Sehr geehrte Forumsgemeinde, vielleicht könntet Ihr einem unerfahrenen Urlauber etwas unterdie Arme greifen, was die Fluggastrechte betrifft. Hier die stichpunktartige Schilderung des Falls:
- Ende August wurde für den 07.Oktober ein Flug von FUE nach DUS über Involatus gebucht: Small Planet LLC5331, Abflug 12:00, Ankunft 17:25. Grund für die Buchung war nicht zuletzt die sehr bequeme Abflugzeit - Ausschlafen, in Ruhe frühstücken, Transfer zum Airport, den Abend zuhause für die Vorbereitung auf den nächsten Arbeitstag sinnvoll nutzen.
- Am 16. September E-Mail von Involatus - Flugzeitänderung mit Bitte um Bestätigung: Abflug nun 11:35, Ankunft in DUS 17:00. Diese Änderung, die absolut im vernünftigen Rahmen liegt, habe ich bestätigt und für diese Uhrzeit auch einen Flughafentransfer gebucht.
- Am 24. September, also 13 Tage vor Abflug, E-Mail von Involatus - Flugzeitänderung sowie Änderung der Streckenführung: Abflug in FUE nun um 09:20, Flug via LPA, Ankunft in DUS um 16:40. Also kein Ausschlafen und in Ruhe frühstücken, Transfer zum Airport müsste neu gebucht werden und das unangenehmste für mich - eine um beinahe 2h verlängerte Reisedauer.
- Am 25. September Anruf bei Involatus und Nachfragen bezüglich der Möglichkeit der Stornierung oder Umbuchung: Schroffe Abweisung mit Verweis auf die AGB - es handele sich nicht um Linien- sondern um Charterflüge und Änderungen der Flugzeit/Streckenführung müssten entschädigungslos akzeptiert werden.
Jetzt natürlich die Frage: Stimmt das? Oder handelt es sich hierbei um eine Annullierung im Sinne der EU-Richtlinie? Wenn ja, welche Ansprüche erwachsen daraus und wem gegenüber können diese ggf. geltend gemacht werden - gegenüber Involatus, die wie eine Pseudo-Airline auftritt, oder gegenüber der Small Planet Airline, die, wenn iches richtig verstehe, den Flug durchführt und ihren Sitz in Litauen hat?
Über Meinungen, Ratschläge, Hinweise wäre ich sehr dankbar.