• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1439495830000

    "Unverzüglich" entnehme ich der Angabe, sie habe die Bestätigung erst am Abend des Buchungstages gesehen als telefonisch niemand mehr zu erreichen war.

    Morgens erhielt sie dann die Auskunft, sie habe "nicht ausreichend mitgewirkt", die Tickets seien nun ausgestellt und man könne "nichts mehr machen".

    Dabei ist es aus meiner Sicht unerheblich, ob die Auskunft vom Vermittler oder Veranstalter gegeben wurde, wie groß oder nicht groß der eine oder andere ist - es ist nicht, was sie am Vortage buchen wollte sondern ein vollkommen anders gestaltetes Angebot mit Umsteigeflügen durchgeführt durch Aegean anstelle von Direktflügen mit Condor.

    Korrekt wäre der Hinweis gewesen, das gewünschte sei nicht mehr verfügbar, man biete daher eine Alternative an - und nicht etwa "Die Flugzeiten können sich jederzeit ändern" und das sei "so hinzunehmen".

    Ist es nicht, denn nach gängiger Rechtsauffassung ist eine erhebliche Störung der Nachtruhe sowohl als auch eine erheblich Verlängerung der Anreisezeit ein Grund für eine Kündigung mit Anspruch auf Erstattung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1439497316000

    Nein, in einem Punkt bin ich anderer Meinung. Wenn ich es richtig gelesen habe wurde  geschrieben, das sie sofort nach dem Buchungsvorgang die Buchungsbestätigung erhalten hat. Ja, und dazu fehlt mir ganz einfach die zeitliche Einordnung. Na, und die Bedeutung von HC sollte doch nicht kleingeschrieben werden, oder ?

    Gruss Gabriela

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1439498224000

    Du kannst selbstverständlich widersprechen - der Vorhalt einer Vernachlässigung der Mitwirkungspflicht (wurde konkret vorgetragen!) bleibt trotzdem haltlos.

    Selbst wenn Rosalie erst nach einer Woche insitiert hätte und glaubhaft machen kann vorher keine Gelegenheit zur Überprüfung gehabt zu haben, rechtfertig das noch keinen eigenmächtigen verbindlichen Abschluss einer so nicht gewünschten Reisekombination.

    Zäum das Pferd nicht von hinten auf.

    Es wird zudem "die Bedeutung von HC nicht kleingeschrieben", nur bleibt falsch eben falsch.

    Inwiefern die Größe auf das Anliegen einwirkt ist ein anderes Thema.

    Ich erwarte jedenfalls auch von Melanies Reisestübchen mit genau einem Mitarbeiter und meinetwegen 3 verkauften Trips pro Jahr die Wahrung meiner Rechte ...

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  • DerCaveman
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    geschrieben 1439515648000

    Wie Rosalie in einem anderen Forum schreibt (darf ich hier vermutlich nicht verlinken), hat sie bereits "ihren" Anwalt eingeschaltet (zumindest bezueglich einer Ersteinschaetzung). Dieser zeigt sich laut Rosalies Worten auch recht optimistisch.

    Es duerfte somit wenig Sinn machen, hier noch weiter ueber die Angelegenheit zu diskutieren. Schliesslich duerfte "Rosalies" Anwalt dann auch sher viel naeher an der Sache dran sein und ueber Detailinformationen verfuegen, ueber die wir hier nur spekulieren koennen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1439546307000

    Dem stimme ich zu - mit der Einschränkung, dass hier im Forum beispielhaft Fragen vorgestellt und Meinungen dazu abgegeben werden, so dass die User ggf. Rückschlüsse auf ähnliches Erleben ziehen können ohne dies hier noch einmal beschreiben zu müssen. Vielleicht gibt es stille Leser, die eben (noch) keinen Anwalt bevollmächtigt haben und gerne wissen wollen, was zu beachten ist.

    Insofern ist ein Meinungsaustausch auch über Rosalies Anliegen hinaus sicherlich nicht ganz "für die Katz".

    Hilfreich in diesem Zusammenhang übrigens, wenn Betroffene an allen Stellen Updates beitragen, an denen sie ihren "Fall" zur Diskussion stellen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • DerCaveman
    Dabei seit: 1213574400000
    Beiträge: 802
    geschrieben 1439551006000

    Beispielhafte Faelle diskutieren damit andere in aehnlich gelagerten Faellen Rueckschluesse ziehen koennen, ist bei juristischen Fragen wenig zielfuehrend. Wie du ja auch selbst weisst, gibt es eigentlich keine aehnlich gelagerte Faelle sondern immer nur Einzelfaelle. Dabei kommt es immer wieder auf Details an, die den Fragestellern meist gar nicht bewusst sind. Verlaesst er sich dann auf "aehnliche Faelle", die aber moeglicherweise doch voellig anders sind, kann er sich leicht verirren und zu (u.U. gefaehrlichen) Fehlschluessen gelangen.

