht.

    Frage ist das ein zwingender Grund gemäss AGB?

    Selbstverständlich hast Du Rechte, aber eben auch Pflichten. Unter anderem die, das Kleingedruckte zu lesen bevor Du nen Vertrag unterschreibst. Komischerweise wird immer aufs Recht gepocht, das man durch Bezahlung meint, erworben zu haben, aber die Rechte des anderen Vertragspartners werden ganz flott vergessen.

     

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1410445917000

    @bglana:

    (Zitat): "...Gebucht habe ich direkt Basel-Antalya und Antalya-Zürich, dies beides mal mit SunExpress. Steht auch so auf der Reservation bzw. den Unterlagen die ich erhalten habe. Aber es steht auch noch Pauschalreise auf der Rechnung also sind wir Pauschalbucher. Musste aber für diesen Flugwunsch ja was extra bezahlen. War mir wurscht und nun werde ich kurzfristig vom Veranstalter auf eine andere Fluggesellschaft mit ergo anderen Zeiten umgebucht.

    Frage ist das ein zwingender Grund gemäss AGB?"

    **********************************************

    Es ist kein Problem für eine Airline, hier einen zwingenden Grund darzulegen. Zu beweisen(!) daß dieser nicht stimmig ist, würde dann an Dir liegen.

    Und nein, ich finde dieses "Verhalten" auch nicht "optimal", kann es aber nachvollziehen, weil in einer Vielzahl von Fällen ganz einfach bestimmte Faktoren dazu zwingen. Das ganze Thema ist sehr komplex und beinhaltet z.B. auch die Frage, wie denn bitte schön ein RV verbindliche Flugzeiten/-Gesellschaften angeben soll, wenn teils erst Monate später konkrete(!) Pläne erstellt werden. Hier muß(!) es alleine schon aus diesem Grunde bei voraussichtlichen (und somit jederzeit änderbaren) Angaben bleiben.

    Und nein, das Urteil beinhaltet nicht, daß die Airlines gezwungen werden, ihre Flugplan-Erstellungen parallel zu den Zeiten der Angebotsherausgaben der RV zu schalten. Besonders FB werden auch zukünftig so manche Flugänderungs-Kröte zu schlucken haben.

    Und nein, die Zahl von Änderungen ist bei weitem nicht so hoch, wie viele vielleicht vermuten.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1410445963000

    Holginho, Du meintest sicherlich die Veranstalter und nicht Airlines?

    Aber egal, ich gehöre bestimmt nicht zu den Jublern, nur sehe ich es so, daß es z.B. in diesem Fall dazu geführt hat, daß der Veranstalter hier die ursprünglichen Flüge problemlos wieder freigegeben hat, was er vor dem Urteil nicht gemusst hätte! Ich denke auch, daß solche "Gewinnmaximierungen" in Zukunft von den Veranstaltern vermehrt anders betrieben werden, unbegründete (im Sinne von rechtlich abgesichert, z.B. Flugstreichung) Flugzeitenänderungen aber deutlich weniger vorkommen werden.

    Daß das für den Endverbraucher nicht zwingend eine Wendung zum Besseren ist, ist abhängig von dessen Vorlieben und Flexibilität, steht aber auf einem anderen Blatt und gehört m.E. nicht unbedingt hier hin.

  • Holginho
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    geschrieben 1410446429000

    doc, ja danke, ich meinte Airlines und(!) RV. Die wußten und wissen ganz genau wie sie auf dieses Urteil reagieren müssen und können ;)

    Und nein, natürlich zähle ich Dich nicht zu dieser "ganz speziellen" Gattung der "Jubler"

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  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1410446743000

    Ich bezog mich eben auf den Beitrag auf der Vorseite, geht schnell hier ;)

    Ja, stimme Dir zu, die Airlines werden da schnell triftige Gründe finden, aber hier geht es ja um Flüge innerhalb einer Pauschalreise und für die Veranstalter wird das ungleich schwerer, die Airlines werden das nicht nur ihnen zuliebe machen. Der Verbraucher muss eigentlich nur nachweisen, daß der ursprünglich gebuchte Flug so stattgefunden hat.

    Was Frühbucher angeht, wenn da die angegebenen Flugzeiten wegen noch nicht erstellter, oder geänderter Flugpläne geändert werden, ist das für mich durchaus ein wichtiger und belastbarer Grund.

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