Hallo Ihr
wenn ich mir die letzten zig Seiten so durchlese komme ich zu dem Schluss dass man als Pauschalurlauber trot diverser Urteile doch recht chancenlos ist.
Auch wir sind betroffen dass unsere Flüge 4 Stunden verlegt wurden, eigentlich nicht so tragisch wenn es nicht in die Nacht hinein passiert wäre und wir ein schwerbehindertes Kind haben und gerade deswegen auf Flugzeiten geachtet haben.
Nette Antwort von Jahn Reisen ( DER )
"Es gelten, Flugzeiten betreffend, nach wie vor die AGB der jeweiligen Reiseveranstalter, da die genannten Gerichtsurteile als Einzelfallentscheidungen zu betrachten sind, jedoch noch keine Gültigkeit für den deutschen Reisemarkt gefunden haben."
Eigentlich könnten so alle Flugzeiten immer als Lockmittel angegeben werden,denn die Anbieter verändern die nach Lust und Laune.
Umbuchen wollen wir nicht, es geht auch an dem WE nur ein einziger Flug über den RV an den Ort an den wir wollen...
DUMM GELAUFEN
aber wenn ich andere hier lese kann ich froh sein wenn die wenigstens die Tage einhalten....