    Gerade der hier zuletzt diskutierte Fall zeigt dies mal wieder ziemlich deutlich. Geschrieben wurde ziemlich viel, dennoch wissen wir bislang noch gar nicht, ob es ueberhaupt jemals zu einem wirksamen Vertragsschluss kam geschweige denn, was - wenn ueberhaupt - nun wirklich dessen genauer Inhalt ist. So lange wir dies aber nicht wissen, koennen wir auch zu den sich aus dem Vertrag ergebenden beiderseitigen Rechte und Pflichten nicht wirklich kompetent etwas sagen

    Im Grunde wird hier mal wieder voellig ohne gesicherte Basis munter drauf los schwadroniert und spekuliert. Auch deine - von mir uebrigens voellig unbestrittenen und in aller Regel auch sehr geschaetzten - Aussagen basieren lediglich auf von dir vermuteten Sachverhalten und eben nicht auf gesicherten.

    Da Rosalie nun aber laut ihre eigenen Worten einen Anwalt eingeschaltet hat, macht es fuer uns nun wirklich gar keinen Sinn mehr, hier weiter rum zu spekulieren. Der Anwalt wird es sicher eher als wir schaffen, die doch sehr emotionalen aber eben leider auch wenig sachlichen Schilderungen von dem ganzen unbedeutenden Ballast zu befreien, auf das rechtlich Relevante zu reduzieren und ihr durch gezielte Fragen auch die bislang noch gar nicht mitgeteilten, fuer eine rechtliche Beurteilung aber unerlaesslichen, weiteren Details der Angelegenheit zu entlocken. Wir sind an dieser Stelle ueberfluessig.

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1439558157000

    Ich kann Deinem Beitrag in vielen ( nicht allen ) Punkten zustimmen. Was die Vergleichbarkeit von ähnlichen oder gleichen Sachverhalten angeht ziehen Richter gerne bereits rechtskräftige Urteile aus der Vergangenheit heran, und vergleichen sie inhaltlich mit ihren aktuell zu urteilenden Einzelfällen.

    Ich habe deswegen an Rosalie viele Fragen gestellt, leider gab es keine Antworten dazu. Ich kann den wahren Sachverhalt aus ihren Angaben nicht nachvollziehen. Sie hat sich entschieden, nimmt anwaltliche Hilfe an, und da ist sie sicher besser aufgehoben als hier im forum sich "Meinungen" anzuhören.

    Gruss Gabriela

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1439568283000

    @Caveman

    Vollkommen d´accord - "nutzlos" sind wir aber über die Ebene "Meinungen" hinaus grundsätzlich im spezifischen Medium "Forum".

    Mehr als ein paar sehr allgemeine Anhaltspunkte darf man nicht erwarten und dachte ich bei meinem Beitrag speziell an die User, die mit Erstaunen zum ersten Mal beispielsweise etwas von einer Mitwirkungspflicht oder von Unverzüglichkeit lesen.

    Die Welt kann auf diesem Wege nicht gerettet werden, was der Einzelne mitnehmen kann ist höchstens eine gelegentliche Begriffsdeffinition. Ich wollte gewiss nicht den Anschein erwecken, Fori könne mittels hier gefundener Parallelen zur eigenen Betroffenheit womöglich seine Causa mit Tee und Kuchen am Mäusekino "regeln".

    Ich find´s jedenfalls gut, dass du die Überflüssigkeit einmal unumwunden angesprochen hast - das stellt hier die Relationen wieder her.

    Allerdings besteht an Aspekten der Thematik durchaus reges Interesse, das lässt sich aus etlichen Pinns unmissverständlich schließen.

