Du kannst im Sinne gewöhnlicher Rechtsprechung den Vertrag einseitig kündigen mit Anspruch auf die Erstattung aller Zahlungen.
Rechne jedoch mit Widerstand!
Das BGH Urteil wurde zum einen inter partes getroffen, zum andern ist es wahrlich keine Freischreibung zur Beschwerde aller Änderungen, und die ABB der Airlines wurden beispielsweise überhaupt noch nicht angegriffen!?
Lies doch mal bitte wenigstens die letzten 5 Seiten dieses Thread und vermeide damit Wiederholungen der Hinweise ...
Danke!
Edit:
Es geht auch nicht drum was du "verstehst" sondern um die spezifischen Möglichkeiten der Ein- bzw. Mitwirkung ...