• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1443646719000

    Du solltest dann aber beim Vermittler zurücktreten sobald du die neuen Flüge gebucht hast, Diamond. Nehme zwar an, dass dir das klar ist, möchte es trotzdem an dieser Stelle noch einmal erwähnen. Evtl. gibt es stille Mitleser in ähnlicher Lage, die sich darüber nicht so wirklich im Klaren sind.

    Für die Einrede beim Vermittler gelten kurze Fristen, für eine Beschwerde gem. VO(EG)261/04 hast du 3 Jahre Zeit.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • miniellert
    Dabei seit: 1226793600000
    Beiträge: 2376
    geschrieben 1445949047000

    Hallo Ihr

    wenn ich mir die letzten zig Seiten so durchlese komme ich zu dem Schluss dass man als Pauschalurlauber trot diverser Urteile doch recht chancenlos ist.

    Auch wir sind betroffen dass unsere Flüge 4 Stunden verlegt wurden, eigentlich nicht so tragisch wenn es nicht in die Nacht hinein passiert wäre und wir ein schwerbehindertes Kind haben und gerade deswegen auf Flugzeiten geachtet haben.

    Nette Antwort von Jahn Reisen ( DER )

    "Es gelten, Flugzeiten betreffend, nach wie vor die AGB der jeweiligen Reiseveranstalter, da die genannten Gerichtsurteile als Einzelfallentscheidungen zu betrachten sind, jedoch noch keine Gültigkeit für den deutschen Reisemarkt gefunden haben."

    Eigentlich könnten so alle Flugzeiten immer als Lockmittel angegeben werden,denn die Anbieter verändern die nach Lust und Laune.

    Umbuchen wollen wir nicht, es geht auch an dem WE nur ein einziger Flug über den RV an den Ort an den wir wollen...

    DUMM GELAUFEN

    aber wenn ich andere hier lese kann ich froh sein wenn die wenigstens die Tage einhalten....

    Ellert
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1445949793000

    Nein, die Flugzeiten werden nicht als "Lockmittel" eingesetzt und können (und werden) nicht "nach Lust und Laune verändert".

    Da die genannten Flugzeiten aktuell grundsätzlich "voraussichtlich" sind, können sie auch gar kein "Lockmittel" sein, da von Beginn an keine zwangsläufige Zusage dahintersteckt.

    Lange im voraus benannte verbindliche Flugzeiten sind nicht umsetzbar und die Initiative einiger Möchtegern-Verbraucherschützer und touristische Weltverbesserer war (mal wieder) ein Schuß in den berühmten Ofen und hat keinerlei Vorteile gebracht.

    Zwingt man RV/Airlines zur Verbindlichkeit von genannten Flugzeiten wird die Folge die sein, daß nur noch ein Tagesdatum genannt werden wird.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1445976215000

    @miniellert

    Leider ja - dumm gelaufen! - da Jahnreisen vom BGH Urteil nicht direkt betroffen war.

    Deine Aussichten auf prozessualer Basis zu einer Erstattung zu gelangen sind zwar durchaus positiv - den Schritt zur Einrede müsstest du jedoch leider proaktiv gehen.

    Ich hatte es schon mehrfach erwähnt:

    Entgegen landläufiger Verbraucherwahrnehmung werden auch BGH Urteile inter partes gesprochen und können bestrittene Ansprüche nicht auf deren Grundlage quasi "selbstverständlich" gefordert werden.

    Ggf. betroffene Veranstalter sitzen deshalb die Sache gerne aus und wahren ihre Vorteile zu relativ geringen Risiken.

    Für Schwerstbehinderte wird mit EU Vorschriften maximal vorgesorgt, evtl. kannst du über diese Schiene eine gewisse Erleichterung für das betroffene Kind und damit eine schnelle Hilfe erwirken?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • marcel837
    Dabei seit: 1406937600000
    Beiträge: 245
    geschrieben 1446064412000

    Kann man eigentlich immer kostenlos stornieren bei einer flugplanänderung oder

    muss der flug bestimmte stunden verschoben sein.

    ?

    Meine ich zb zahle ja viel mehr geld 635 antatt 511 dafür dass ich "gute" flugzeiten habe.

    wenn die dann zb vor der reise mir sagen der gute flug findet nicht statt und die schlagen mir ein flug vor den ich dann zu dem zeitpunkt ja für 511 gehabt hätte muss mir doch das recht gewährt werden zu stornieren oder?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1446065301000

    Die Preisgestaltung allein ist kein Argument für einen Rücktritt vom Vertrag.

    Es ist außerdem zu berücksichtigen, ob der Flug im Rahmen einer Pauschalreise oder als Linienflug gebucht wurde.

    Die Bedingungen zum Rücktritt sind bei einer Pauschalreise an bestimmte "Zumutbarkeiten" geknüpft, bei direkten Buchungen bei der Airline wirkt eine Änderung zumeist berechtigend für eine erstattungsfähige Kündigung.

    Anmerkung:

    Eine gewisse Präzision bei der Fragestellung wirkt sich ungemein positiv auf das Aufkommen brauchbarer Antworten aus ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1446065698000

    Lies einfach ein wenig zurück.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1446067086000

    Gerne ... ein Zitat würde mir allerdings wirklich helfen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1446069427000

    Ich meinte doch Marcel, nicht Dich. ;)

  • horhan
    Dabei seit: 1250985600000
    Beiträge: 676
    geschrieben 1446799879000

    Guten morgen,

    habe vor längerer Zeit hier über HC eine Pauschalreise nach Marsa Alam gebucht.

    Genaue Daten:

    05.Januar bis 12.Januar von Frankfurt aus nach Marsa Alam mit Sunexpress

    Anfang der Woche schrieb mir HC, ITS hat uns den Rückflug gecancelt und genau einen Tag später umgebucht. Wäre also der 13.Januar.

    Muss ich das so hinnehmen?

    Habe HC sofort geantwortet, dass ich leider an diesem Tag schon wieder am arbeiten bin und daher das so nicht hinnehmen kann.

    Jetzt meine eigentliche Frage.

    Darf ITS meinen Rückflug einfach um 24 Stunden verschieben ohne mich zu fragen? Dürfen die mich einfach so umbuchen?

    35x Mallorca,9xÄgypten,4xThailand, 1xLangkawi,1xSri Lanka,1x Malediven,1x Dom Rep,1xTürkei,1xTunesien, 2xGran Canaria,1xTeneriffa, 1x Fuerteventura, 1xIbiza
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!