Hallo,
auch auf die Gefahr hin dass ich als Wiederholungsfrager geoutete werde:
wir haben Mitte Dezember 3 Flüge über Schauinsland bei Condor nach Kreta gebucht.
Unterkunft getrennt. Den ersten Flug ab Frankfurt morgens um 5.50 Uhr.
Die Buchungsbestätigung von Schauinsland kam zwei Tage später. Mitte Januar
bekamen wir die erste Flugzeitenänderung - Abflug um 9.15 Uhr. geht ja noch.
Aber im Februar kam die zweite Änderung, jetzt fliegen wir erst um 11.25, d. h. der erste
Urlaubstag ist so gut wie flöten. Ich habe mehrfach bei Schauinsland versucht die ursprüngliche Flugzeit bzw eine Begründung für die Verschiebung zu bekommen.- Das sei von Condor zu verantworten, und nicht deren Verschulden. Wir möchten ja gar keine Entschädigung o. ä. sondern nur unseren ganzen Urlaubstag.
Ich habe dann im EU Fluggastrecht nachgelesen, dass es den Airlines nicht mehr erlaubt ist die Flugzeiten ohne begründeten Anlass zu ändern.
"Erstattung oder anderweitige Beförderung
Wird Ihnen die Beförderung verweigert, wird Ihr Flug annulliert oder ist er überbucht, haben Sie Anspruch auf
- vergleichbare alternative Beförderung an Ihren Zielort oder
- Erstattung Ihres Flugscheins und ggf. kostenloser Rücktransport an Ihren ursprünglichen Ausgangsort.
Erhebliche Verspätung - Verspätet sich Ihr Flug um 5 Stunden oder mehr, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Erstattung. (Wenn Sie sich für die Erstattung entscheiden, muss die Fluggesellschaft Sie jedoch nicht weiterbefördern oder weiter unterstützen.)
Ihre Fluggesellschaft muss Sie über Ihre Rechte und über den Grund der Nichtbeförderung sowie über Ausfälle oder erhebliche Verspätungen (mehr als 2 Stunden bzw. mehr als 4 Stunden bei Flugstrecken von über 3 500 km) informieren."
Das habe ich Schauinsland gemailt, und die haben trotzdem jeglichen Anspruch verneint.
Stehen die über EU Recht? Schliesslich sind die ja mein Vertragspartner und nicht Condor, oder? Und die fünf Stunden sind ja nach Adam Riese überschritten..
was können wir tun??
Danke für hilfreiche Kommentare von euch )))
Cassiopeia