Was in diesmal Fall unzaga1 auch gemacht hat!
LG
Sokrates
Was in diesmal Fall unzaga1 auch gemacht hat!
LG
Sokrates
Wenn einem Autofahrer auf der Autobahn 100e Geisterfahrer entgegenkommen, ist es tatsächlich das Vernünftigste rechts ran zu Fahren, oder besser noch die nächste Ausfahrt zu nehmen.
Ungeachtet der Schwere der Beeinträchtigung kann - beispielhaft! - uzaga1 vom Vertrag Abstand nehmen wegen der (ganz gleich wie!) geänderten Reisezeiten.
Womöglich muss sie/er den Anspruch auf Erstattung des Erlangten ggf. streitig herbeiführen und Geduld und Budget aufbringen wollen oder können - bei gewissen Risiken in zumindest der ersten Instanz.
Das persönliche Interesse hat sich offenbar erledigt - nicht jedoch die grundlegende Betrachtung:
Wenn ein Pauschalreisender die Eier hat, einer Verlegung seiner Reisezeiten mit Kündigung zu begegnen, hat er imho keine so ganz schlechten Aussichten auf Erfolg bei der Durchsetzung seines Begehrens "Erstattung des kompletten Reisepreises".
Leider ist die Entscheidung der Xten Kammer des BGH in dieser Hinsicht eher vage formuliert (wie so oft!:?), ich würde dennoch für die Erstattung auch bei marginal anmutenden Änderungen plädieren ...
Sehe ich anders, sowohl was die Chancen der Erstattung des kompletten Reisepreises anbelangt - die Risikobereitschaft relativ kleinen Summen nochmal womöglich größere hinterherzuschicken vorausgesetzt - als auch das Plädoyer am Ende. Immer eingedenk einer durchaus nachvollziehbaren Begründung der Verschiebung, die im Rahmen bleibt und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht grundlegend verändert, was sie im Fall uzaga1 m.M.n. keinesfalls tut.
Aber dafür sind wir hier halt auch im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" und nicht vor Gericht, wo bei gleichem Sachverhalt auch unterschiedliche Urteile herausspringen könnten.
Ich jedenfalls würde die Reise nicht auf dieser Grundlage und bei diesem Sachverhalt stornieren in der Hoffnung, den gesamten Reisepreis zurückzuerhalten, ohne mir davor ein "schriftliches Go" des Veranstalters geben lassen zu haben.
Was ich tun würde habe ich bewusst ausgelassen ...
Grundlegend ist allerdings eine "Planungssicherheit" und nur ein Gericht wird im Streitfall bewerten, welchen Rahmen man ihr zumutet.
Die Argumentation einer "grundlegenden Veränderung" wird im betreffenden Urteil sehr weich behandelt, insofern kann bereits eine geringfügige die Planung des Reisenden komplett auf den Kopf stellen, ein Kündigungsgrund damit für ihn gegeben sein.
Generell resultiert aus der Entscheidung der Kammer aus meiner Sicht die obligatorische Option, bei jeglicher Änderung zu kündigen und komplett neu zu planen.
So geil hier die Technik, versuche jetzt schon seit 20 Minuten einen Beitrag aus meiner Zwischenablage hier zu posten, nachdem meine Sitzung dreimal abgelaufen ist
Edit: Keine Lust mehr, schicke Dir die Antwort über Email, da geht es problemlos aus der Zwischenablage. Meine Skills reichen leider nicht, um sie hier in den Editor einzufügen und zum Neuschreiben habe ich keine Lust!
Nicht mir wie´s scheint?
Nochmal:
Die Option zur einseitigen Kündigung ist nicht an bestimmte Ausmaße der Änderung gebunden, das Urteil stellt auf die Planungssicherheit des Reisenden ab.
Nehmen wir an, ein gemeinsamer Flug ist hinsichtlich seines Dispatches auf Naht geklöppelt worden, Pauschalreisender X kann seine mitreisenden Kinder erst um 10 Uhr aufsammeln um um 14 Uhr mit ihnen zu fliegen. Eine (landläufig scheinbar willkommene!?) Vorverlegung der Abreisezeit auf 8 Uhr zerschießt ergo seine komplette Planung, er muss daher das Vorhaben aufgeben und den Reisevertrag nolens volens kündigen.
