doc3366:
Gold-Locke, ich wünsche Dir, daß es bei den jetzigen Flugzeiten bleibt! Nur bitte bitte, sollten auch diese nochmal geändert werden, schlag hier nicht nochmal mit Beschwerden auf
Äh, und warum sollte ich das nicht tun ?
Lies mal z.B. das hier:
" ... Doch auch Pauschalreisende haben mehr Verbraucherschutz als sie allgemein in dieser Hinsicht glauben.
So hat der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen TUI, alltours und Schauinsland wegen Änderung der Flugzeiten erfolgreich geklagt. Ein Reiseveranstalter darf danach die in der Buchungsbestätigung genannten Flugzeiten nicht willkürlich ändern. Der Änderungsvorbehalt in der Reisebestätigung darf keine beliebige Verlegung der Flugzeiten erlauben, sonst ist er unwirksam. In den AGB der obigen Reiseveranstalter hieß es "Unverbindliche Flugzeiten – Änderungen vorbehalten" und "aktuelle Flugzeiten im Ticket". Die Richter hielten diesen so genannten Änderungsvorbehalt für unwirksam, weil es danach dem Veranstalter freistand, von den Angaben in der Buchung ohne Voraussetzungen oder Grenzen abzuweichen. Das aber sei für die Kunden nicht zumutbar.
Die voraussichtlichen Flugzeiten waren danach keineswegs unverbindlich, sondern fester Bestandteil des Reisevertrags. Der Veranstalter sei daran gebunden. Er dürfe sich lediglich Änderungen aus triftigem Grund vorbehalten, die für den Kunden zumutbar sind."
(Quelle: www.finanztip.de)
Liebe Grüße, Gold-Locke