• curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1429601968000

    Falsch gedacht, denn "grundsätzlich" sind sie nicht verbindlich. ;)

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1429606719000

    @marcel

    Nö, sind sie nicht. Die etwas aufreißerische Schlagzeile von 2013 trügt. ;)

    Hier das Urteil.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lilime710
    Dabei seit: 1429056000000
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    geschrieben 1429608037000

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe zwar schon Seitenweise nachgelesen, aber ich wollte euch nochmal kurz meinen Fall schildern.

    Wir haben Ende Juni einen Flug von Köln nach Mallorca um 04:20 Uhr gebucht.

    Haben bei der Buchung schon für diesen Flug 40 Euro aufpreis gezahlt und fliegen ab Köln (obwohl Düsseldorf näher liegt, Wohnort Duisburg), weil die früher starten dürfen.

    Jetzt habe ich durch Zufall mitbekommen, dass der Flug AB2222 von 04:20 Uhr auf 11:45 Uhr verschoben wurde. Das sind 7:25 Stunden. Was kann ich da tun.

    Kann ich auf die Urteile von Dezember 2015 und März 2015 pochen?

    Mein Reisebüro hat beim Veranstalter angerufen und da hieß es nur, dass die uns einen Flug um 05:35 Uhr anbieten könnten. Das wäre ja auch ok, aber die wollen dann 300 Euro pro Person mehr haben. Muss ich das so hinnehmen?

    Was sagt ihr?

  • eva-maria
    Dabei seit: 1122940800000
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    geschrieben 1429608139000

    Hallo Marcel,

    Beim Aussuchen eines Angebotes und auch bei Buchung werden die Flugdaten doch immer als "voraussichtliche Flugdaten" genannt. Eigentlich ist das doch total unmissverständlich formuliert. Natürlich suche auch ich immer nach Angeboten, die mir von den Flugzeiten her am liebsten sind, wenn diese Zeiten dann so bleiben, hatte ich Glück. Aber ich weiss, dass es auch anders kommen kann und akzeptiere dies eben dann auch so.

    LG

    Eva

    eva
  • Lilime710
    Dabei seit: 1429056000000
    Beiträge: 18
    geschrieben 1429608480000

    Hier der Auszug aus dem Urteil, der mich hoffen lässt:

    "...Dies ist dem Reisenden, der berechtigterweise Sicherheit in der zeitlichen Planung der Reise erwartet, auch bei Beachtung der berechtigten Interessen des Reiseveranstalters, die vorgesehenen Flugzeiten veränderten oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gegebenheiten anpassen zu können, nicht zuzumuten....

     " (Urteil des X. Zivilsenats vom 10.12.2013 - X ZR 24/13 - )

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1429609401000

    @Lilime

    Ich habe ja das Urteil oben auf der Seite in seiner gesamten Länge verlinkt - einschließlich der * / ** / ***.

    Zu beachten: der Punkt "Klauseln" / AGB des RV - und der Schluss ***.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1429609908000

    ...und wenn dies gelesen wurde, steht auch die Antwort auf die Frage "Muss ich das so hinnehmen?" fest.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Lilime710
    Dabei seit: 1429056000000
    Beiträge: 18
    geschrieben 1429610588000

    Eure Antworten hier lesen sich für mich über Seiten so, als müsste ich das so hinnehmen. 

    Aber das Urteil von März 2015 macht mich da ein wenig stutzig.....

    Siehe hier

     

    Ps.. ich habe das gesamte Urteil aus Dezember 2013 gelesen.

  • tripplexXx
    Dabei seit: 1215216000000
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    geschrieben 1429611032000

    Lilime.. den Flug gibt es aber nicht mehr. Wir würden auf eine Stunde später verschoben. Versuch doch mal, darauf umzubuchen!

  • Lilime710
    Dabei seit: 1429056000000
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    geschrieben 1429611144000

    tripplexXx:

    Lilime.. den Flug gibt es aber nicht mehr. Wir würden auf eine Stunde später verschoben. Versuch doch mal, darauf umzubuchen!

    Musstet ihr einen Aufpreis zahlen? Die wollen nämlich 300 Euro pro Person von uns haben für die Umbuchung.

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