Nein. Du kannst vom Vertrag zurücktreten mit Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises.
Flugzeitänderung vor der Reise
-
geschrieben 1446802639000Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
-
geschrieben 1446802764000
Ja, wenn die entsprechenden "Gründe"/Fakten dafür gegeben sind...
...allerdings müssen sie dann ggfs. auch Dein Recht auf kostenlose Stornierung hinnehmen.
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1446811135000
Um keine Unsicherheiten entstehen zu lassen:
Nein, du muss das nicht hinnehmen, horhan. ITS unterbreitet dir einen neuen Vertragsvorschlag, den kannst du annehmen oder ablehnen.
Im Falle der Ablehung ist alles Erlangte vom Veranstalter zu erstatten, anders als bei einer Stornierung, die ggf. gebührenpflichtig wäre.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1446816260000
Es war kein Vorschlag sondern einfach eine Umbuchung.
Der genaue Wortlaut der Email:
Sehr geehrter Herr XXXXX
soeben wurde uns von ITS eine Änderung bezüglich Ihrer Flugtermine mitgeteilt. Ihr gebuchter Flug am 12.01.16 kann leider nicht wie geplant durchgeführt werden.
Selbstverständlich ist Ihr Veranstalter bemüht dass Sie die Reise wie geplant antreten können und hat Sie daher auf folgenden Flug umgebucht:
05.01.16 H: FRA-RMF 08.20-14.15/XG4841
13.01.16 R: RMF-FRA 16.10-20.40/XG4640
Im Namen von ITS entschuldigen wir uns für die entstehenden Umstände und bitten Sie nochmals um Verständnis für die Änderung.
Was also soll ich davon halten?
Das war die erste Email nach meiner Buchung vor vielen Wochen. Also keine Anfrage oder sonstiges.
35x Mallorca,9xÄgypten,4xThailand, 1xLangkawi,1xSri Lanka,1x Malediven,1x Dom Rep,1xTürkei,1xTunesien, 2xGran Canaria,1xTeneriffa, 1x Fuerteventura, 1xIbiza -
geschrieben 1446818746000
Der Wortlaut ändert nichts an den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Änderung auf einen anderen Flugtag ist eine sog. wesentliche, formal ist dies also nichts weiter als ein neues Angebot. Du kannst ablehnen oder annehmen - oder andere Vorschläge unterbreiten, z.B. einen früheren Rückflug.
So oder so dürfen keine Gebühren verlangt werden. Der Vertrag ist wie geschlossen einzuhalten oder nichtig.
(Grundlage BGB §651)
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1446820507000
Danke für die Infos
35x Mallorca,9xÄgypten,4xThailand, 1xLangkawi,1xSri Lanka,1x Malediven,1x Dom Rep,1xTürkei,1xTunesien, 2xGran Canaria,1xTeneriffa, 1x Fuerteventura, 1xIbiza -
geschrieben 1446820763000
Wird hier gerne verschwiegen, aber es gibt durchaus noch eine Variante. Der Reisevertrag wurde in der geschlossenen Form -erheblich- gebrochen, und es ist durchaus möglich, auf juristischem Wege einen Schadensersatz daraus einzufordern. Aber: und das ist richtig und darf nicht verschwiegen werden, braucht man dazu u.U. einen langen Atem ( oder wie Olli Kahn das sehr viel drastischer formuliert hat ....... ). Ich schätze mal, die Woche kostet pro Person round about € 600.--, ein Schadensersatz läge dann mit 50% ( überlicher Zuspruch durch ein Gericht ). bei € 300.-- pro Person. Es gibt vergleichbare Urteile zu dieser Sachlage, aber keine allgemein gültige Rechtssprechung dazu. Heisst: es muss immer separat ausgefochten werden. Und das am Standort bzw. Gerichtsstand des RV.
-
geschrieben 1446826540000
Ein Anspruch auf Schadenersatz wird nicht "verschwiegen", es ist hier keiner gegeben da die Änderung rechtzeitig bekanntgemacht wurde.
Schadenersatz ist nur im Falle der Vereitelung zu verlangen, eine solche liegt in diesem Fall nicht vor.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1446827380000
Mal ganz allgemein gesprochen:
horhan hat soeben von der (vorgeschlagenen) Änderung erfahren und noch keinerlei Verhandlungen mit dem Vertragspartner geführt.
Ich halte es für vollkommen überflüssig, an dieser Stelle schon evtl. prozessualen Schritten vorzugreifen. Im Übrigen wäre auch für eine Einrede bei Verweigerung der Herausgabe des Erlangten der Sitz des Veranstalters Gerichtsstand und könnte ggf. in einer Stufenklage sowohl auf Erstattung als auch auf Kompensation geklagt werden.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1446834131000
Die Aussage, das eine gravierende Änderung des Reisevertrages nicht schadensersatzpflichtig ist, weil der Grund dafür rechtzeitig bekannt gegeben worden ist, also, jetzt muss ich mich konzentrieren, für diese Aussage ein halbwegs nachvollziehbares Verständnis für einen entschuldbaren Irrtumsaussetzer zu finden fällt mir schwer. Wer immer hier liest dürfte wissen, das "Probleme" des RV so beantwortet werden, das selbstverständlich kostenloser Storno möglich ist. Und darüberhinaus ? Gibt`s da noch was ? Nee, Schweigen !
Nur ein Gericht entscheidet, ob der RV Schadensersatz leisten muss. Der Anspruch besteht auf jeden Fall. Im vorliegendem Fall muss der Betroffene schon wieder arbeiten, ihm kann niemand zumuten, auf die Alternative einzugehen. Ich denke, ein Richter sieht das genau so.