• muanja
    Dabei seit: 1290556800000
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    geschrieben 1440778129000

    Vielen Dank für Deine Antwort!

    Vorab noch folgende Info: meine Forderung habe ich am 27.05.2015 an das RB (Travelcheck GmbH) gerichtet, von dort Weiterleitung an Veranstalter (DERTOUR)-war so vor Reiseantritt mit TC besprochen. Trotz Erinnerung -wieder über TC- habe ich seitdem, abgesehen von der Bestätigung der Weiterleitung der Erinnerung, weder von TC noch von DERTOUR etwas gehört. Mich ärgert, dass die nicht mal antworten sondern wohl hoffen, dass der Kundeaufgibt.

    Meine Forderung lautete „angemessene Minderung des Reisepreises bzw. Auszahlung einer angemessenen Entschädigung“. Würde ich die Forderung jetzt mit 50% einesTagessatzes beziffern würde das den zu erwartenden Aufwand wohl kaum lohnen.

    Lt. BGH kommt eine mehr als geringfügige Vorverlegung eines geplanten Fluges durch die Airline der Annullierung des Fluges gleich, die einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 VO(EG)261/2004 begründen kann. (Ich verstehe daher dein „hingegen“ nicht). In unserem Fall wurde 2 Tage vor Reiseantritt der ursprüngliche Rückflug um 14.30 Uhr nach SB gestrichen, das tel. Angebot des Rückflugs nach Ffm um 14.15 Uhr angenommen um dann 1 Tag später zu erfahren, dass wir bereits um 07.50 Uhr fliegen müssen. Die Voraussetzungen für eine Entschädigung durch AB dürften somit vorliegen -sofern noch keine Frist verstrichen ist. Aber ist das auch bei Pauschalreisen anwendbar? Ich hatte ja keinen Vertrag mit AB.

    Meine Forderung an TC/DERTOUR war fristgerecht, aber denen brauche ich wohl mit BGH-Urteil/ Art. 7 VO(EG)261/2004 gar nicht erst kommen, oder?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1440787365000

    "hingegen" anschaulich:

    Dies bezog sich auf die Tatsache, dass das BGH Urteil für deine Causa keine Rolle spielt ...

    Regelmäßig entschieden wurde (inter partes) für eine Minderung eines etwa halben Tagessatzes der Reise. Insofern wäre dies - und leider nicht mehr! - vom Veranstalter zu verlangen.

    Hingegen ist die VO(EG)261/04 hinsichtlich der Annullierung/ Überbuchung anzuwenden, da keine "zeitlich sehr nahe" Beförderung von AB angeboten wurde.

    Wichtig:

    - auch bei Pauschalreisen sind Forderungen gem. VO direkt an die Airline zu richten

    - kein BGH Urteil hat Auswirkung auf deine hier vorgetragene Causa

    Mein ganz persönlicher Rat:

    Benutze das von mir verlinkte Beschwerdeformular zur Einrede bei AB.

    Anzugeben sind der annullierte bzw. der überbuchte Flug der ursprünglichen Buchung sowie das tatsächliche Operating mit Datum und Namen der Fluggäste.

    Gem. VO(EG)261/04 forderst du €250 pro Flugschein.

    Hier geht es nicht um eine Verspätung sondern eine Annullierung.

    Auf irgendwelche § oder AZ sollte man sich nur beziehen, wenn man ganz und gar sattelfest ist hinsichtlich ihrer Relevanz für den jeweiligen Sachstand. Andernfalls schwächt man seine Position eher als irgendwie "bedrohlich" zu wirken ...

    Übrigens werden auch BGH Urteile inter partes gesprochen und können nur bedingt herangezogen werden für etwa sehr ähnliche Fälle (zwischen anderen Parteien).

    Edit: Die Einredefrist für Forderungen gem Fluggastrechte VO beträgt 3 Jahre.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • muanja
    Dabei seit: 1290556800000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1440790407000

    Alles klar. Werde deinen Rat befolgen und zu gegebener Zeit hier über das Ergebnis informieren.

    Nochmals DANKE und ein schönes Wochenende

  • biber000
    Dabei seit: 1158796800000
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    geschrieben 1441477921000

    Hallo,

    wir fliegen im Oktober nach Ägypten. Ich habe jetzt in Inet gesehen, das unser Flug , der vorraussichtlich morgends um 9.30 auf 15.30 verschoen wurde.   Leider sehr ärgerlich für uns.  Hat man eine Möglichkeit ( beim Pauschalurlaub)  den hinflug irgenwie umzubuchen?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1441482729000

    Man kann es immerhin versuchen - wobei die Ausbringung an Erfolgen eher sehr gering ist.

    Andernfalls könntet ihr kündigen - ob das jedoch hinsichtlich der Destination einen Vorteil erbrächte wage ich zu bezweifeln ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • biber000
    Dabei seit: 1158796800000
    Beiträge: 77
    geschrieben 1441487386000

    dankeschön

  • PabbaimUrlaub
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    geschrieben 1441907289000

    Hallo, jetzt bin ich auch betroffen: Am 26.08.15 buchte ich Flüge nach und von Gran Canaria für 20.12. bis 03.01.16 ab Erfurt. Ich habe sehr viel vorher recherchiert und dann bei TUIfly nur den Hinflug gebucht (9 Uhr ab Erfurt) und bei Schauinsland den Rückflug (GC ab 11.50 Uhr). Super Zeiten, dachte ich. Ich habe auch die "anderen" Flüge der gleichen Airline Germania mit demselben Datum gesehen (2.20 Uhr ab Erfurt und 20.40 Uhr ab GC), diese waren billiger. Ich habe aber bewusst die für mich günstigeren Zeiten gewählt und dabei einen Mehrpreis von 70,- EUR in Kauf genommen. Das waren mir die 2 Nächte wert und da kann man sich auch von Freunden fahren lassen und braucht kein Taxi. Nun wollte ein Freund nachbuchen und fand diese Flüge nicht gleich. Er ruft bei Germania an und die erklären ihm, dass die angenehmen Flugzeiten nicht existieren, sondern nur die "normalen".

