• Schlirfi
    Dabei seit: 1354320000000
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    geschrieben 1415806497000

    Flüge sind im Juni gebucht und die letzte Flugzeitänderung erfolgte im Oktober

    Leider ist mir die kurze Umsteigezeit erst jetzt aufgefallen.

    Der gebuchte Flug wurde von TK gestrichen und TK hat den neuen Flug mit 10Minuten Umsteigezeit eingebucht.

    An Unister habe ich eben ein Fax geschickt.Bin gespannt ob und wann sie sich melden.

    Danke schon einmal für die Hinweise

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1415812647000

    Sorry aber ich glaube immer noch, dass da was nicht stimmt ... :?

    Ist mir noch nie untergekommen, dass eine Airline bei einer Umsteigeverbindung die minimum connecting time nicht berücksichtigt?!

    Das kann gelegentlich sportlich geraten, 10min jedoch erscheinen mir völlig abwegig. :frowning:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Schlirfi
    Dabei seit: 1354320000000
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    geschrieben 1415814787000

    und doch ist es so.Bei beiden Buchungen sind die Umsteigezeiten zu knapp (10 Min.und 40Min.)

    AIDU hat sich gerade telefonisch gemeldet und neue Flugzeiten angeboten.

    Mit Airline direkt hatte ich nocheinmal Telefonkontakt,jetzt zeigt die Buchungsseite von TK Flüge stoniert.

    Mal sehen wie das weiter geht.

  • Unglaeubiger
    Dabei seit: 1387324800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1417590483000

    Pauschalreise. Lt. Reiseunterlagen vor 2 Monaten:

    H: 13.00 - 18.00

    R: 08.00 - 13.00

    Bis zum Hinreisetag keine Info vom RV und Airline über Zeitänderung. Selbst nicht nachgefragt. Pünktlich am Airport eingefunden. Flug bereits 09.00 gestartet. Nach Anruf bei RV (zeigte sich erstaunt, weil auch keine Kenntnis) erfolgte schnelle Umbuchung auf andere Airline, allerdings mit Umsteigen und 5 h, 30 min spätere Ankunft (23.30) am Zielairport.

    Anspruch auf Ersatzpauschale nach EU-VO ? Gegen RV und/oder Airline ?

    2 Tage vor Rückflug beim RV per Mail angefragt. Erste Antwort Flug wie geplant 08.00, zweite Antwortmail Änderung auf 15.00, so auch dann die Auskunft der örtl. Reiseleitung wegen Transfer. An der Airport-Tafel dann weitere Verschiebung Abflug erst 17.30. Airline legt Bestätigungsformulare aus. Bereits vorgedruckt ist als geplante Abflugszeit 13.00, also wieder was anderes. Ankunft Zielairport 21.00. 

    Anspruch auf Ersatzpauschale nach EU-VO ? Gegen RV und/oder Airline ?

    Das BGH - Urteil aus 10/2013 verstärkt ja noch die Ansprüche der Reisenden.

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1417591516000

    ...im oben fixierten Thread zu den Flugverspätungen etc. wirst Du diesbezüglich fündig. ;)

  • Unglaeubiger
    Dabei seit: 1387324800000
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    geschrieben 1417596502000

    @curiosus. Ja weiß ich, hab auch schon gestöbert. Auch außerhalb der Foren hier. Werd nicht so richtig schlau.

    Interessant ist doch, dass ich ich vorm Hinflug nicht nachgefragt habe, der RV aber anstandslos den Ersatzflug organisiert hat. Die wussten ja auch nicht Bescheid. Insofern ein "Schuldeingeständnis". Die üblichen Formulierungen im Reisevertrag "Flugzeit kann geändert werden" oder "Sie sind verpflichtet, sich vorher zu informieren" sind also sehr wacklig. Ich habe in beiden Threads  hier anderslautende Kommentare gelesen. 

    Interessant auch die Frage, was die "geplante Abflugszeit" beim Rückflug zur Berechnung der Verspätung ist. Reisevertrag, Antwortmail des RV 2 Tage vorher, örtliche Reiseleitung 1 vorher ?? 

