Ich für meinen Teil zünde eine Fürbittenkerze an mit dem Gebet, Fragen zum Recht ums Reisen mögen erst dann im Forum gestellt werden, wenn wenigstens die rudimentärsten Erkundigungen seitens der Betroffenen beim Vertragspartner erledigt sind ...
Ich für meinen Teil zünde eine Fürbittenkerze an mit dem Gebet, Fragen zum Recht ums Reisen mögen erst dann im Forum gestellt werden, wenn wenigstens die rudimentärsten Erkundigungen seitens der Betroffenen beim Vertragspartner erledigt sind ...
Etwa solche Maßnahmen wollte ich mit "rudimentär" beschrieben wissen ... und zwar nicht begrenzt auf beispielsweise Oman Air ...
Hallo,
hoffentlich bin ich jetzt richtig, werde von einem Thread zum nächsten verwiesen ,
geht es nicht etwas einfacher ?
Kann mir jemand bei dieser Frage helfen:
Mein Flug von Phuket nach Zürich ist um vier Stunden vorverlegt worden, der Anschlußflug nach Hannover bleibt so wie gebucht, muss jetzt also fünf Stunden in Zürich warten.
Fliege mit Edelweiss und habe diesen Flug als Lienienflug über die Swiss gebucht. War für mich bis dahin eine tolle Verbindung, dafür habe ich etwas mehr bezahlt.
Jetzt werde ich viel länger unterwegs sein, ein ähnlich langer Flug mit einer anderen Fluggesellschaft wäre günstiger gewesen.
Kann man in so einer Situation von der FG eine Entschädigung verlangen, schliesslich werde ich nicht später ankommen, aber es ärgert doch einen, dass die machen was sie wollen.
Fluggäste haben doch jetzt mehr Rechte, ist es sinnvoll dagegen vorzugehen oder keine Chence ?
Weiß jemand was Bestimmtes ?
Danke
Hallo,
Ich bitte um euren Rat.
Ich habe vor ein paar Monaten einen Flug von Cancun über Toronto nach München direkt bei Air Canada gebucht.
Der Flug sollte am 17.11. vormittags starten und am 18.11. in München landen (Gesamtdauer ca. 14 Stunden). Jetzt haben sich die Flugzeiten bei beiden Flügen geändert und ich habe 24 Stunden Aufenthalt in Toronto. Ankommen werde ich jetzt erst am 19.11. dadurch benötige ich einen Urlaubstag mehr. Zudem entsehen ja weitere Kosten, wie die Hotelübernachtung.
Welche Ansprüche habe ich gegenüber der Airline ?
Gruß
Marcus
Come non detto ...
Präzise Angaben zum Reisetermin wären hilfreich zur Beurteilung eventueller Ansprüche.
Fluggäste haben nicht unbedingt mehr Rechte, insbesondere dann nicht, wenn sie direkt bei der Airline gebucht haben zu den bislang unangegriffenen AGB.
nachfolgend die Daten bei der Buchung:
Abflug in Cancun 17.11. 13:40
Ankunft in Toronto 17.11. 18:35
Abflug Toronto 17.11. 20:00
Ankunft München 18.11. 10:00
Die zeiten haben sich wie folgt geändert:
Abflug in Cancun 17.11. 14:55
Ankunft in Toronto 17.11. 19:50
Abflug Toronto 18.11. 19:55
Ankunft München 19.11. 10:00
Kündigung mit Anspruch auf die Erstattung der gesamten Kosten.
Das Blöde ist nur ich habe schon Hotels in Mexiko gebucht und bezahlt.
Wie sieht es denn mit einer finanziellen Entschädigung aus ?
Ich muss ja jetzt einen Tag Urlaub mehr nehmen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!