2 Tage vor Reiseantritt teilt mir dasReisebüro mit, dass der Rückflug am 16.5.2015 nach Saarbrücken gecancelt seiund der Veranstalter angeboten habe uns (6 Personen) auf eine AirBerlin-Maschine nach SB am 15.05.2015 zu buchen – für insgesamt 204 € weniger. DasAngebot (1 Urlaubstag weniger) war für uns nicht akzeptabel. Da lt. RB weder am16. noch am 17.5. Plätze nach SB frei waren wurde der Rückflug am 16.5.2015nach Frankfurt geprüft und der Air Berlin-Flug ab Palma 14.15 Uhr/an Ffm 16.35Uhr angeboten. Da die Flugzeiten kaum von den gebuchten abwichen und kostenloseRail&Fly-Fahrkarten für die Heimreise von Ffm zugesagt wurden habe ich diesemAngebot zugestimmt. Mir wurde mitgeteilt, dass noch 6 Plätze in der Maschinefrei seien; die sofortige Umbuchung sowie Rückmeldung am 8.5. nach Bestätigungdurch AIR Berlin wurden mir zugesichert.
Nachdem ich am Vormittag des 8.5.2015keine weitere Nachricht erhielt habe ich nochmals beim RB angerufen underfahren, dass unser Rückflug nach Frankfurt am 16.5.2015 um 07.50 Uhr!!!erfolge; in der Mittagsmaschine waren angeblich keine Plätze mehr frei.
Statt lt. Fluginformation am 16.5.2015um 14.30 Uhr nach Saarbrücken zu fliegen mussten wir um 7.50 Uhr den Fliegernach Frankfurt nehmen, also fast 7 Stunden früher. Wir wurden bereits um 4.25Uhr am Hotel abgeholt. Dies bedeutet nicht nur eine ungünstigere Flugzeitsondern auch den Verlust eines halben Urlaubstages.
Bei Flug nach Saarbrücken und bereitsorganisierter Abholung mit PKW wären wir 1 Stunde später zuhause gewesen. NachLandung in Frankfurt um 10.10 Uhr konnten wir erst um 11.24 Uhr die Heimreisemit der Bahn antreten, mussten zweimal umsteigen und kamen erst gegen 14.00 Uhrtotal erledigt am Wohnort an.
Meine Forderung vom 27.05.2015 auf Reisepreisminderungwg. Reisemängeln wurde vom RB an den Veranstalter weitergeleitet. Von dort habeich trotz Erinnerung bis heute nichts gehört.
Nun gibt es ja das BGH-Urteil vom09.06.2015. Meine Frage: ist es auf meinen Fall (Pauschalreise) anwendbar odergreift es bzw. die FluggastrechteVO nur bei direkter Flugbuchung bei derAirline. Dann könnte ich mir weitere Auseinandersetzungen mit RB + Veranstalterja sparen.
Danke im Voraus und sorry, dass ich hier so viel getextet habe.