    Interessant auch das BGH-Urteil aus 10/2013.

    Evtl. solltest Du diesen Thread schließen, dann landen alle im anderen Thread ? ist ja das gleiche Thema.

    Gruß. Wir kennen uns schon aus dem Handythread  ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1417600347000

    Um es kurz zu machen:

    Weder aus dem einen noch aus dem weiteren Umstand ergeben sich Ansprüche - schon gar nicht gem. VO(EG)261/04.

    Ebenfalls keine Ansprüche (nach Antritt der Reise) resultieren aus dem genannten BGH Urteil.

    Eine Verspätung im EU rechtlichen Sinne liegt nicht vor und bedarf es daher auch keiner "Berechnungsgrundlage". Wenn ich dich recht verstehe, operierten beide Flüge pünktlich, nur zu anderen als den ursprünglich geplanten Zeiten.

    Ein "Schuldeingeständnis" liegt insofern vor, als der Veranstalter euch vom geänderten Hinflug hätte informieren müssen. Mit der Bereitstellung eines Ersatzfluges hat er jedoch seine Pflichten dir gegenüber erfüllt.

    Bestenfalls kannst du die Erstattung eines Tagessatzes der Reise verlangen, da sich eure Ankunft am Urlaubsort objektiv verspätete, was mit einer rechtzeitigen Information hätte vermieden werden können.

    Ansonsten ist daran nichts, aber auch gar nichts "wacklig" und lässt sich solches Wackeln auch nicht mit viel Mühe herbeifabulieren ...

    :?

    Da es sich hier ausschließlich um Flugzeitenänderungen (insbesondere im Rahmen von Pauschalreise) dreht, muss der Thread auch nicht geschlossen werden, nur weil du die Fluggastrechte VO irrtümlich ins Spiel bringst!?

    Zuweilen überschneiden sich die Themen zwar, das liegt aber maßgeblich an der Unkenntnis der tatsächlichen Ansprüche und demgemäß falscher Fragestellung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1417600853000

    Unglaeubiger, die Threads sind grundverschieden in deren Intention. Daher existieren ja beide.

    Weiteres zu Deinem Sachverhalt daher bitte im anderen, den richtigen Thread.

  • Albert73a
    Dabei seit: 1213574400000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1417636935000

    Hallo, an Alle,

    ich habe nicht alle Beiträge lesen können. Aber offensichtlich dürfen Reiseveranstalter (fast) alles und der Gast eigentlich nur zahlen.

    Ich hatte in letzter Zeit etwas über neue gestzliche Regelungen (oder waren es Gerichtsentscheidungen ?) zu Flugzeitenveränderungen gehört. Gibt es diese?

    Konkret hat der Veranstalter unseren Abflug von 9.00 Uhr laut Katalog, Reisebestätigung und Rechnung Juli, auf 6.00 Uhr in den Reiseunterlagen für Mitte Dezember vorverlegt. Damit ist eine Anreise zum Flughafen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur mit Hotelübernachtung möglich.

    Gibt es eine gestzliche Handhabe, die zusätzlichen Kosten einzufordern?

    Gruß und schöne Adventszeit!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1417637910000

    Lassen wir den ersten Teil deines Beitrags mal besser unbeachtet ... :? :shock1:

    Ja, du hast auch als Pauschalreisender Anspruch auf eine gewisse Planungssicherheit.

    Dennoch können Kosten nur sehr bedingt wiedererlangt werden - Übernachtungen in einem dem Flughafen nahen Hotel sprengen zumeist den Rahmen. Immerhin steht es dir ja frei, die Reise gebührenfrei zu stornieren.

    Mein Rat: Verhandle persönlich und ohne Drohgebärde mit dem Vertragspartner (ich nehme an RV?), eruiere die realistischen zusätzlichen Kosten und einige dich mit ihm auf der Basis einer plausiblen Übernahme.

    Falls du allerdings >21 Tage vor der Abreise bereits über die Änderung informiert warst bestehen keinerlei Ansprüche abgesehen vom Rücktritt mit kompletter Erstattung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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