• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1451673842000

    @ur5laubsfan

    Sehen wir mal davon ab, dass sich sicherlich kein Anwalt gefunden hätte, der mit "höherer Gewalt" argumentiert:

    Selbstverständlich kann ein Rücktritt samt vollständiger Erstattung verlangt werden und sollte auch ganz ohne Drohungen und Hin und Her ermöglicht werden.

    Das hatten Kourion und ich dir bereits am 18.12. mitgeteilt.

    Seinerzeit schien der Bausteineverchecker noch auf einer Annahme des Fluges zu bestehen, das war rechtsmissbräuchlich und hat er das nun offenbar selbst eingesehen.

    Allerdings solltest du nicht annehmen, dass Routings und Reisezeiten bei direkter Buchung über die Airline in Marmor gemeißelt sind - insbesondere nicht nach Ägypten!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Marcell
    Dabei seit: 1165363200000
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    geschrieben 1452023724000

    Hallo zusammen,

    so was hab´ ich noch nicht erlebt: Wg. Änderung des Flugplans liegt nun meine zweite Teilstrecke vor der ersten. Und niemanden scheint das zu stören ... .

    Das heißt, ich kann nicht zurück fliegen, denn es ist technisch nicht möglich mir mit den "Falschzeiten" ein Ticket auszustellen. Nun fliege ich auch schon ein paar Jährchen und habe eigentlich immer gute Erfahrungen in diesem Bereich gemacht. Die Airlines waren meist sehr entgegenkommend: bessere Flugtage (Samstag statt Montag) oder auch mal ein Upgrade ... jedenfalls niemals was zu meckern gehabt. Und diesmal: Die Airline kann angeblich überhaupt nix an der Buchung ändern, weil ich eben bei denen nicht gebucht habe.

    Nun hab ich mich mit dem Vermittler in Verbindung gesetzt: Entweder ganz stornieren oder anderer Flugtag ... was aber Folgekosten verursacht, wg. der Hotelverlängerung und die Rückfahrt könnte ich dann auch nicht mehr antreten, es fährt nachts kein Zug mehr nach Hause, - außerdem darf ich dann auch noch ein zweites Mal die Fahrkarte bezahlen. Deshalb möchte ich mich gerne statt nach Frankfurt nun nach München fliegen lassen (was lt. Flugplan auch möglich wäre.)

    Jetzt habe ich mir überlegt, einfach am Tag X zum Flughafen zu fahren und es drauf ankommen zu lassen. Irgendwas müssen die doch dann mit mir machen, oder???

    Schreibt mir doch mal Eure Erfahrungen ... . Die Airline verrate ich erstmal nicht. Es sind jedenfalls Tickets für `n Appel und `n Ei mit einer nahöstlichen Fluggesellschaft ... die ich auf ÜBERHAUPTGARKEINENFALL stornieren möchte ... .

    Verwirrten Gruß

    Marcell

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1452024556000

    Unverändert bleibt meine letzte Nachfrage die nach der reiserechtlichen Relevanz ... ???

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Stefan1366
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    geschrieben 1452777978000

    Hallo

    So wir haben jetzt Einigung mit Tuifly erzielt

    Wir fliegen jetzt einen  Tag ehe also am 15.6

    Wir bekommen dafür Rail and Flyticket für Hin und Rückfahrt mit der Bahn

    Wir haben uns einen Anwalt genohmen

    Wir können mit diesem Kompromiß leben

    Obwohl ich glabe das wir auch die Umbuchung auf einen ander Flug durchstzten hätten können

    Aber das hätte wohl einen Rechtstreit nach sich gezogen

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1452886200000

    ... vermutlich wäre das ohne Rechtsstreit nicht möglich gewesen und steht das Ergebnis zweifellos in den Sternen ...

    Danke für die Rückmeldung!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bixe
    Dabei seit: 1207180800000
    Beiträge: 10
    geschrieben 1453454313000

    Das die Flugzeiten jederzeit geändert werden können und es ja heißt unverbindliche Flugzeiten war mir klar, aber das der Abflughafen geändert wird? So nun habe ich das Problem kann mir jemand helfen und sagen welche Ansprüche ich habe bzw. Verpflichtungen. Muss ich den geänderten akzeptieren egal wie weit der Flughafen ist. Noch dazu ist Ankunftflughafen der alte geblieben das heißt wir müssten unser Auto dann von Leipzig nach Nürnberg biemen.

    Wäre nett wenn mir jemand eine Auskunft geben könnte obwohl hier ja keine Rechtsberatung möglich ist. HC äußert sich nämlich nicht zu dem Thema Recht des Veranstalter und die AGB´s sind absolut undurchsichtig. Vielen Dank!!

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1453454604000

    Lies Dich mal ein paar Seiten durch den thread...kurz zusammengefaßt: Du könntest zurücktreten oder bei Akzeptanz z.B. Bahntickets verlangen.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • hema2812
    Dabei seit: 1200614400000
    Beiträge: 864
    geschrieben 1453460449000

    @bixe

    ich empfehle dir, zu googeln und dich vor allem bei Führich, dem Reiserechtpapst, zu informieren.

    In deinem Fall, Änderung des Flughafens; würde ich den Reisevertrag kostenlos stornieren und mich nicht wegen Entschädigung mit dem RV streiten.

    Reisen soll Spaß machen und nicht von Beginn an  Ärger verursachen.

    RV können ja vieles ändern, aber nicht alles. siehe Reiserecht Führich.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1453461595000

    @bixe

    Ja, man kann kostenfrei stornieren (und ich hab's 2015 auch getan), aber...

    Hier war anschließend zu lesen, dass zwei RV die kostenfreien Stornierung zurückwiesen.

    Die Sache dann trotzdem durchzuziehen, ist nicht jedermanns Sache - insbesondere dann nicht, wenn man die Reise antreten möchte oder nicht alle Mitreisende mit einer Stornierung einverstanden sind, usw. usf. Außerdem müsste man sich in einem solchen Fall auf eine Wartezeit hinsichtlich der Rückzahlung einstellen, eventuell vor Gericht ziehen...

    Möchtest du schreiben, wer dein Veranstalter ist ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1453464274000

    Ein Schadenersatz könnte nur verlangt werden, wenn die Änderung kurzfristig erfolgte.

    Im Übrigen unterbreitet der Veranstalter mit dem geänderten Flughafen bei der Rückreise ein neues Angebot, man kann es ablehnen und hat Anspruch auf die Erstattung aller geleisteten Zahlungen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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