Zum einen war es eine Abreiseverschiebung nach hintsen - was nach landläufiger Attitüde zu "optimalen Flugzeiten" von den meisten Reisenden sehr begrüßt worden wäre, zum anderen reihen sich hier eine Menge grundätzlicher Irrtümer aneinander.
Grundsätzlich nämlich "drohte" bglana mit einem "Anspruch auf Schadenersatz" - dieser besteht nicht, da kein "Schaden" entstanden wäre.
Darauf bezog sich mein Hinweis, man wäre ggf. damit auf die Nase gefallen.
(Keine Rede also von "Ignoranz" geltender Rechtsauffassung!)
Weiter gibt sie/er an, man habe den Gabelflug innerhalb der Pauschalreise "wegen der Flugzeiten" ausgewählt - das ist Unsinn, denn es besteht generell das Risiko der Änderung, beispielsweise aus wichtigem Grund.
Dabei spielt es keine Rolle, dass dieser in der Causa nicht angeführt wurde.
Die Einrede zur Änderung ist unabhänging vom Termin der Bekanntgabe immer möglich. Ich bezweifle, dass hier der Veranstalter nur seiner vermeintlichen Pflicht zur Folge gehandelt hat.
Zum einen wurde - ungewöhnlich! - ehrlich kommuniziert, dass Auslastungskriterien veranlassend waren. Zum anderen sind Veranstalter viel kulanter als ihr Leumund vermuten lässt. Dieser bestimmte hat sich imho geradezu vorbildlich gezeigt - es geht durchaus auch anders!
Letztlich ist es m.E. mit Kanonen auf Spatzen geschossen, wenn man wegen jeder homöopathischen Änderung der Reisezeiten gleich auf das BGH Urteil abhebt und von Vertragsbruch fabuliert.
Der RV hat möglicherweise angenommen, der spätere Heimflug sei hochwillkommen (das kann man angesichts der üblichen Beschwerden niemandem verdenken!) und hat es versucht. Hat nicht funktioniert, er hat korrigiert.
Warum man deshalb einen Aufriss über die "verbrecherischen Machenschaften der Branche" machen muss bleibt mir unergründlich ...