Da es auf eine Wiederholung mehr nicht ankommt, hier noch einmal die gesetzlich vorgesehenen Einredemöglichkeiten im Falle einer frühzeitig angekündigten Reisezeitenänderung:
Sofern sich durch die Änderung der Zuschnitt der Reise erheblich verändert, ihren Wert objektiv mindert oder sie gar vollkommen sinnlos macht kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten und hat Anspruch auf die Herausgabe des Erlangten ingesamt.
Es darf bezweifelt werden, dass sich eine Änderung der Reisezeiten auf den frühen Abend bzw. den Vormittag auf eine 14tägige Pauschalreise in der beschriebenen Weise beeinträchtigend auswirkt.
Dessen ungeachtet kommen schön regelmäßig die mutwillg betrogenen Pauschalreisenden um die Kurve, wittern Verrat am Verbraucher und wettern was das Zeug hält.
Konfrontiert man sie dann mit dem Dissens ihrer Argumente (Kinder können um 3 Uhr aufstehen aber nicht zu Bett gehen etc.), beschweren sie eine herablassende oder gerne auch besserwisserische Attitüde.
Zumeist folgt noch ein Traktat hinsichtlich des enormen Erfahrungsschatzes mit Reisebuchungen, vergessen wird allerdings, dass diese Erfahrungen u.U. im Widerspruch stehen können zu den inzwischen wesentlich flexibleren Gesaltungsmöglichkeiten, die den Luftverkehrsunternehmen heute zur Wirtschaftlichkeitssicherung ihres Tuns zur Verfügung stehen.
Einfach ausgedrückt wird es deswegen immer doofer eine voraussichtliche (!!! nicht etwa unverbindliche!!!) Flugzeit innerhalb eines solchen Arrangements teuer zu bezahlen.
Anstatt zu reflektieren: Nochmal 100€ mehr zu bezahlen ist ja geradezu oberdoof!? beharrt man darauf, sich diesen "Sieg" mittels einer Forenbeschwerde erarbeitet zu haben ...
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