    Wenn einem klar ist, wozu dieser Austausch max. dienen kann halte ich ihn nicht für schädlich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • muanja
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    Beiträge: 7
    geschrieben 1440629300000

    2 Tage vor Reiseantritt teilt mir dasReisebüro mit, dass der Rückflug am 16.5.2015 nach Saarbrücken gecancelt seiund der Veranstalter angeboten habe uns (6 Personen) auf eine AirBerlin-Maschine nach SB am 15.05.2015 zu buchen – für insgesamt 204 € weniger. DasAngebot (1 Urlaubstag weniger) war für uns nicht akzeptabel. Da lt. RB weder am16. noch am 17.5. Plätze nach SB frei waren wurde der Rückflug am 16.5.2015nach Frankfurt geprüft und der Air Berlin-Flug ab Palma 14.15 Uhr/an Ffm 16.35Uhr angeboten. Da die Flugzeiten kaum von den gebuchten abwichen und kostenloseRail&Fly-Fahrkarten für die Heimreise von Ffm zugesagt wurden habe ich diesemAngebot zugestimmt. Mir wurde mitgeteilt, dass noch 6 Plätze in der Maschinefrei seien; die sofortige Umbuchung sowie Rückmeldung am 8.5. nach Bestätigungdurch AIR Berlin wurden mir zugesichert.

     

    Nachdem ich am Vormittag des 8.5.2015keine weitere Nachricht erhielt habe ich nochmals beim RB angerufen underfahren, dass unser Rückflug nach Frankfurt am 16.5.2015 um 07.50 Uhr!!!erfolge; in der Mittagsmaschine waren angeblich keine Plätze mehr frei.

     

    Statt lt. Fluginformation am 16.5.2015um 14.30 Uhr nach Saarbrücken zu fliegen mussten wir um 7.50 Uhr den Fliegernach Frankfurt nehmen, also fast 7 Stunden früher. Wir wurden bereits um 4.25Uhr am Hotel abgeholt. Dies bedeutet nicht nur eine ungünstigere Flugzeitsondern auch den Verlust eines halben Urlaubstages.

     

    Bei Flug nach Saarbrücken und bereitsorganisierter Abholung mit PKW wären wir 1 Stunde später zuhause gewesen. NachLandung in Frankfurt um 10.10 Uhr konnten wir erst um 11.24 Uhr die Heimreisemit der Bahn antreten, mussten zweimal umsteigen und kamen erst gegen 14.00 Uhrtotal erledigt am Wohnort an.

     

    Meine Forderung vom 27.05.2015 auf Reisepreisminderungwg. Reisemängeln wurde vom RB an den Veranstalter weitergeleitet. Von dort habeich trotz Erinnerung bis heute nichts gehört.

     

    Nun gibt es ja das BGH-Urteil vom09.06.2015. Meine Frage: ist es auf meinen Fall (Pauschalreise) anwendbar odergreift es bzw. die FluggastrechteVO nur bei direkter Flugbuchung bei derAirline. Dann könnte ich mir weitere Auseinandersetzungen mit RB + Veranstalterja sparen.

     

    Danke im Voraus und sorry, dass ich hier so viel getextet habe.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1440705304000

    Erstmal: Willkommen in Forum von HolidayCheck, muanja.

    Wie lautete denn deine Forderung an den Veranstalter?

    Grundsätzlich ist durch den vorverlegten Rückflug die Nachtruhe erheblich beeinträchtigt, es können also 50% eines Tagessatzes der Reise gefordert werden.

    Welche Auswirkung des BGH Urteils erwartest du? Es verlangt die Angabe voraussichtlicher Reisezeiten und im Falle einer Änderung einen wichtigen Grund - beides ist erfüllt.

    Die VO(EG) 261/04 hingegen wäre bei einer Flugstreichung anzuwenden (ebenfalls bei einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung) und ist stets an die Airline zu richten (vorsorglich hier klicken zum AB Beschwerdeformular).

    Von der Zahlung einer Entschädigung ist die Fluggesellschaft nur dann exkulpiert, wenn die alternativ erbrachte Beförderung "zeitlich sehr nah" an der ursprünglich gebuchten liegt oder sie die Änderung mindestens 2 Wochen vor Antritt des Fluges bekanngibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Nichtbeförderung durch eine Streichung verursacht ist oder durch eine Überbuchung.

    Im letzteren Falle ist die Fluggesellschaft zudem verpflichtet, zunächst Freiwillige zu suchen - eine lapidare Mitteilung wie in eurem Falle ist bei weitem nicht ausreichend.

    Bitte beachten: Im Falle eines Zuspruchs sowohl der Reisepreisminderung wg. Störung der Nachtruhe als auch der Entschädigung gem. Fluggastrechte VO wird aufgerechnet, i.e. du bekommst max. die €250 pro Ticket erstattet.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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