    Das belegen auch die identischen Flugnummern. Auch mir wurde von der Germania telefonisch bestätigt, dass es die von mir gebuchten Flugzeiten nicht gäbe.

    Meine Anrufe und emails an alle beteiligten Unternehmen (TUI,SIL,Germania) haben keine Klärung ergeben. Am Telefon wurde ich abgewimmelt - es gäbe keine anderen Infos. Rückruf erfolgte nicht. Handelt es sich hier nicht um Betrug (Verschaffung eines finanziellen Vorteils durch arglistige Täuschung)? Email-Antwort ist nicht gekommen.

    Noch heute könnte ich z.B. den Rückflug mit der korrekten Zeit für 70,- EUR weniger buchen. Warum hätte ich bitteschön dieses teurere Angebot annehmen sollen, wenn es mir keinen Vorteil gibt?

    Vielen Dank für einen Tipp!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1441910978000

    Gehe ich recht in der Annahme, dass beide Flüge von der Germania durchgeführt werden sollten, der Hinflug jedoch über das Portal TUIlfly.com und der Rückflug über den Veranstalter gebucht wurde?

    In dieser Hinsicht ist deine Schilderung nämlich etwas verwirrend ...

    Die korrekte Auskunft wäre sicherlich gewesen "diese Reisezeiten gibt es nun doch nicht" und halte ich es für etwas sportlich, hier gleich einen Straftatbestand zu unterstellen!?

    Um diesen Vorhalt zu erhärten müsstest du den Nachweis liefern, dass die betreffenden Anbieter die Charteroperatings tatsächlich nie geplant hatten und aus Jux und Dollerei (bzw. zur Erschleichung von Buchungen mittels für Einzelne komfortabel anmutender Reisezeiten) in den Vertrieb genommen haben. Das dürfte einigermaßen schwerfallen ... 

    Nach aktueller Rechtsauffassung kannst du nun kündigen bzw. die Rückabwicklung des geschlossenen Vertrages verlangen; dabei ist alles Erlangte herauszugeben, heißt du bekommst deine Zahlungen vollständig erstattet.

    Weitere Optionen zur Einrede sehe ich soweit nicht.

    Alle Airlines behalten sich Änderungen der Flugzeiten vor und ist diese Bestimmung der ABB bislang auch noch nicht angegriffen worden. Für über Veranstalter gebuchte Nur-Flüge gelten analoge Änderungsvorbehalte und ist eine irgendwie geartete Kompensation gem. regelmäßiger Rechtsprechung nicht vorgesehen, zumindest dann nicht, wenn der Reisende rechtzeitig von der neuen Flugzeit in Kenntnis gesetzt wird. 

    Deine Frage, weshalb du 70€ mehr ohne erkennbaren Anlass hättest bezahlen sollen betrachte ich als rhetorisch und nehme nicht an, dass du eine Erklärung erwartest ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • PabbaimUrlaub
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    geschrieben 1441958894000

    "vonschmeling:

    Gehe ich recht in der Annahme, dass beide Flüge von der Germania durchgeführt werden sollten, der Hinflug jedoch über das Portal TUIlfly.com und der Rückflug über den Veranstalter gebucht wurde? "

    Ja, so ist es. Der Rückflug war bei TUI nicht zu buchen und da habe ich den nach ewiger Suche bei SIL gebucht. Es gab viele Angebote, sowohl für Ankunft in Erfurt um 17.30 Uhr als auch um 2.20 Uhr. Ich habe den erstgenannten teureren gebucht.

    Das hier schon alle Flüge die gleiche Flugnummer hatten, ist mir nicht aufgefallen. Noch heute bietet ein Portal (trivago) den "17.30 Uhr" Flug an.

     

    Warum, wenn nicht

     "zur Erschleichung von Buchungen mittels für Einzelne komfortabel anmutender Reisezeiten"

    sollte das so praktiziert werden? Deshalb auch meine "rhetorische" Frage.

    "Nach aktueller Rechtsauffassung kannst du nun kündigen bzw. die Rückabwicklung des geschlossenen Vertrages verlangen; dabei ist alles Erlangte herauszugeben, heißt du bekommst deine Zahlungen vollständig erstattet. "

    Ich habe bis auf die telefonische Aussage eines Herrn (den ich namentlich benennen kann) von der Germania keine konkrete Mitteilung über die Flugzeitenänderung. Es wurde bisher sogar telefonisch bestritten. Schriftlich gibt mir aber niemand etwas.

    Wenn ich heute die unkomfortableren Flüge buchen würde, bekäme ich diese für weniger Geld. Ich kann doch aber nicht einen 2. Schwung Flüge buchen, um dann bei Inanspruchnahme meines Rücktrittsrechts schon die Flüge parat zu haben. Wer weiß, wann die Änderungen bekannt gegeben werden... Wo ist das übrigens zu lesen (konnte nicht alle Texte hier im Forum lesen)

    Ich habe bereits Unterkünfte gebucht.

    Vielen Dank aber für die Antwort.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1442001843000

    Konkret: Was beabsichtigst du zu erreichen?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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