Hier solltest du Info finden....
Flugzeitänderung vor der Reise
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geschrieben 1417638008000Vaya con Dios y quiêreme como soy
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geschrieben 1417639927000
Sorry, soosi - aber das bringt mal so wirklich garnix (außer vielleicht noch mehr Durcheinander?!), weil es - wie schon von curi angemerkt! - hier um künftige und nicht um bereits absolvierte Flüge geht, auf die evtl. ein Anspruch aus der VO(EG)261/04 anzuwenden wäre ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1417696161000
Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe mir dies beinahe schon gedacht.
Nein, so kulant handelt unser Veranstalter nicht:
Veränderung des Abflughafens z.B. geht nach -Aussageunseres Reisebüros, dass schon angefragt hatte- nur über kostenpflichtigeStornierung (60%) und Neukauf.
Also, mein einleitender Satz von gestern, wird wohl stimmen!
Wir hatten auf unseren vielen Reisen auch Reisemängel,die üblicherweise mit kleinen Geschenken oder sofortiger Veränderung vor Ortdurch die Veranstalter honoriert wurden. Dies ist ja auch OK.
Es gibt aber auch hartnäckige Brüder. Nur, lohnt es sich einen Rechtstreit einzugehen?
Schöne Weihnachten und ein gesundes friedliches neues Jahr. Wir sind dann erst mal weg!
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geschrieben 1417697993000
Rechtsstreit? Worüber...und auf welcher Grundlage?
@vonschmeling hat Dir doch (völlig korrekt) Deine möglichen Optionen benannt!
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1418828781000
Ich habe im Oktober 2014 für meine Partnerin und mich über HolidayCheck eine Pauschalreise nach Kos gebucht, Veranstalter ist TUI.
Der Hinflug sollte um 10:50 abfliegen. Eine sehr gut passende Zeit, da der Flughafen rund 70km entfernt ist und wir mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen müssen. Die gute Flugzeit war einausschlagebender Grund, die Reise zu buchen.
Am 15.12. hat uns HolidayCheck mitgeteilt, dass der Flug von 10:50 auf 06:00 Uhr vorverlegt wird. Ist weiterhin ein Direktflug von Hamburg aus mit Air Berlin. Allerdings hat die Verlegung derFlugzeit einschneidende Konsequenzen für uns:
- Anreise nach Hamburg bereits am Vortag nötig
- Zusätzliche Übernachtungskosten für Hotel am Flughafen
- Nachtruhe wird gestört
Steht uns in diesem Fall eine Entschädigung zu?
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geschrieben 1418832528000
Schlicht und ergreifend: Nein.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1418929475000
meine lage
bei bentours für meine mama ne PR gebucht.
rückflug extra um 15:15 uhr gewählt
damit man vom vorabend noch was hat.
war auch viel teurer als reisen um 6:10
heute email erhalten flugänderung
der 15:15 fällt aus
wir müssen auch um 610 uhr fliegen.
kann man was machen?
die sagen am telefon das man kostenlos stornieren könnte
lustig meine mama will urlaub !
was würde ein an geld zustehen?
die wollen 30€ geben hab nur mal kurz gelacht!
15 15 wäre hotel abholung cam, 12 uhr
nun ca. 3 uhr
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geschrieben 1418930032000
Anspruch besteht nur auf einen gebührenfreien Rücktritt von der Reise.
Das Angebot zur Erstattung eines halben Tagessatzes (ich vermute das sind eben diese 30€ ) ist soweit Kulanz.
Wer zuletzt lacht, lacht am besten:
Nach verschiedenen Gerichtsurteilen wurden den Klägern in derlei Fällen 40-50% eines Tagessatzes der Hotelkosten zugesprochen.
Fazit: Nimm die 30 Schleifen oder buch eine andere Reise.
Und - sorry! - haben diese Vorträge der Art "mit anderen Flugzeiten war die Reise viiiel billiger!" inzwischen einen derartigen Bart, dass ich befürchte mit einer weiteren Stellungnahme zu ihrer Sinnlosigkeit 80% der stillen Forenleser in den Tiefschlaf zu langweilen ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1418997682000
Habe mich in der Zwischenzeit wegen der Flugzeitverschiebung (von 10:50 Uhr auf 06:00 Uhr) von einem Fachanwalt für Reiserecht beraten lassen, der ein entsprechendes Schreiben an TUI aufsetzen wird.
Die Erfolgsaussichten auf eine Preisminderung sind seiner Auffassung nach aufgrund eines entsprechenden BHG Urteils aus dem Letzten Jahr (X ZR 24/13) hoch.
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geschrieben 1419001581000
Warum sollen die Erfolgsaussichten hoch sein? Bemängelt wurden Klauseln, die in den aktuellen Bedingungen von TUI nicht auftauchen. Vielmehr wird Dir dort, unter 6.1. der kostenfreie Rücktritt von der Reise als Alternative angeboten. Wieso nimmst Du das Angebot nicht an?
Und zwei Randfragen seien erlaubt. Du bemängelst, dass die Nachtruhe gestört wird. Dies würde ja bedeuten, dass bei 150 anderen Passagieren diese auch gestört ist. Dürfen also Flieger dann nicht mehr vor 10Uhr starten? Und, warum muss TUI dich entschädigen, wenn Du doch 70KM vom Flughafen entfernt wohnst?
Klingt für mich danach, dass RV und Airlines vorher Umfragen machen sollten.
1. Wer hat kein Problem damit früh zu fliegen?
2. Wer kommt stressfrei zum Flughafen?
Das würde die "Entschädigungs"-Welle sicher etwas entschärfen.
März 2016 ✈ New York// November 2016 ✈ ???