• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1443230894000

    Hier geht es um rechtliche Fragen und aus dieser Sicht ist die Auskunft Streik der Fluglotsen enbindet von Entschädigungszahlungen auch korrekt.

    Nie ausgeschlossen ist eine Regelung aus Kulanz - das ist aber etwas anderes als "Recht".

    Somit heißt der Text auch nicht "es gibt nichts" sondern "du hast keinen Anspruch".

    In deinem Falle hat vermutlich der Veranstalter einen Tagessatz der Reise erstattet.

    Du sollstest ihn lobend erwähnen - sehr üblich ist das nämlich nicht!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1443267149000

    Murph007:

    .....und das es sehr wohl eine Entschädigung geben kann ...

    wie gesagt, es besteht kein Rechtsanspruch.  

    Und zu erwähnen dass es ggf eine Kulanz geben kann weckt begehrlichkeiten.  

    In einem Fall wird was bezahlt, weil der Fragesteller seine Situation besonders nett beschrieben hat oder an den "richtigen" Sachbearbeiter geraten ist, der gerade ein Kontingent frei hat .

    der nächste Leser nimmt das gleich als anspruchsgrundlage und wettert über den bösen bösen veranstalter weil der die Kulanzmücken nicht raus rückt.  

    Man darf eben auch nicht vergessen: kulanzzahlungen müssen ja irgendwo her kommen. 

    Und anschliessend wird wieder gemeckert, wenn die Reisepreise mal wieder gestiegen sind.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • muanja
    Dabei seit: 1290556800000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1443352756000

    Zu meinen Einträgen vom 26./28.82015 (S.266/267):

    DERTOUR hat nach mehr als 3 Monaten reagiert und eine Reisepreisminderung in Höhe eines vollen Tagessatzes gewährt.  Sollte hier dann auch lobend erwähnt werden.

    Meine Beschwerde an AIR Berlin habe ich erst vor ein paar Tagen abgeschickt, übe mich also noch in Geduld. Hätte mir allerdings zumindest eine (autom.) Eingangsbestätigung gewünscht. Hat jemand Erfahrungen, wie lange AB braucht um auf Beschwerden zu reagieren?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1443354730000

    4-6 Wochen ...

    Edit:

    Du solltest damit rechnen, dass die Airline die Kompensation des Veranstalters ggf. entlasten auf deinen Anspruch an sie anrechnet.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Diamond3
    Dabei seit: 1350777600000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1443536631000

    Sehr geehrte Forumsgemeinde, vielleicht könntet Ihr einem unerfahrenen Urlauber etwas unterdie Arme greifen, was die Fluggastrechte betrifft. Hier die stichpunktartige Schilderung des Falls:

    - Ende August wurde für den 07.Oktober ein Flug von FUE nach DUS über Involatus gebucht: Small Planet LLC5331, Abflug 12:00, Ankunft 17:25. Grund für die Buchung war nicht zuletzt die sehr bequeme Abflugzeit - Ausschlafen, in Ruhe frühstücken, Transfer zum Airport, den Abend zuhause für die Vorbereitung auf den nächsten Arbeitstag sinnvoll nutzen.

     - Am 16. September E-Mail von Involatus - Flugzeitänderung mit Bitte um Bestätigung: Abflug nun 11:35, Ankunft in DUS 17:00. Diese Änderung, die absolut im vernünftigen Rahmen liegt, habe ich bestätigt und für diese Uhrzeit auch einen Flughafentransfer gebucht.

     - Am 24. September, also 13 Tage vor Abflug, E-Mail von Involatus - Flugzeitänderung sowie Änderung der Streckenführung: Abflug in FUE nun um 09:20, Flug via LPA, Ankunft in DUS um 16:40. Also kein Ausschlafen und in Ruhe frühstücken, Transfer zum Airport müsste neu gebucht werden und das unangenehmste für mich - eine um beinahe 2h verlängerte Reisedauer.

     - Am 25. September Anruf bei Involatus und Nachfragen bezüglich der Möglichkeit der Stornierung oder Umbuchung: Schroffe Abweisung mit Verweis auf die AGB - es handele sich nicht um Linien- sondern um Charterflüge und Änderungen der Flugzeit/Streckenführung müssten entschädigungslos akzeptiert werden.

     Jetzt natürlich die Frage: Stimmt das? Oder handelt es sich hierbei um eine Annullierung im Sinne der EU-Richtlinie? Wenn ja, welche Ansprüche erwachsen daraus und wem gegenüber können diese ggf. geltend gemacht werden - gegenüber Involatus, die wie eine Pseudo-Airline auftritt, oder gegenüber der Small Planet Airline, die, wenn iches richtig verstehe, den Flug durchführt und ihren Sitz in Litauen hat?

    Über Meinungen, Ratschläge, Hinweise wäre ich sehr dankbar.

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1443537241000

    Meiner Ansicht nach handelt es sich nicht um eine kompensationsfähige Annullierung. 

    Ansprüche bestehen demnach weder gegen den Vermittler noch die operating airline.

    Strittig ist gleichwohl das Recht zum Rücktritt aufgrund der Änderung. Sofern dies zunächst verwehrt wird lohnt sich eine streitige Auseinandersetzung allerdings kaum.

    Ansprüche gem. VO(EG)261/04 sind stets bei der Airline geltend zu machen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Diamond3
    Dabei seit: 1350777600000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1443540454000

    @mk116

    Vielen Dank, dann muss ich den Brief zumindest nicht nach Litauen schicken!

    @vonschmeling

    Danke für Deine Einschätzung. Könntest Du vielleicht noch diesen Sachverhalt kurz kommentieren: http://se-legal.de/bgh-flugverlegung-begruendet-entschaedigung/ (Den Link habe ich als Quellenangabe auf der Wikipedia-Seite "Fluggastrechte" gefunden.)

    Besteht, Deiner Meinung nach, auch kein Anrecht auf die Stornierung des Fluges?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1443545573000

    Nun, falls du einen Anspruch gem. VO(EG)261/04 an die Airline richtest, diese ihn jedoch ablehnt, müsstest du dich für deine Causa dennoch ggf. streitig mit ihr einigen.

    Auch BGH Urteile ergehen nur inter partes und gelten ausschließlich für die direkt Betroffenen.

    Immerhin ist die exkulpierende Frist von 14 Tagen unterschritten worden (ist sie? Maßgeblich ist das Eintreffen der Email) - nach der Reaktion des Vermittlers rechne ich jedoch nicht mit viel Gegenliebe im Falle einer Einrede mit der Begründung "Annullierung".

    Versuch es, du hast ja nichts zu verlieren.

    M.E. ist ein Rücktritt von der Buchung durch die Änderung der Reisezeiten begründet.

    Jedoch ist auch hier fraglich, ob sich das Unternehmen unbestritten dazu bereit erklärt.

    Falls nicht müsstest du ggf. klagen um (evtl) Recht zu bekommen und selbst ermessen, ob das Geld und Mühe wert ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Diamond3
    Dabei seit: 1350777600000
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    geschrieben 1443611496000

    Nochmals vielen Dank @vonschmeling. Ich werde dann aller Voraussicht nach einen anderen Flug buchen und nach meiner Rückkehr versuchen, die Kosten für den nicht angetretenen Flug erstattet zu bekommen, entweder vom Veranstalter oder der Airline.

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