Die Aussicht auf einen "Erfolg" in Sachen Minderung habe ich nicht bestritten.
Diese wird jedoch zwischen 40 und 50% eines Tagessatzes liegen.
Die Dienste des Bevollmächtigten dürften um einiges kostspieliger geraten ... vielleicht hat er vergessen das zu erwähnen?
Nehmen wir an, du möchtest eine Minderung von € 150 durchsetzen, so belaufen sich die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit bereits auf ca. € 170.
Falls du eine RSV hast, muss diese der Übernahme der Kosten zustimmen.
Beim weitgehend üblichen Selbstbehalt geht die Rechnung ebenfalls vorn und hinten nicht auf.
Trotzdem: Viel Erfolg!