• vonschmeling
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    geschrieben 1419002573000

    Die Aussicht auf einen "Erfolg" in Sachen Minderung habe ich nicht bestritten.

    Diese wird jedoch zwischen 40 und 50% eines Tagessatzes liegen.

    Die Dienste des Bevollmächtigten dürften um einiges kostspieliger geraten ... vielleicht hat er vergessen das zu erwähnen?

    Nehmen wir an, du möchtest eine Minderung von € 150 durchsetzen, so belaufen sich die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit bereits auf ca. € 170.

    Falls du eine RSV hast, muss diese der Übernahme der Kosten zustimmen.

    Beim weitgehend üblichen Selbstbehalt geht die Rechnung ebenfalls vorn und hinten nicht auf.

    Trotzdem: Viel Erfolg! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • dermaulwurf
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    geschrieben 1419021287000

    @vonschmeling

     Der Anwalt ist in meiner Rechtschutzsversicherung inklusive.

    @xxxDU47057xxx

    Das Urteil sagt aus, dass Abflugzeiten, welche in den Reiseunterlagen genannt werden, grundsätzlich eingehalten werden müssen.

    "Allein wenn sachliche Gründe, wie etwa eine Naturkatastrophe oder politische Unruhen in einem Reiseland vorliegen, dürfen die Reiseveranstalter den Reiseplan verändern."

    Quelle: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bgh-reiseveranstalter100.html

  • soosi
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    Zielexperte/in für: Dominikanische Republik
    geschrieben 1419022104000

    ....die Abflugzeiten sind unverbindlich,steht aber auch in den AGB

    Vaya con Dios y quiêreme como soy
  • xxxDU47057xxx
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    geschrieben 1419022108000

    @dermaulwurf

    Du hast oben folgendes Aktenzeichen mitgeteilt: BGH-Urteil

    Dein zitierter Absatz taucht darin nicht auf.

    @vs

    Da habe ich dann doch mal ein paar Fragen.

    Angenommen die AB-Maschine ist mit 50% TUI-Urlaubern, 30% FTIlern und der Rest von Alltours etc. besetzt. Warum muss der RV für die Änderung bezahlen? Darf der RV die Airline dann auf Schadensersatz verklagen? Denn die Reisenden können ja potenziell Entschädigung verlangen und die nicht verursachten Kosten möchte man ja nicht einfach grundlos bezahlen.

    Und laut dem Urteil "verändert" ja der RV den Reiseplan. Was machen also die Menschen, die bei Alltours gebucht haben wenn der andere RV was ändern lässt? Kann überhaupt ein RV was am Abflug ändern?

    Eine Entschädigung kann doch also nach meiner Ansicht nur funktionieren, wenn 100% TUI-Gäste an Bord sind, oder?

    *ganzdummgedacht*

    März 2016 ✈ New York// November 2016 ✈ ???
  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1419022232000

    dermaulwurf, nur ist es ganz überwiegend nicht der RV, der "den Reiseplan" (eigentlich hier die Flugzeiten) ändert, sondern die Änderungen der ursprünglichen Planung anderer (Airline/Flughäfen - daher eben der Vorbehalt) lediglich 'weitergibt'. ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1419022667000

    dermaulwurf:

    Das Urteil sagt aus, dass Abflugzeiten, welche in den Reiseunterlagen genannt werden, grundsätzlich eingehalten werden müssen.

    Sagt es eben sowas von nicht!

    Sorry, aber www@keinschimmer.net ??? :shock1:

    Sachliche Gründe werden gewünscht, das sind Änderungen der Slots, Umläufe etc. - worauf sich eine Airline eben berufen kann.

    Was du listest sind "außergewöhnliche Umstände", die im Falle einer Verspätung der Airline im Sinn der VO(EG)261/04 exkulpieren, jedoch keineswegs für deine Belange taugen.

    Sei´s drum - du bist ja "versorgt"  ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1419023597000

    xxxDU47057xxx:

    Angenommen die AB-Maschine ist mit 50% TUI-Urlaubern, 30% FTIlern und der Rest von Alltours etc. besetzt. Warum muss der RV für die Änderung bezahlen?

    Was ist die Botschaft?

    Übergeordnet: Der RV muss überhaupt nichts bezahlen, ggf. jedoch eine eher marginale Minderung hinnehmen für den Fall, dass durch die Abreise gestörte Nachruhe moniert wird.

    Und laut dem Urteil "verändert" ja der RV den Reiseplan. Was machen also die Menschen, die bei Alltours gebucht haben wenn der andere RV was ändern lässt? Kann überhaupt ein RV was am Abflug ändern?

    Es wird nicht darüber geurteilt, wer was ändert - lies bitte nochmal nach und stelle dann eine hoffentlich etwas präzisere Frage.

    :?

    Eine Entschädigung kann doch also nach meiner Ansicht nur funktionieren, wenn 100% TUI-Gäste an Bord sind, oder?

    *ganzdummgedacht* - ja, leider ...  :disappointed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1419023885000

    Jau NachTruhe ... aber im Blick auf das Zitiergedöns hab ich wahrlich null Bock, wegen eines fehlenden Buchstaben das Ding neu zu mauern!

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1420191735000

    In diesem Jahr ist mir aufgefallen, dass Flüge bei Airlines direkt extreme Flugzeiten aufweisen, wenn die Flughäfen ihre Sommerflugpläne noch gar nicht veröffentlicht haben.

    Beispiel täglich Hinflug 3:15 Uhr FMO nach Antalya,

    Rückflug 23.35 Uhr Antalya nach FMO.

    Wenn diese Zeit Bestand, wäre es für mich persönlich ja sehr begrüßenswert, allerdings zögere ich noch, weil ich befürchte, dass diese Zeiten auf jeden Fall noch geändert werden.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1420196695000

    Steckt hinter deinem Beitrag eine Frage?

    Womöglich eine mit reiserechtlicher Relevanz?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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