Eulen nach Athen getragen ...
Flugzeitänderung vor der Reise
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geschrieben 1410474398000Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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geschrieben 1410506715000
Mam62:
Weißt, was wirklich nervig ist?
Wenn ich die Frage beantworten würde (v.a. im Zusammenhang mit dem Deinem Beitrag vorhergehenden "Beitrag"), würde ich vermutlich lebenslang gesperrt werden
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1410517369000
au ja Bitte Bitte beantworte
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geschrieben 1410527623000
Seufz !
Bitte zurück zum Thema!
LG
Sokrates
Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern! -
geschrieben 1410560061000
Ansatz der höchstrichterlichen Entscheidung ist die Sicherung der Planbarkeit - auch für den Pauschalreisenden.
Mit diesem Aspekt wurden die zuweilen ausufernd benutzten Freibriefe jetzt in einen gewissen Rahmen gepackt.
Das bedeutet aber längst nicht, dass keine Änderungen mehr möglich sind, bzw. jede den Pauschalurlauber zu irgendwelchen Ansprüchen berechtigt.
Wichtig scheint mir Maß zu halten, und wenn der persönlichen Planung eine Verschiebung der Abreise auf eine spätere Stunde entgegensteht ist die Einrede eben das Mittel der Wahl.
Das Beispiel bglana zeigt immerhin, dass Reisezeiten nicht pauschal als "besonders begehrlich" zu werten sind ...
Et hätt diesmal juut jegange - nur darauf verlassen sollte man sich halt nicht.
Ggf. kommt ein pauschal optiertes Operating einfach nicht zustande, und dann schaut man - so oder so! - mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
Ein Beispiel für Unangemessenheit:
Ein Paar, das mit der Vorverlegung seines Rückfluges um einige Stunden nicht einverstanden war buchte eigenmächtig einen anderen Flug und wollte den RV dafür in Anspruch nehmen. Das Gericht erkannte keine Notwendigkeit für eine solche Maßnahme, das Paar blieb zusätzlich zu den Kosten für die neuen Tickets auch noch auf denen des Rechtsstreits sitzen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1410618808000
allo
Wegen einer Beschädigung am Flugzeug wurde mein heutiger Flug gestrichen. Wir saßen bereits in der Maschine, mussten sie wieder verlassen, das Gepäck holen und wieder zum Schalter. Eine Umbuchung für den selben Tag, um den Anschlussflug zu bekommen, war nicht möglich. Nun werde ich morgen fliegen.
Dadurch muss ich nun eine Hotelreservierung stornieren und eine Mietwagenanmietung ändern. Inwieweit kann ich anfallende Kosten gegenüber der Airline gültig machen? Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung? Gibt es da eine Pauschale, oder werden einzelne Posten geltend gemacht? Wie ist das Vorgehen?
Danke und Gruß,
aedificans
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geschrieben 1410620127000
Was bedeutet Beschaedigung? Wurde das Flugzeug durch einwirken von Dritten beschaedigt oder war einfach nur etwas am Flieger defekt?
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geschrieben 1410620635000
Eine Klappe des Flugzeugs wurde durch ein Fahrzeug des Bodenpersonals beschädigt...
Eine schnelle Recherche ergab, dass man in einem solchen Fall (technischer Defekt, Annullierung weniger als 7 Tage vor Flug, kein Alternativflug mit Abflug höchstens 1 Stunde früher und Landung spätestens 2 Stunden später als geplant) zu haben scheint , in Höhe von 250-600€, abhängig von der Flugstrecke.
Distanz bis 1500km und Verspätung ab 2 Stunden: 250€
Distanz über 3500km und Verspätung ab 4 Stunden: 600€
www.finanztip.de/flugannullierung/#c10915
Doch welche Flugstrecke zählt in diesem Fall? In meinem Fall geht es um einen Flug von Hamburg nach London mit Anschlußflug nach Los Angeles.