• Holginho
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    geschrieben 1457543601000

    Bitte unbedingt grundsätzlich zwischen rechtlichen Optionen und Möglichkeiten der Kommunikation und nachfolgender "Alternativ-/Kompromisslösung" auf z.B. ggfs. auch Kulanz unterscheiden.

    Das eine hat mit dem anderen a) herzlich wenig gemein und b) wird regelmäßig empfohlen, ein sachlich und argumentativ richtiges Gespräch in freundlichem Ton zu führen weil c) dies in den allermeisten Fällen deutlich zielführender ist als irgendwelche sinnfreien "Nie wieder"-Beiträge in Foren und/oder Social Networks oder gar der oftmals recht peinliche/klägliche Versuche rechtlicher Schritte auf "Basis" von Urteilen die irgendwo im Netz gefunden, aber nicht verstanden wurden.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1457544187000

    Und vor allem sollte man Flüge innerhalb einer Pauschalreise nicht mit Nurflugbuchungen gleichsetzen.

  • Malini
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    geschrieben 1457544807000

    Cassiopeia_1:

    Erhebliche Verspätung (...)

    Kein Wunder, dass sich der RV querstellt - es handelt sich ja auch nicht um eine Verspätung...  :?

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1457544971000

    Genau das meine ich ja, Namensvetter...oftmals wird Zeter und Mordio gebrüllt ohne auch nur die geringsten faktischen Grundlagen zu haben. Da werden Urteile zitiert die mit dem eigenen Fall soviel zu tun haben, wie der IS mit dem Friedensnobelpreis, da werden Dinge wie "Nonstop-" und "Direktflug" vogelwild vermischt/verwechselt, da wird Pauschalreise mit anderen Reisearten vermischt/verwechselt...und und und...

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Cassiopeia_1
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    geschrieben 1457548401000

    danke, Gold-Locke,

    ich hatte deine Beiträge und die Antworten darauf gelesen. 

    Weshalb werden solche Gesetze von der EU erlasse, wenn sich die

    Airlines und Veranstalter trotzdem herauswinden können?

    Und bin ich zu blöde um die Texte ( die meiner Meinung nach eindeutig formuliert sind)

    zu verstehen? 

    Ist mir echt zu hoch. Und ich finde es beängstigend dass man als normaler Verbraucher fast  IMMER einen Anwalt bemühen muß um sein Recht durchzusetzen. 

    Mal sehen wie das endet..

    danke,  LG Cassiopeia

  • Cassiopeia_1
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    geschrieben 1457549559000

    Malini, 

    der erste Teil des kopierten Gesetzestexts lautet:

    Erstattung oder anderweitige Beförderung

    "Wird Ihnen die Beförderung verweigert, wird Ihr Flug annulliert oder ist er überbucht, haben Sie Anspruch auf

     

    • vergleichbare alternative Beförderung an Ihren Zielort oder
    • Erstattung Ihres Flugscheins und ggf. kostenloser Rücktransport an Ihren ursprünglichen Ausgangsort

    wäre er nicht überbucht hätte man uns nicht auf spätere Flüge umgebucht, oder???

    LG

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1457551591000

    Cassiopeia_1

    Und ich finde es beängstigend dass man als normaler Verbraucher fast IMMER einen Anwalt bemühen muß um sein Recht durchzusetzen.

    Hast du zu diesem Fall schon einen Anwalt konsultiert ?

    Zu der von dir vermuteten Überbuchung: Die Flüge um 5.50 Uhr und 9.15 Uhr gibt es weiterhin ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Malini
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    geschrieben 1457552165000

    @cassiopeia,

    was denn jetzt?  :frowning:

    Du schreibst im Thread zum Thema "Flugzeitenänderung" und wirfst hier nebenbei noch Begriffe ein wie Annulierung, Überbuchung, Verspätung, weil sie zufälligerweise in der Fluggastrechte-Verordnung stehen...  :?

    Auch ohne den Flugplan zu kennen, bezweifele ich ganz stark, dass Condor an einem Tag mehrere Flüge von FRA nach Heraklion anbietet. Selbstverständlich behält Condor sich vor, die Abflugzeiten ggf. zu ändern (s. Punkt 14.2.2 der AGBs), und nichts anderes ist hier der Fall.

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1457553118000

    @Malini

    So wie ich es gesehen haben, fliegt Condor ab Frankfurt 1x pro Tag nach Heraklion. Kann natürlich was übersehen haben.

    Und ob's zusätzlich noch nicht gelistete reine Charterflüge gibt - eine Ahnung...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1457554439000

    @Cassiopea_1

    Die EU erlässt keine Gesetze, sie legt Richtlinien fest.

    Im Falle der VO(EU)261/04 eben die der Fluggäste, die von einer kurzfristigen Änderung / Streichung etc. betroffen sind. Mittel- und langfristige Flugplanänderungen sind nicht betroffen - wäre auch noch schöner und sind wir schließlich bereits von der Gurkenkrümmungsnorm doch ausreichend beschädigt ... !?

    Leider hast auch du offenbar versäumt, deine Internetrecherche wertend einzuordnen.

    Wenn dir jedoch Gold-Lockes Herangehensweise so sehr taugt bediene dich doch einfach derselben?

    Bedenke jedoch, dass Schlauinsand tatwahrhaftig mit deinen im EPV gebuchten Tickets nicht die Bohne zu tun hat und sich daher vollkommen rechtmäßig weigert, deine Ansprüche zu erfüllen.

    Man kann nicht einerseits smart sein wollen und Leistungen einzelteilig buchen, andererseits jedoch wieder einen absolut nicht vom Vertrag betroffenen (Veranstalter) in Anspruch nehmen wollen.

    Nebensatz: Bei so manchen Ideen zieht es mir echt die Socken aus!! :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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