Das nur als eines der zahlreichen Beispiele, weshalb auch geringfügig anmutende Änderungen verargumentiert werden können.
Es ist allerdings zu vermuten, dass die Veranstalter da nicht unisono ganz freiwillig mitgehen und man die Erstattung - verbunden mit etlichen Vorleistungen und Risiken! - erst streitig erlangen kann. Allein dies dürfte für die Mehrzahl der Betroffenen ein k.o. Kriterium für die Maßnahme Rücktritt sein ...
(Immerhin trifft der BGH zuweilen auch Entscheidungen zu Gunsten des Hiphop und seiner Einstufung als Kunst) - und entschädigt damit für Bananenurteile! )
Doch Liebes, Dir Vielleicht ist die Emailaddy nicht mehr aktiv, die ich von Dir habe, klären wir gleich per PN.
Dein Beispiel kann ich ja fast noch nachvollziehen, auch wenn ich es nicht nur wegen möglicher Flugzeitenänderungen für total bananig halte, so auf Naht irgendwas zu planen und schon gar keine Urlaubsreise.
Meine gestrige Antwort bezog sich hauptsächlich auf "Generell resultiert aus der Entscheidung der Kammer aus meiner Sicht die obligatorische Option, bei jeglicher Änderung zu kündigen und komplett neu zu planen." und weil der Editor mir heute wohlgesonnener ist, füge ich sie nochmal ein:
Würde dann im Umkehrschluß für mich auch heißen, daß bei Flugzeitänderungen unter einer Stunde, die selbst bei Linienflügen jetzt nicht so selten sind, diese "Regelung" anwendbar wäre. Das würde m.E. den Reise- und Flugmarkt ordentlich durcheinanderwirbeln und nicht zuletzt auch wesentlich auf die Preise Auswirkung haben.
Kann man gutheißen, ich brauche es nicht und kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, daß allzuviele Richter dieser Auffassung folgen. Klar, gerade in Zeiten wie jetzt, wo der Reisemarkt und dessen Preise durch diverse äußere Einflüsse sehr in Wallung ist, käme das vielen Urlaubern entgegen, wenn sie den vor Monaten gebuchten Urlaub wegen einer 10 minütigen Flugzeitänderung kostenlos stornieren und das aktuell günstigere Angebot nutzen könnten, nur will ich genau die Füchse mal dann bei den Preisen der Folgejahre beobachten, denn Planungssicherheit ist keine Einbahnstraße und auch Veranstalter und Airlines müssen diese Kosten dann kalkulieren.
Es mag ja sein, daß das Urteil grundsätzlich diese Ausrichtung vorweist, vielleicht ist es ja genau deshalb so vage gehalten, daß sich nicht jeder Richter veranlasst sieht, sich an den Mist halten zu müssen
Ich hab eine Frage. Ich hab im Januar eine Reise nach Türkeigebucht. Ich hab zwei minderjährige Kinder und ein Flughafen ist bei uns um dieEcke aber die Flugzeiten sind nicht sopraktisch für die Kinder. Aus dem G
rund habe ich mich für einen weiteren Flughafen entschieden.wir sollten am 30.6.2016 um 11 Uhr fliegen.30 tage vorbeginn unsere reisebekomme ich ein schreiben mit Flugzeitänderung am 30.06.2016 um 02:05 ohneweitere Begründung. Genua die Flugzeiten habe ich versucht zu vermeiden
Die Kindern werden die ganze Nacht nicht schlaffen und wennwir am Hotel pünktlich sind ca. 9 Uhrmorgens, dann müssen wir bis 14Uhr warten .Die Kinder bleiben dann wieder ohneMittagsschlaf. Es ist vielleicht mal gut wenn der Flieger überpüntlich ist.Aber in den Fall es ist für uns nur Strapazen.
was kann ich jetzt machen ist es rechtlich??
Viel Dank in Voraus
LG Susane
Willkommen im Forum von HolidayCheck, Sussane!
Das ist rechtlich schwer anzugreifen, aber immerhin hast du die Möglichkeit den Reisevertrag zu kündigen.
Mehr allerdings nicht und selbst das wirst du bei einer Weigerung des Veranstalters erstreiten müssen ...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!